- - und zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020)
- - und zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse und zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020)
- - und zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020"
- - und zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein zusätzliches Forschungsprogramm für das ITER-Projekt (2014-2018) C(2013) 3435 final siehe Drucksachen 805/11(B)
(Grunddrs. 805/11 (PDF) , 807/11 (PDF) , 808/11 (PDF) , 809/11 (PDF) , 810/11 (PDF) und 076/12 (PDF) )
Brüssel, 10.6.2013
C(2013) 3435 final
Herrn Winfried KRETSCHMANN
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D - 10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Kommission für das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) und das zusätzliche Forschungsprogramm für das ITER-Projekt (2014-2018)" { KOM (2011) 809_810_811312_817_931 endg.) und entschuldigt sich für die späte Antwort.
Die Kommission begrüßt die Stellungnahme des Bundesrats zu "Horizont 2020" und ganz konkret zu dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT). Sie präzisiert, dass das EIT nicht etwa ein Finanzierungsprogramm, sondern eine Einrichtung der Europäischen Union ist, deren Aufgabe es ist, einen Beitrag zur Gestaltung der EU-Politik, also zur Innovation, zu leisten. Das EIT ist ähnlich wie Regulierungsbehörden in seiner Funktion, Arbeitsweise und Haushaltsführung autonom. Dem Risiko einer Überschneidung mit anderen Instrumenten von "Horizont 2020" soll gerade durch die Integration des EIT in den Gesamtrahmen von "Horizont 2020", durch die damit einhergehende Komplementarität des EIT und der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) mit anderen Instrumenten begegnet werden. Darüber hinaus legen das EIT und seine KIC ihre Arbeitsprogramme zwar eigenständig fest, doch sorgt die Kommission durch verschiedene Koordinierungsmechanismen für Synergien mit anderen Initiativen.
Die Kommission dankt dem Bundesrat für die nachdrückliche Unterstützung der "Horizont 2020"-Vorschläge. Sie ist weiterhin offen für neue Denkansätze, auch wenn die Vorschläge zurzeit im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert werden. Die Kommission wird die Vorschläge des Bundesrats bei den weiteren Verhandlungen im Auge behalten.
Die ITER-Maßnahmen sollen gemäß dem Vorschlag der Kommission ausschließlich durch Beiträge der Mitgliedstaaten zum Gesamthaushalt der EU finanziert werden, die dem Programm zugewiesen werden. Am 7. und 8. Februar erzielte der Europäische Rat eine politische Einigung über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der die Finanzierung des ITER-Projekts aus dem MFR vorsieht (unter Teilrubrik la), wobei der Höchstbetrag auf 2 707 Mio. EUR festgelegt ist. Bei den großen Infrastrukturprojekten Galileo und GMES soll derselbe Ansatz verfolgt werden. Diese politische Einigung ist ein wichtiger Schritt bei der Ausarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014-2020 und ebnet den Weg für weitere Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament.
Was die Mittelzuweisungen für die Kernforschung einerseits und die Energieforschung außerhalb des Euratom-Programms andererseits anbelangt, möchten die Kommission auf Folgendes hinweisen:
Die im Euratom-Vorschlag vorgesehenen Mittel für indirekte Kernforschungsmaßnahmen (ausgedrückt in derzeitigen Werten) bewegen sich in der gleichen Größenordnung wie die jährlichen Mittel für Verpflichtungen im Rahmen der beiden vorangegangenen Rahmenprogramme. Insbesondere die Mittel für indirekte Maßnahmen im Bereich Kernspaltung sind im Vergleich zu dem laufenden Programm (2012-2013) unverändert. Die Mittel für direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) sollen um rund 30 % gegenüber dem Zeitraum 2009-2013 aufgestockt werden. Dieser Vorschlag für die Mittelverteilung basiert auf den inflationsbereinigten (2 %) Beträgen, die im letzten Jahr des laufenden Rahmenprogramms zugewiesen wurden, zu denen die Kosten der Infrastrukturprojekte hinzuaddiert wurden, die durch die strengeren kerntechnischen Auflagen und Sicherheitsstandards, EU-Rechtsvorschriften und Umweltziele bedingt sind (80 Mio. EUR für die Programmlaufzeit von 5 Jahren).
Im Rahmen von "Horizont 2020" wird eine deutliche Aufstockung der Haushaltsmittel für die Forschung im Bereich der nichtnuklearen Energie und Energieeffizienz auf 6,15 Mrd. EUR vorgeschlagen (für das Einzelziel "sichere, saubere und effiziente Energie" im Schwerpunktbereich "gesellschaftliche Herausforderungen"); im 7. Rahmenprogramm betrugen die Mittel für Verpflichtungen noch 2,35 Mrd. EUR. Dies entspricht den Zielen der Union, die große Herausforderungen wie den Klimawandel und die Energiesicherheit angehen möchte, ohne die Forschung im Bereich alternativer Energiequellen aus den Augen zu verlieren, worauf einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland gedrängt haben.
Die Kommission hofft, mit diesen Erläuterungen hinreichend auf die Bemerkungen und Fragen in Ihrer Stellungnahme eingegangen zu sein, und sieht der Weiterführung des politischen Dialogs mit dem Bundesrat erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung