Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff" KOM (2007) 571 endg.; Ratsdok. 13843/07

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 16. Oktober 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 11. Oktober 2007 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 11. Oktober 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Das Europäische Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 104/04 (PDF) = AE-Nr. 040425 und
Drucksache 726/05 (PDF) = AE-Nr. 052524

Begründung

1) Kontext des Vorschlages0

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Gemeinsame Technologieinitiativen wurden mit dem Siebten Forschungsrahmenprogramm (RP7)1 als ein Instrument öffentlichprivater Forschungspartnerschaften auf europäischer Ebene eingeführt. Die gemeinsamen Technologieinitiativen verdeutlichen die Entschlossenheit der EU, die Forschungsanstrengungen zu koordinieren, den Europäischen Forschungsraum zu stärken und die Wettbewerbsziele Europas zu erreichen.

Gemeinsame Technologieinitiativen gehen in erster Linie aus den Arbeiten der europäischen Technologieplattformen (ETP) hervor. In einigen wenigen Fällen sind europäische Technologieplattformen von ihrer Größenordnung und ihrem Umfang her so ehrgeizig, dass sie wichtige Elemente ihrer strategischen Forschungspläne nur umsetzen können, wenn sie erhebliche öffentliche und private Investitionen sowie umfangreiche Forschungsressourcen mobilisieren können. Gemeinsame Technologieinitiativen werden hier als ein wirksames Mittel vorgeschlagen, den Bedürfnissen dieser ETP gerecht zu werden.

Im spezifischen Programm "Zusammenarbeit"2 werden Brennstoffzellen und Wasserstoff als einer der sechs Bereiche genannt, in denen eine gemeinsame Technologieinitiative besonders sinnvoll sein könnte, neben Luftfahrttechnik und Luftverkehr, innovativen Arzneimitteln, eingebetteten IKT-Systemen, Nanoelektronik, und der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung.

Das gemeinsame Unternehmen "Brennstoffzellen und Wasserstoff", das aus der Technologieplattform für Wasserstoff und Brennstoffzellen hervorgeht, trägt zur Umsetzung des Aktionsplans für Umwelttechnologien (ETAP) bei, wie es bereits in der Mitteilung der Kommission KOM (2004) 38 vorgesehen war, in der diese Technologieplattform unter den vorrangigen Maßnahmen des ETAP genannt wurde.

Brennstoffzellen sind hocheffiziente, sehr geräuscharme Energiewandler, die eine beträchtliche Verringerung der Treibhausgas-Emissionen und der Schadstoffproduktion insgesamt bewirken könnten. Im Rahmen des Energiemix bieten sie Flexibilität, denn sie können mit Wasserstoff oder anderen Brennstoffen betrieben werden (z.B. Erdgas, Ethanol, Methanol). Mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellen sind inhärent umweltfreundlich, denn das einzige Abfallprodukt ist Dampf. Auch durch Brennstoffzellen, die mit Erdgas und anderen fossilen Brennstoffen betrieben werden, verringern sich die Emissionen, denn aufgrund ihrer höheren Effizienz wird weniger Brennstoff verbraucht. Die Nutzung von Wasserstoff als flexiblem Energieträger kann sich positiv auf die Energieversorgungssicherheit und die Stabilität der Energiepreise auswirken, denn Wasserstoff kann aus jeder primären Energiequelle gewonnen werden. Daher kann durch Wasserstoff im Verkehrssektor, der derzeit zu 98 % erdölabhängig ist, eine größere Diversität erreicht werden. Wasserstoff kann in Brennstoffzellen eingesetzt oder verbrannt werden, um Wärme zu gewinnen, Turbinen anzutreiben oder mechanische und elektrische Energie in Verbrennungsmotoren zu erzeugen. Er kann außerdem zur Energiespeicherung verwendet werden. Wenn zum Beispiel die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen größer ist als die Nachfrage, könnte die überschüssige Energie zur Gewinnung von Wasserstoff durch Elektrolyse eingesetzt werden; somit würde die Integration des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen in den Energiemarkt erleichtert.

Obwohl bereits beträchtliche EU-Mittel in die Erforschung von Brennstoffzellen und Wasserstoff geflossen sind und diese bereits als wichtiger Aspekt der Strategie für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE&D) in das RP7 (Energie- und Verkehrsforschung) aufgenommen wurden, werden die entsprechenden Technologien wahrscheinlich nicht so rasch auf dem Markt sein, wie es wünschenswert wäre. Es besteht die Gefahr, dass die industrielle Entwicklung bei Brennstoffzellen und Wasserstoff stagniert und die EU gegenüber der internationalen Konkurrenz weiter zurückfällt. Folgende Gründe können hier angeführt werden:

Ohne ein kohärentes, zielgerichtetes industrielles FTE&D-Programm, das sich auf öffentliche und private Forschungsinvestitionsquellen in ganz Europa stützen kann, werden die Bemühungen zur Beseitigung von Forschungsengpässen und um technologische Durchbrüche auch in Zukunft isoliert und unstrukturiert sein. Eine öffentlichprivate gemeinsame Technologieinitiative, die im Rahmen eines gemeinsamen Unternehmens gemäß Artikel 171 EG-Vertrag durchgeführt wird, würde es Großunternehmen und KMU in der gesamten EU, einschließlich der neuen Mitgliedstaaten, ermöglichen, untereinander sowie mit anderen Akteuren zusammenzuarbeiten. Hierbei würden die folgenden gemeinsamen Ziele angestrebt:

- Allgemeiner Kontext

Energie ist für die moderne Gesellschaft und eine nachhaltige Entwicklung unabdingbar. Energieknappheit oder Unsicherheit bei der Energieversorgung hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Unternehmen, sowohl unmittelbar als auch für die Zukunftsplanung. Die jüngsten Versorgungsstörungen und künftige Unsicherheiten bei Erdöl und Erdgas sowie die daraus folgenden Preisschwankungen dämpfen das Wirtschaftswachstum, erhöhen Inflation und Arbeitslosigkeit und lassen den Wert finanzieller und sonstiger Vermögenswerte sinken. Die Erdöl- und Erdgasressourcen werden immer weniger, während nach Ansicht einiger Experten bei der Produktion bald der Höhepunkt erreicht sein wird3. Fest steht, dass die verbleibenden Ressourcen in immer höherem Maße in einigen wenigen Ländern konzentriert sind, die aus politischen Gründen begrenzt zugänglich sind. Für die meisten Industrieländer und insbesondere für die EU wird die Versorgungssicherheit ein großes Problem sein. Vor dem Hintergrund wettbewerbsorientierter und allmählich verschmelzender globaler Verkehrs- und Energiemärkte wächst die Energienachfrage in den großen Schwellenländern rasch. Weltweit sehen wir uns aufgrund steigender Treibhausgas-Emissionen dem bedeutenden Problem des Klimawandels gegenüber. Viele Fragen sind noch offen. Die führenden Wissenschaftler sind sich jedoch dahingehend einig, dass die Treibhausgas-Emissionen sofort drastisch gesenkt und über einen langen Zeitraum niedrig gehalten werden müssen4.

Die aktuelle Struktur der Brennstoffzellen- und Wasserstoffbranchen in Europa lässt zu wünschen übrig und Zweifel an ihrer Fähigkeit zur Anpassung an neue Bedingungen aufkommen. Die EU verfügt zwar über einige Forschungsanlagen von Weltniveau und ist z.B. bei Brennstoffzellen für große Unterseeboote und Brennstoffzellmembranen weltweit führend, die Branche insgesamt ist jedoch noch wenig entwickelt und großmaßstäbliche Herstellungsverfahren sowie Tankstellen und Unterstützungsdienste mit ausgebildetem Personal stehen noch nicht zur Verfügung. Die Brennstoffzellenindustrie zeichnet sich weltweit einerseits durch sehr große Unternehmen, andererseits durch sehr kleine, stark innovative KMU aus. In Europa existieren viele solcher KMU. Es ist entscheidend, dass deren Innovationspotenzial umgesetzt wird, da sie das künftige Rückgrat einer europäischen Zulieferkette für Komponenten bilden können.

Brennstoffzellenbranche und Wasserstoffbranche sind eng miteinander verbunden, jedoch nicht vollständig voneinander abhängig. Die Situation in Bezug auf Art und Intensität des Wettbewerbs in den beiden Industriezweigen ist höchst komplex. Die Verwendung von Wasserstoff als Massengut ist in der Verarbeitungsindustrie seit langem üblich. Die Unternehmen sehen nun durch die breitere Nutzung von Brennstoffzellentechnologien und Wasserstoffverbrennungsmotoren die Möglichkeit der Öffnung neuer Märkte im Energie- und Verkehrsbereich. Allerdings sind die Brennstoffzellenhersteller, die sich noch in der Start-up-Phase befinden, nicht ausschließlich abhängig von Wasserstoff, denn einige Brennstoffzellen können auch mit anderen Brennstoffen betrieben werden (z.B. mit Erdgas, Methanol oder Ethanol).

Neue Marktteilnehmer, die Brennstoffzellen- oder Wasserstofftechnologien einsetzen, sehen sich Marktzugangshemmnissen gegenüber, geschaffen durch Wirtschaftsteilnehmer mit bedeutenden wirtschaftlichen Interessen in bestimmten Branchen und physischen Infrastrukturen, die durch eine Veränderung des Energiemix gefährdet wären. Der Marktzugang wird ferner erschwert durch das Fehlen eines Preisfestsetzungsverfahrens, das die Internalisierung externer Kosten5 belohnt (s. Kohlenstoffwert), die Notwendigkeit langfristiger Investitionen für den Wechsel zu einer neuen Produktgeneration und den Bau von Infrastrukturen für Brennstoffzellen und Wasserstoff sowie die Schwierigkeit der Einführung gemeinsamer Vorschriften, Kodizes und Normen im Interesse einer globalen Marktentwicklung. Notwendig ist eine integrierte Strategie, um den Nutzen der Übergangstechnologien mit erdgas-, biogas-, methanol- und ethanolbetriebenen Brennstoffzellen zu maximieren, möglichst kombiniert mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung und unter Nutzung strategischer Nischenmärkte, und dies unter geplanten und optimierten Rahmenbedingungen, damit eine Störung des Wirtschaftsgeschehens vermieden wird.

In der Brennstoffzellenindustrie betrug 2005 der Jahresumsatz weltweit etwa 300 Mio. EUR, wobei Nordamerika über einen Marktanteil von 52 % verfügte, Japan über 14 %, Europa über 12 % und die übrigen Länder zusammengenommen über 22 %. Im Vergleich zu Amerika und Japan gibt es in Europa weniger Unternehmen, die ihre eigenen Technologien für Brennstoffzellenstapel und Komponenten entwickeln, insbesondere im Bereich des Straßenverkehrs. Die privaten FTE&D-Investitionen werden auf 700 Mio. EUR jährlich geschätzt. 78 % dieser Investitionen werden in Nordamerika getätigt, nur 10% in Europa. Die europäische Industrie muss zusätzliche Anreize für Investitionen in diese Technologien erhalten, um so wettbewerbsfähiger zu werden. Großunternehmen gehen mit ehrgeizigen Programmen, die Forschung und Entwicklung im Hinblick auf die Markteinführung von Produkten vereinen, als Vorreiter voran und legen de facto Normen fest, die die Nachzügler dann übernehmen müssen. In einer Studie der Europäischen Kommission6 wird geschätzt, dass die EU im Hinblick auf die Demonstration brennstoffzellenbetriebener Fahrzeuge fünf Jahre hinter Japan und Amerika zurückliegt. Die Programme der USA und Japans werden in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Industriebranchen strategisch organisiert. Das amerikanische Energieministerium hat einen Wasserstoffplan ("Hydrogen Posture Plan"7) erstellt, der das Ergebnis breit angelegter Konsultationen mit den wichtigsten Akteuren ist. Das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) unterstützt gezielt die Grundlagenforschung. Daneben fördert Japan ein ehrgeiziges Programm zur Demonstration von Brennstoffzellensystemen mit KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) für die Haushalte, zur Entwicklung von Infrastrukturen für die Wasserstoffverteilung und zur Prüfung einer Reihe von Optionen für die Wasserstoffproduktion im Rahmen der "Fuel Cell Commercialisation Conference of Japan" (FCCJ)8.

Die Programme der USA und Japans verfügen somit über ausgereifte Verfahren zur Organisation der Validierung von Forschung und Technologie, was im derzeitigen, auf die Mitgliedstaaten verteilten Forschungsumfeld der EU schwer zu erreichen ist. Mit dem gemeinsamen Unternehmen würde die EU unter den gleichen Bedingungen agieren, da hiermit eine einzige Rechtsperson geschaffen würde, die sämtliche Finanzmittel der gemeinsamen Technologieinitiative aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor im Rahmen von Verträgen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration zur Entwicklung der Schlüsseltechnologien für Brennstoffzellen und Wasserstoffnutzung verwaltet.

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts gibt es keine Rechtsvorschriften.

- Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

Zur Umsetzung einer der Initiativen, die im Januar 2007 mit der Mitteilung "Eine Energiepolitik für Europa"9 ins Leben gerufen wurden, erstellt die Europäische Kommission derzeit einen europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan)10, um energietechnologische Innovationen in den kommenden Jahrzehnten zu lenken, energieeffiziente und kohlenstoffarme Technologien, einschließlich Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien, bereitzustellen und ein nachhaltigeres Energiesystem zu erreichen. Das Europäische Parlament verabschiedete im Mai 2007 eine schriftliche Erklärung11, in der die EU-Institutionen aufgerufen wurden, in einer Partnerschaft mit engagierten Regionen und Städten, KMU und Organisationen der Zivilgesellschaft Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien für tragbare, ortsfeste und mobile Anwendungen zu unterstützen.

Die vorgeschlagene Verordnung steht im Einklang mit der Forschungspolitik der Gemeinschaft. Sie stimmt ferner mit der erneuerten Strategie von Lissabon12 und mit den Zielen von Barcelona überein, wonach die EU bis 2010 3 % ihres BIP in Forschung und Entwicklung investieren will. Im Hinblick auf das Erreichen dieser Ziele spielt das Siebte Rahmenprogramm (RP7) für die Jahre 2007 bis 2013 eine wichtige Rolle. Es spiegelt ferner den Konsens darüber wider, dass Europa seine Anstrengungen intensivieren muss, um den direkten Nutzen seiner FTE&D-Investitionen zu steigern und sich so die Mittel einer wettbewerbsfähigen und dynamischen wissensbasierten Wirtschaft an die Hand zu geben.

Die vorgeschlagene Initiative ist Teil einer breit angelegten Strategie, mit der die Gemeinschaft das ehrgeizige Ziel verfolgt, die Innovationslücke zu schließen. Zu dieser Strategie gehört auch der Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Technologieinstituts.

2) Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

- Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

Bei der Vorbereitung ihrer Vorschläge für die Einrichtung von gemeinsamen Technologieinitiativen berücksichtigte die Kommission im Rahmen einer breit angelegten Konsultation, an der auch die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament teilnahmen, die Standpunkte zahlreicher Akteure aus Forschung und Industrie. Die Kommission konsultierte außerdem die europäische Technologieplattform für Wasserstoff und Brennstoffzellen (HFP)13, die einen strategischen Forschungsplan, eine Einführungsstrategie und den Durchführungsplan 2006 erstellte. Letzterer ist das wichtigste Referenzdokument und beinhaltet die technischen und marktbezogenen Ziele des "Snapshot 2020" für Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien. Der Durchführungsplan enthält die Prioritäten für ein umfassendes, integriertes FTE&D-Programm mit Zeitplan und Empfehlungen für Mittelzuweisungen für sieben Jahre, mit dem die Markteinführung der neuen Technologien beschleunigt werden soll. Die HFP-"Mirror Group" der Mitgliedstaaten wurde ebenfalls in jeder Phase der Vorbereitung konsultiert. Abgesehen von den Konsultationen in den HFP-Gremien wurden auch durch die HFP-Internetseite und durch Newsletters Informationen weit verbreitet, so dass alle Akteure an den Diskussionen teilnehmen konnten. Zu diesen Akteuren gehörten Originalgerätehersteller (OEM - Original Equipment Manufacturers), Unternehmen für Brennstoffzellen und Energiegeräte (einschließlich zahlreicher KMU14), Versorgungsunternehmen, Industriegasunternehmen, Energieunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Im Rahmen der dreijährigen Konsultationen äußerten sich mehrere hundert Akteure, es fand eine öffentliche Internet-Befragung zu den genannten Dokumenten der Technologieplattform statt und es gingen Beiträge von EG-Forschungsprojekten sowie Studien über die breit gefächerten sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien und ihre wirtschaftliche Durchführbarkeit ein. Die Kommission organisierte ferner vier bedeutende Konferenzen (drei Generalversammlungen und die "Technical Review Days") sowie Workshops für Regionen und Forscher.

Eine Gutachtergruppe, bestehend aus vier international anerkannten, unabhängigen Experten, leistete Unterstützung bei der Fertigstellung der Folgenabschätzung15.230

- Folgenabschätzung

Dieser Vorschlag für eine Verordnung des Rates war Gegenstand einer Folgenabschätzung der Kommission, in der die potenziellen Folgen einer gemeinsamen Technologieinitiative mit Alternativen verglichen wurden, insbesondere mit dem "Businessas-Usual"-Szenario (d. h. RP7-Maßnahmen, außerdem nationale und regionale Maßnahmen).

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass eine gemeinsame Technologieinitiative gegenüber unveränderten Rahmenbedingungen ("Businessas-Usual") eindeutige Vorteile aufweist:

Die von der gemeinsamen Technologieinitiative bewirkte Erhöhung der FTE&D-Ausgaben im Vergleich zu unveränderten Bedingungen ("Businessas-Usual") könnte dazu führen, dass die Rentabilitätsschwelle zwei bis fünf Jahre früher erreicht wird und die kumulativen Kosten um 20-30% sinken. Durch die in Modellsimulationen ermittelten kurz-, mittel- und langfristigen Vorteile für die Wettbewerbsfähigkeit der EU würde sich gleichzeitig ein öffentlicher Nutzen in Höhe von zweistelligen Milliardenbeträgen (EUR) ergeben (Verringerung der Treibhausgas-Emissionen und der Umweltverschmutzung, höhere Energieversorgungssicherheit, nachhaltigerer Verkehr, höhere Energieeffizienz, umweltfreundlichere Energiegewinnung und Nutzung durch den Endverbraucher im Zeitraum 2025-2050).

3) Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Der Vorschlag besteht in einer Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff".

- Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage des Vorschlags ist Artikel 171 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Das Subsidiaritätsprinzip ist anzuwenden, da der Vorschlag nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft fällt.

Die Ziele des Vorschlags können von den Mitgliedstaaten nicht in ausreichendem Maße verwirklicht werden, denn das Ausmaß der Aufgabe ist zu groß, als dass die einzelnen Mitgliedstaaten allein tätig werden könnten. Die Zusammenlegung und Koordinierung der Forschungs- und Entwicklungsbemühungen auf der Ebene der Europäischen Union ist daher erfolgversprechender: zum einen ist dem grenzübergreifenden Charakter der zu entwickelnden Infrastrukturen und Technologien Rechnung zu tragen, zum anderen besteht die Notwendigkeit, über ausreichende Ressourcen zu verfügen. Die Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft werden zu einer Rationalisierung der Forschungsprogramme beitragen und die Interoperabilität der entwickelten Systeme gewährleisten. Dies geschieht nicht allein durch gemeinsame pränormative Forschungsarbeiten zur Vorbereitung von Normen, sondern auch durch eine Defacto-Standardisierung, die sich aus der engen Forschungszusammenarbeit und den grenzüberschreitenden Demonstrationsprojekten ergibt. Diese Standardisierung wird einen größeren Markt eröffnen und den Wettbewerb fördern. Der Gegenstandsbereich des Vorschlags soll die Mitgliedstaaten dazu anregen, auf nationaler Ebene ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, die den Europäischen Forschungsraum stärken. Ziel der gemeinsamen Technologieinitiative ist es nämlich, nationale und regionale Programme zu fördern und die gemeinsamen Anstrengungen bestmöglich zu nutzen.

Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Bestimmungen dieser Verordnung nicht über das für das Erreichen ihrer Ziele erforderliche Maß hinaus.

- Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.

Andere Instrumente wären aus folgendem Grund nicht angemessen:

Die Schaffung eines Unternehmens, an dem die Gemeinschaft beteiligt ist, erfordert eine Verordnung des Rates.

4) Auswirkungen auf den Haushalt

Der diesem Verordnungsentwurf beigefügte Finanzbogen erläutert die finanziellen Auswirkungen und den Bedarf an personellen und administrativen Ressourcen. Er enthält ferner vorläufige Zahlenangaben für den Zeitraum 2007 bis 2013.

Die EG-Mittel in Höhe von insgesamt 470 Mio. EUR werden aus den folgenden Haushaltslinien des spezifischen Programms "Zusammenarbeit" des RP7 bereitgestellt: "Energie", "Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien", "Verkehr (einschließlich Luftfahrt)" und "Umwelt (einschließlich Klimaänderung)" für die GD RTD sowie "Verkehr" für die GD TREN .

Die Verwaltungskosten des gemeinsamen Unternehmens werden von Anfang an zu gleichen Teilen (50/50) von der Europäischen Gemeinschaft und dem Industrieverband aufgebracht. Wird ein Forschungsverband gegründet und beantragt dieser, Mitglied des gemeinsamen Unternehmens zu werden, verfügt er über einen Sitz im Verwaltungsrat und trägt zu einem Zwölftel zu den Verwaltungskosten bei.

Die Forschungstätigkeiten werden gemeinsam durch die EG, den Industrieverband sowie die teilnehmenden Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen etc. finanziert, wobei die EG ihren Beitrag in flüssigen Mitteln leistet und die Teilnehmer im Rahmen der Projekte Sachleistungen erbringen.

5) Weitere Angaben

- Übergangszeitraum

Im Arbeitsprogramm 2007 ist eine Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme zur Überbrückung vorgesehen, um in den Jahren 2007 und 2008 die gemeinsame Technologieinitiative im Einzelnen vorbereiten zu können.

- Überprüfung

Die Europäische Kommission wird über die Fortschritte des gemeinsamen Unternehmens jährlich einen Bericht vorlegen. Sie wird ferner eine Halbzeitbewertung und bei Beendigung der gemeinsamen Technologieinitiative eine Abschlussbewertung durchführen.

Die Entlastung für die Ausführung des Haushalts des gemeinsamen Unternehmens wird auf Empfehlung des Rates vom Europäischen Parlament erteilt, wobei den Besonderheiten der gemeinsamen Technologieinitiative als einer öffentlichprivaten Partnerschaft Rechnung getragen wird.

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Der Vorschlag enthält eine Überprüfungsklausel.

Der Vorschlag enthält eine Verfallsklausel.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff" (Text von Bedeutung für den EWR)

Der Rat der Europäischen Union -


gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 171,
auf Vorschlag der Kommission16,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments17,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses18,
in Erwägung nachstehender Gründe:

Hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Gremien

Artikel 5
Finanzierungsquellen

Artikel 6
Beteiligung an Projekten

Artikel 7
Förderwürdigkeit

Artikel 8
Finanzbestimmungen

Artikel 9
Statut

Artikel 10
Vorrechte und Befreiungen

Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften findet auf das gemeinsame Unternehmen und sein Personal Anwendung.

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 13
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 14
Überprüfungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gründungsmitglieder und des Mitglieds sowie Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 16
Vertraulichkeit

Artikel 17
Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 18
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 19
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 20
Inkrafttreten


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang
Satzungdes gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff"

Artikel I.1 Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel I.2 Ziele und Aufgaben

Artikel I.3 Mitglieder und Interessengruppen

Artikel I.4 Gremien

Artikel I.5 Verwaltungsrat

15. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrats zählen insbesondere:

Artikel I.6 Programmbüro

Artikel I.7 Wissenschaftlicher Ausschuss

Artikel I.8 Finanzierungsquellen

Artikel I.9 Beteiligung an Projekten

Artikel I.10 Förderwürdigkeit

Artikel I.11 Finanzbestimmungen

Artikel I.12 Finanzielle Verpflichtungen

Artikel I.13 Haushaltsjahr

Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Artikel I.14 Finanzberichterstattung und Entlastung

Artikel I.15 Jährliche Planung und Berichterstattung

Artikel I.16 Personal

Artikel I.17 Haftung und Versicherung

Artikel I.18 Interessenkonflikte

Artikel I.19 Finanzhilfevereinbarung und Konsortialvereinbarung

Artikel I.20 Dienstleistungs- und Lieferverträge

Artikel I.21 Schutz der finanziellen Interessen

Artikel I.22 Abwicklung

Artikel I.23 Änderung der Satzung

Artikel I.24 Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Artikel I.25 Anwendbares Recht

Finanzbogen

Der Finanzbogen befindet sich im PDF-Dokument