Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung (Vorausschätzungsgesetz - EgVG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/12425 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung (Vorausschätzungsgesetz - EgVG) - Drucksache 18/11257 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 09.06.17 Erster Durchgang: Drucksache. 805/16 (PDF)