A. Zielsetzung
- Förderung der deutschen Wirtschaft im Kalenderjahr 2008
B. Lösung
- Bereitstellung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von 363 Millionen Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke sowie der damit verbundenen Kosten. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige Freier Berufe erhalten im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital in einem Volumen von rd. 4 Milliarden Euro.
C. Alternativen
- Keine
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
- 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand vgl. Abschnitt B
- 2. Vollzugsaufwand
Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten (im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau) und Hausbanken durchgeführt. Der Bund trägt die unmittelbar bei ihm für die Verwaltung des Vermögens anfallenden Personal- und Sachkosten. Die Verwaltung obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
E. Sonstige Kosten
- Im Zuge der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie werden vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die mit der Gewährung der Darlehen verbundenen Kosten der Förderinstitute und der Hausbanken werden vom ERP-Sondervermögen gedeckt.
- Mögliche Veränderungen von Einzelpreisen können nicht quantifiziert werden.
- Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.
F. Bürokratiekosten
- Es werden weder neue Informationspflichten für Unternehmen noch für die Verwaltung eingeführt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)
Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 10. August 2007
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)
mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKRG ist als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Stellvertreter der Bundeskanzlerin
Franz Müntefering
Fristablauf: 21.09.07
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
- Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 29. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008- wird in Einnahmen und Ausgaben auf 363 000 000 Euro festgestellt.
§ 2
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 3
- Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich ( Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 4
- (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 540 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen
- (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
- (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
- (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5
- Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6
- Die §§ 2 bis 5gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2009 weiter.
§ 7
- Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Begründung
Zu § 1
Die Vorschrift enthält die Zahlen des Gesamtabschlusses.
Als Einnahmen des ERP-Sondervermögens sind veranschlagt worden: | 1 000 € |
Zinsen, Tilgungen, Rückflüsse | 17 600 |
Erträge und Entnahmen aus Vermögen | 345 400 |
363 000 | |
Als Ausgaben sind veranschlagt worden: | |
für Investitionen | 355 000 |
für Zuweisungen und Zuschüsse | 6 200 |
für sächliche Ausgaben | 1 800 |
363 000 |
Zu § 2
Diese Ermächtigung konkretisiert die Regelung des § 7 (Abs. 2) des ERP-Verwaltungsgesetzes und dient der Aufrechterhaltung der ständigen Zahlungsbereitschaft.
Zu § 3
Die vorgeschlagene Regelung ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1977. Nach diesem Urteil ist die von der Verwaltung bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben vorzunehmende vorherige Abstimmung mit dem Parlament über die Frage, ob ein Nachtragswirtschaftsplan vorgelegt werden muss, bei Kleinbeträgen nicht erforderlich.. Hierfür ist - wie in den Vorjahren - eine Grenze von 5 Millionen Euro festgelegt
Zu § 4
In diesem Titel werden die Haftungszusagen des ERP-Sondervermögens aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen ausgewiesen, und zwar aus
- - ausgelaufenen Bürgschafts- und Garantieprogrammen,
- - Garantieverpflichtungen zur teilweisen Absicherung von ERP-Startfonds, ERP-Innovationsprogramm, ERP-Kapital für Wachstum).
Zu § 5
Außer den wirtschaftsfördernden Maßnahmen sollen in begrenztem Umfang völkerverbindende, insbesondere transatlantische transatlantische Projekte finanziell unterstützt werden. Dabei handelt es sich um Stipendienprogramme und Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung. Hierfür sind im Wirtschaftsplan Baransätze von insgesamt 6,2 Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro veranschlagt.
Diese Maßnahmen werden von der Ermächtigung nach § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (nur Förderung der deutschen Wirtschaft) nicht gedeckt. Ihre Gewährung erfordert eine Ausnahmeregelung.
Zu § 6
Die Vorschrift regelt die Weitergeltung bis zum Inkrafttreten des nächsten ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Zu § 7 Inkrafttreten.
Anmerkung
Gesetzesfolgenabschätzung
Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungsklausel und Bürokratiekosten
Wirtschaftsunternehmen werden durch den Vollzug der gesetzlichen Maßnahmen nicht belastet. Der Vollzugsaufwand für die Zielgruppe der ERP-Darlehen, insbesondere die mittelständischen Unternehmen, beschränkt sich auf die Antragstellung für die Gewährung von ERP-Darlehen bei den Hausbanken sowie auf die Beteiligung bei den banküblichen Verfahren der Darlehensprüfung.
Die zinsbegünstigten ERP-Darlehen beeinflussen bei den Empfängern die Preisgestaltung tendenziell günstig. Mögliche Veränderungen auf Einzelpreise können nicht quantifiziert werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.
Mit dem Wirtschaftsplangesetz 2008 ist keine Änderung des Verfahrens bei der Vergabe der zinsgünstigen Darlehen bzw. des Beteiligungskapitals verbunden. Die Informationspflichten für Unternehmen und Verwaltung bleiben damit unberührt.
Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 29. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): | Investitions- und Exportfinanzierung |
Kapitel 2 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben | |
Kapitel 3 (Einnahmen): | Einnahmen |
Anlage 1: | Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen |
Anlage 2: | Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2006 |
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2008 1000 € | ||||||||||||||
1 | 2 | 3 | ||||||||||||||
Ausgaben | ||||||||||||||||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Umweltschutz- und Energieeinsparmaßnahmen und Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft. Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und Titel 870 01. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 Mio. € der Einsparungen bei Titel 683 01 geleistet werden. Ausgaben für das ERP-Innovationsprogramm dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 231 01. | 30 000 | ||||||||||||||
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2007 sowie Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten und sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 Mio. € der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. Für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 231 01. | 280 000 | ||||||||||||||
862 02-330 | Finanzierungen von Kooperationsprojekten mit europäischen Institutionen zu Bereitstellung von haftendem Eigenkapital von mittelständischen Unternehmen in Deutschland
| 35 000 | ||||||||||||||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdischamerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland. Haushaltsvermerk: Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03 | 2 600 | ||||||||||||||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung.
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02
Zuweisungen und Zuschüsse | 3 600 | ||||||||||||||
Ausgaben für Investitionen | 345 000 | |||||||||||||||
Gesamtausgaben | 351 200 |
Investitionsfinanzierung
Erläuterungen
Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen, sowie der Förderung von Umweltschutz- und Energieeinsparmaßnahmen und von Exportfinanzierungen der gewerbliche Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung verbunden mit der Umstellung des Förderverfahrens bleiben Volumen und Intensität voll erhalten.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 4 Mrd. € zinsbegünstigt werden:
- a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 450 Mio. €
- b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen 650 Mio. €
- c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds 280 Mio. €
- d) Innovationen 1 000 Mio. €
- e) Umwelt/Energieeinsparung 1 450 Mio. €
- f) Exportfinanzierung 170 Mio. €
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Komplexen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:
- a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
- b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Im Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen dem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz.
Darüber hinaus können Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden.
- c) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Förderung von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe.
- d) Langfristige Förderungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
- e) Umweltschutz/Energieeinsparung
- - Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,
- - Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,
- - Bau von Abwasserreinigungsanlagen,
- - Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien.
- - umweltfreundliche Produktionsanlagen.
- f) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Marktmitteln. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten u. ä. geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von der KfW aufgenommener und ausgereichter Kredit umgestellt und ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass das ERP-SV anfallende Zwischenfinanzierungskosten trägt. Diese Kosten aus zurückliegenden Förderzusagen und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuweisen.
Zu Tit. 862 02
Der Ansatz dient der anteiligen Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) beträgt zum 31.12.2006 rd. 145 Mio. €, davon sind ausgezahlt 32,5 Mio. €
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten u. ä. geleistet werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar
- - 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
- - 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
- - 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdischamerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkosten/Verwaltungskosten u. ä. geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2009 bis 2012, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2008 1000 € |
1 | 2 | 3 |
Sonstige Ausgaben | ||
531 01-013 | Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen | 750 |
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 1 000 |
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 |
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008 | - |
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 10 000 |
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 01 | ||
Gesamtausgaben | 11 800 | |
Abschluss | ||
Sächliche Ausgaben | 1 800 | |
Zinskosten | ||
Ausgaben für Investitionen | 10 000 | |
Gesamtausgaben | 11 800 |
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehört die ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet berichtet wird.
Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz entstehen.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z.B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwicklung der ERP-Programme gewonnen werden können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2008 aufgenommenen Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z.B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist vorgesehen für die Rückzahlung von Mitteln, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2006 265 Mio. €.
Kap. 3
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2008 1000 € |
1 | 2 | 3 |
Einnahmen | ||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | - |
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | - |
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 310 400 |
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 1 710 |
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen | 35 000 |
231 01-699 | Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privaten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des EPR-Innovationsprogramms bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01 | 15 890 |
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen | - |
Gesamteinnahmen | 363 000 | |
Abschluss | ||
Verwaltungseinnahmen | ||
Übrige Einnahmen | 363 000 | |
Gesamteinnahmen | 363 000 |
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01
Veranschlagt sind Erträge aus dem ERP-Vermögen:
- a) Vergütung KfW-Förderrücklage 223 000 T€
- b) Verzinsung Nachrangkapital 87 000 T€
- c) Landesbank Berlin 400 T€
- d) Sonstige 310 400T€
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Landesbank Berlin 1 710 T€
Zu Tit. 129 01
Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02 (Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds).
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen in Höhe von 50 Prozent. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Abschluss
Kap. | Bezeichnung | Einnahmen 1 000 € | Ausgaben 1 000 € | davon entfallen auf | |||
sächliche Ausgaben 1 000 € | Zinskosten 1 000 € | Zuweisungen und Zuschüsse 1 000 € | Investitionen 1000 € | ||||
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 345 400 | 363 000 | 1 800 | - | 6 200 | 355 000 |
3 | Sonstige Ausgaben/Einnahmen | 17 600 | |||||
363 000 | 363 000 | 1 800 | - | 6 200 | 355 000 |
Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgabensoll 2008 | a) Bis einschl. 31.12.2006 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2006 b) VE 2007 c) VE 2008 | davon fällig | ||||
2008 | 2009 | 2010 | 2011 ff | ||||
in Mio. € | |||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | |
Kap. 1 | |||||||
892 01 Mittelständische Unternehmen, | a) 32,250 | 9,390 | 3,740 | 3,610 | 15,510 | ||
Umweltschutz und Energieeinsparung, | b) 48,000 | 6,500 | 6,500 | 6,300 | 28,700 | ||
Exportfinanzierung | 30 | c) 330 | - | 45 | 45 | 240 | |
683 01 | Förderkosten | a) - | - | - | - | - | |
b) - | - | - | - | - | |||
280 | c) 1 020 | - | 240 | 200 | 580 | ||
682 02 Kooperationsprojekte | a) - | - | - | - | - | ||
b) - | - | - | - | - | |||
35 | c) 100 | - | 25 | 25 | 50 | ||
681 02 Gewährung von Stipendien und Förderung Informationsreisen | a) 1,560 | 1,560 | - | - | - | ||
b) 2,600 | 1,040 | 1,560 | - | - | |||
2,6 | c) - | - | - | - | - | ||
681 03 Förderung von Maßnamen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | a) 2,300 | 1,300 | 1,000 | - | - | ||
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
3,6 | c) 5,100 | - | 1,500 | 1,300 | 2,300 | ||
Summe | a) 36,110 | 12,250 | 4,740 | 3,610 | 15,510 | ||
b) 55,700 | 9,040 | 9,360 | 7,600 | 29,700 | |||
c) 1455,100 | - | 311,500 | 271,300 | 872,300 | |||
1546,910 | 21,290 | 325,360 | 282,510 | 917,510 |
Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2006
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva: | Stand am 31.12.2006 € | Stand am 31.12.2005 € |
A Bankguthaben | 8 436 671 621 | 9 831 597 884 |
B. Darlehensforderungen | 17 156 331 379 | 16 369 573 378 |
C. Sonstige Forderungen | ||
1. Zins-und Provisionsforderungen | 80 227 308 | 80 029 537 |
2. Tilgungsforderungen | 81 422 407 | 85 892 106 |
3. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV | 757 453 240 | 702 581 616 |
D. Beteiligungen | ||
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1 088 053 908 | 1 088 053 908 |
2. Gesonderte Kapitalrücklage | 712 469 729 | 667 196 667 |
28 312 929 592 | 28 824 925 096 | |
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2006 | ||
Darlehen | 2 252 223 € | |
Zinsen | - | - |
Gewährleistungen | - | - |
2 252 223 € | ||
Passiva: | Stand am 31.12.2006 € | Stand am 31.12.2005 € |
A. Verbindlichkeiten | 14 357 106 907 | 15 066 140 412 |
B. Rückstellungen | 1 000 000 000 | 1 010 000 000 |
- BTU-Programm 175 000 000 | ||
- EKH-Programm 120 000 000 | ||
- ERP-Rücklage 350 000 000 | ||
- ERP-Innovationsprogramm 85 000 000 | ||
- ERP-Belastung vorzeitiger Tilgungen 270 000 000 | ||
C. Vermögen | 12 995 822 685 | 12 748 784 684 |
28 312 929 592 | 28 824 925 096 | |
Verpflichtungen aus Gewährleistungen | 265 000 000€ | 242 000 000€ |
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.
Mit dem Gesetzentwurf werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.
Der Nationale Normenkontrollrat hat daher im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.
Vorsitzender | Berichterstatter |
Dr. Ludewig | Dr. Schoser |
Vorsitzender | Berichterstatter |