Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat bekräftigt die Bedeutung der Energieeffizienz für eine sichere, bezahlbare und nachhaltige europäische Energieversorgung. Er begrüßt daher die von der Kommission vorgeschlagene Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, die eine Stärkung der Energieeffizienz und die damit verbundenen Zielsetzungen beabsichtigt. Im Hinblick auf die Bezahlbarkeit der Energieversorgung wird die Bundesregierung gebeten, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auch auf ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft werden. Maßnahmen zur Energieeffizienz dürfen nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen der Endkundinnen und Endkunden sowie insbesondere der Wettbewerbsfähigkeit der in Europa ansässigen Unternehmen führen.
- 2. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die weiterhin bestehende Flexibilität, die Ziele zur Energieeffizienz durch Energieeffizienzverpflichtungssysteme, alternative strategische Maßnahmen oder eine Kombination aus beiden Ansätzen zu erreichen. Er bittet die Bundesregierung, sich für die Beibehaltung dieser Regelungen einzusetzen. Ausschließlich diese Flexibilität in der Wahl der Instrumente berücksichtigt die unterschiedlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten und ist damit auch im Hinblick auf die Akzeptanz der Zielerreichung für mehr Energieeffizienz von großer Bedeutung.
- 3. Der Bundesrat sieht die in Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Buchstabe i vorgesehene Streichung des Einspeisevorrangs für die hocheffziente KraftWärme-Kopplung (KWK) nicht als zielführend an. Er hält die vorgelegten Regelungen für ungeeignet, um die Ziele der Energieeffizienzrichtlinie wirkungsvoll umzusetzen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Kompetenzen für den nationalen Energiemix weiterhin einen Einspeisevorrang für hocheffiziente KWK vorsehen können. Damit soll eine Stärkung dieser besonders effizienten Form der Energieerzeugung gewährleistet bleiben.
- 4. Er fordert die Bundesregierung auf, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass ambitionierte Endenergieeinsparungen, die bereits vor 2020 geleistet wurden und über das geforderte Maß der vorgeschlagenen Richtlinie hinausgehen, nach 2020 angerechnet werden können. Nur so lässt sich gewährleisten, dass ambitionierte Maßnahmen im Bereich der Endenergieeinsparungen angemessen berücksichtigt werden können.