Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 3. Juli 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein weiterer, wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland gegangen wird.
- 2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorsieht, dass für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern in Zukunft der Optionszwang entfällt und die Mehrstaatigkeit akzeptiert wird.
- 3. Der Bundesrat begrüßt, dass diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag durch das Gesetz der Bundesregierung nun zeitnah umgesetzt wurde. Er stellt fest, dass das vorgelegte Gesetz diese Umsetzung in deutlich besserer Form vornimmt als dies im ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern von Anfang Februar vorgesehen war. So wurde der Kreis der optionspflichtigen Kinder, für die künftig die Optionspflicht entfällt, erheblich erweitert. Dadurch wird nach ersten Schätzungen der Optionszwang für mehr als 90 Prozent der jetzt noch Optionspflichtigen entfallen. Für diese Personengruppe wird also eine deutliche Verbesserung erreicht werden.
- 4. Der Bundesrat stellt fest, dass sich mit dem vorliegenden Gesetz allerdings die Widersprüche innerhalb des Staatsangehörigkeitsrechts verstärken, weil die Öffnung beispielsweise nicht auch im Einbürgerungsrecht nachvollzogen wird. Weitere Modernisierungsschritte bleiben diesbezüglich notwendig.
- 5. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung sich nicht auf eine umfassende gesetzliche Regelung verständigen konnte, die die vollständige und vorbehaltlose Abschaffung des Optionsverfahrens und die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit vorsieht.
- 6. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Gesetzentwurf vom 5. Juli 2013 (vgl. BR-Drucksache 461/13(B) ). Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf sah eine Streichung des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit insgesamt aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz ebenso vor, wie die vollständige Aufhebung der Optionsregelung in § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (vgl. Artikel 1 Nummer 7 der BR-Drucksache 461/13(B) ). Der Bundesrat hält an den Zielen seines Beschlusses vom 5. Juli 2013 fest. Insbesondere sollte nach dem mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gegangenen ersten Schritt sowohl im Interesse der Betroffenen als auch aus verwaltungsökonomischer Sicht in einem zweiten Schritt die Optionsregelung vollständig aufgehoben werden.