Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 1 8/1 051 8 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Drucksache 18/10211 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 23.12.16
Erster Durchgang: Drucksache. 587/16 (PDF)

1. In Artikel 2 Nummer 2 Satz 2 wird die Angabe "Satz 4" durch die Angabe "Satz 5" ersetzt.

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

" § 18f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit

3. Nach Artikel 4 wird folgender Artikel 4a eingefügt:

,Artikel 4a
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Abschnitt I der Anlage zur AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2226) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 werden die Zeilen

" § 3 Absatz 4 Nummer 1 Bezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat, und deren Geschäftszeichen(2)- wie vorstehend -§ 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes - nur die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen§§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 24a, 25 bis 27 des AZRGesetzes - wie vorstehend zu Personenkreis (1) in Spalte D -"

durch die Zeilen

" § 3 Absatz 4 Nummer 1 Bezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat, und deren Geschäftszeichen(2)- wie vorstehend -§ 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes - nur die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen§§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 24a, 25 bis 27 des AZRGesetzes - wie vorstehend zu Personenkreis (1) in Spalte D - - Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18f des AZR-Gesetzes"

ersetzt.

2. In Nummer 3 werden die Zeilen

" § 3 Absatz 4 Nummer 4(2)- wie vorstehend -§ 6 Absatz 1 Nummer 1
bis 5 und Absatz 3 des
AZR-Gesetzes
Grundpersonalien- die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen - alle öffentlichen Stellen für die Einstellung von Suchvermerken- wie vorstehend -"
- wie vorstehend -

durch die Zeilen

" § 3 Absatz 4 Nummer 4(2)- wie vorstehend -§ 6 Absatz 1 Nummer 1
bis 5 und Absatz 3 des
AZR-Gesetzes
Grundpersonalien- die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen - alle öffentlichen Stellen für die Einstellung von Suchvermerken- wie vorstehend - - Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18f des AZR-Gesetzes"
- wie vorstehend -

ersetzt.

3. In Nummer 13 werden die Zeilen

" § 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3 und § 3 Absatz 4 Nummer 8 Ausweisung und Hinweis auf Begründungstext - wie vorstehend Spalte A Buchstabe g, i, j, 1 bis n und q bis s -(2)- wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend -"

durch die Zeilen

" § 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3 und § 3 Absatz 4 Nummer 8
Ausweisung und Hinweis auf Begründungstext - wie vorstehend Spalte A Buchstabe g, i, j, Ibis n und q bis s -(2)- wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend -
- wie vorstehend Spalte A Buchstabe g bis s -- Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18f des AZR-Gesetzes"

ersetzt.

4. Nummer 31a Spalte D wird wie folgt geändert:

4. Artikel 5 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 5
Inkrafttreten