Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23. Mai 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 10. April 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Darüber hinaus hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung (vgl. BT-Drs. 016/8308 vom 28. Februar 2008) zur Stellungnahme des Bundesrates klargestellt hat dass mit den Regelungen des Einheiten- und Zeitgesetzes die Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) nicht über den bisherigen Umfang erweitert werden sollen. Mit dieser Klarstellung wird der Sorge der Länder Rechnung getragen, dass über eine Erweiterung eichrechtlicher Befugnisse der PTB in die Länderzuständigkeiten eingegriffen wird. Der Bundesrat geht davon aus, dass die PTB auf Basis der derzeitigen Rechtslage und nach dem Grundsatz der Subsidiarität nur bei entsprechendem Bedarf im Bereich des Vollzugs tätig wird.