Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5491 - vom 24. Oktober 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. September 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über den Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung (KOM (2005) 0669),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen (KOM (2006) 0402),
- - in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 26. Februar 2007 mit dem Titel "Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, Zukunft des Europäischen Migrationsnetzes" (AdR 233/2006),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 4. und 5. November 2004 und das in ihnen enthaltene Haager Programm1,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Der Gesamtansatz zur Migrationsfrage nach einem Jahr: Schritte zur Entwicklung eines umfassenden europäischen Migrationskonzepts" (KOM (2006) 0735),
- - unter Hinweis auf seine am 9. Juni 2005 angenommene Entschließung zu den Zusammenhängen zwischen legaler und illegaler Migration und Integration der Migranten2,
- - unter Hinweis auf das Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration (KOM (2004) 0811) und seine am 26. Oktober 2005 zu diesem Thema angenommene Entschließung3,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine gemeinsame Integrationsagenda - Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union (KOM (2005) 0389) und auf seine am 6. Juli 2006 angenommene Entschließung zu Strategien und Mitteln für die Integration von Zuwanderern in die Europäische Union4,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz5,
- - unter Hinweis auf die Ergebnisse der Ministerkonferenz EU-Afrika über Migration und Entwicklung, die am 10./11. Juli 2006 in Rabat stattfand,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung Afrika-EU zu Migration und Entwicklung, die am 22./23. November 2006 von der Ministerkonferenz EU-Afrika in Tripolis angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf den Gesamtansatz, der durch die Schlussfolgerungen des Vorsitzes nach der Tagung des Europäischen Rates vom 14. und 15. Dezember 2006 in Brüssel bekräftigt wurde,
- - unter Hinweis auf den am 28. Juni 2007 angenommenen Bericht der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU über die Migration von Fachkräften und deren Folgen für die nationale Entwicklung,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union" (KOM (2007) 0247),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten" (KOM (2007) 0248),
- - unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen (KOM (2007) 0249),
- - unter Hinweis auf den Vertrag von Amsterdam, durch den der Gemeinschaft Aufgaben und Zuständigkeiten in den Bereichen Einwanderung und Asyl übertragen wurden, und auf Artikel 63 EG-Vertrag,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0322/2007),
A. in der Erwägung, dass sich nach Angaben von Eurostat etwa 18,5 Millionen Drittstaatsangehörige legal in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufhalten, während nahezu 9 Millionen Unionsbürger in einem Mitgliedstaat aufhältig sind, der nicht ihr Herkunftsstaat ist,
B. in der Erwägung, dass es sich bei der Migration um ein internationales Phänomen handelt, an dem die Unionsbürger auch selbst als Migranten teilnehmen,
C. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sowohl nach den derzeit geltenden Verträgen als auch nach dem neuen Vertragsentwurf de jure und de facto zuständig für die Festlegung der Zahl der Wirtschaftsmigranten sind, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Union zugelassen werden,
D. in der Erwägung, dass auf EU-Ebene ein umfassender und kohärenter Ansatz für die Zuwanderung erforderlich ist, weil eine Änderung der Zuwanderungspolitik in einem Mitgliedstaat die Migrationsströme und die Entwicklung in den anderen Mitgliedstaaten beeinflusst,
E. in der Erwägung, dass die Zuwanderungspolitik aufgrund der Überalterung der Bevölkerung und des demografischen Wandels überdacht werden muss, weil die derzeitige und künftige Lage auf den Arbeitsmärkten in der Europäischen Union ganz allgemein betrachtet eine gut gesteuerte legale Zuwanderung erforderlich macht (laut Eurostat wird der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung bis 2050 um über 50 Millionen abnehmen),
F. in der Erwägung, dass das Mandat der Regierungskonferenz, so wie es im Juni 2007 vom Europäischen Rat festgelegt wurde, die Ausweitung des Gemeinschaftsverfahrens auf alle Fragen der legalen Zuwanderung vorsieht und somit die Diskrepanzen bei der Beschlussfassung beseitigt und ihre Effizienz verbessert wird,
G. in der Erwägung, dass eine umfassendere und alle Aspekte einschließende Begriffsbestimmung von Migranten erforderlich ist, die eine Definition des Status der Menschen enthält, die keine Flüchtlinge sind, jedoch nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können, um den Entwicklungen bei den Migrationsströmen Rechnung zu tragen,
H. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung in dem Abschnitt "Wissensaufbau und Information" erwähnt ist, dass weitere Untersuchungen über Genehmigungen für Arbeitssuchende durchgeführt werden sollten,
I. in der Erwägung, dass es wichtig ist zu erkennen, dass die sich verstärkenden Migrationsströme als ein globales Phänomen betrachtet werden müssen, das zahlreiche Ursachen und Folgen hat,
J. in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten mit den Herkunfts- und Transitdrittländern auf diesem Gebiet von herausragender Bedeutung ist,
K. unter Hinweis darauf, dass die Kontrolle der legalen Zuwanderung ständig verschärft worden ist; in der Erwägung, dass mehrere Länder verschiedene Regelungen für die legale Zuwanderung eingeführt haben, die auf Quoten oder Punkten basieren; in der Erwägung, dass es folglich falsch ist, die Auffassung verbreiten zu wollen, die Zuwanderung werde nicht kontrolliert,
L. in der Erwägung, dass allzu restriktive Möglichkeiten der legalen Einreise in die Europäische Union die illegale Einwanderung indirekt fördern und die Schaffung von Möglichkeiten der legalen Zuwanderung einen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels leisten wird,
M. unter Hinweis darauf, dass der Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz im Bereich der Wirtschaftsmigration Anwendung findet und dass die Freizügigkeit der Staatsbürger aus den neuen Mitgliedstaaten Übergangsmaßnahmen unterliegt,
N. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels ebenso untrennbar mit Maßnahmen für die Zulassung von Wirtschaftsmigranten verbunden ist wie mit Integrationsmaßnahmen,
O. in der Erwägung, dass mit der legalen Zuwanderung eine wirksame Integrationspolitik einhergehen sollte und dass die Integration ein zweiseitiger Prozess ist, der sowohl die Zuwanderer aus Drittstaaten als auch die europäische Bevölkerung betrifft; in der Erwägung, dass die Möglichkeiten für Einzelpersonen, mit ihrem Lebenspartner und ihren Kindern zusammenzuleben, erleichtert werden sollten,
P. in der Erwägung, das sich die Zuwanderung im Laufe einiger Jahrzehnte zu einem politisch hoch sensiblen zentralen Thema der öffentlichen Diskussion in der gesamten Europäischen Union entwickelt hat, das leicht zu demagogischen und populistischen Zwecken missbraucht werden kann,
Q. in der Erwägung, dass Politiker und Medienvertreter sich bewusst sein sollten, wie wichtig es ist, sich in Bezug auf dieses Thema einer sachlichen Argumentation zu bedienen,
R. in der Erwägung, dass in der öffentlichen Diskussion über dieses Thema sowohl die Ursachen der Zuwanderung als auch ihre positiven Auswirkungen stärker präsent sein sollten,
S. in der Erwägung, dass es angesichts der Bedeutung der Zuwanderung für die Wirtschaftsentwicklung, das Wachstum und folglich die Beschäftigung in Europa zweckdienlich wäre, wenn Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter sowie Vertreter der Zivilgesellschaft stärker in die öffentliche Diskussion über diese Fragen eingebunden wären,
T. in der Erwägung, dass die Verantwortlichen für die Wirtschafts- und Sozialpolitik die Öffentlichkeit auch über die Bedeutung der legalen Zuwanderung für Wachstum und Beschäftigung informieren müssen,
Allgemeiner Ansatz
- 1. begrüßt die Reaktion der Kommission auf das Ersuchen des Europäischen Rates, einen Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung, einschließlich Zulassungsverfahren, die es ermöglichen, unmittelbar auf eine sich verändernde Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren, zu erarbeiten;
- 2. unterstützt den im Strategischen Plan gewählten Ansatz, um die Hindernisse im Rat bezüglich des Vorschlags aus dem Jahre 2001 für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit (KOM (2001) 0386)zu beseitigen;
- 3. begrüßt die oben genannte Mitteilung "Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union"; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf sicherzustellen, dass ausreichende personelle und finanzielle Mittel für die ordnungsgemäße Umsetzung des Gesamtansatzes zur Migration bereitgestellt werden; betont, dass der regionale Dialog und die regionale Zusammenarbeit im Bereich der legalen Zuwanderung verstärkt werden müssen; begrüßt den Gedanken, regionale Kooperationsplattformen für Migration einzurichten, die alle betroffenen Akteure von der EU-Seite und in den betreffenden Regionen zusammenbringen;
- 4. bekräftigt, dass die illegale Einwanderung nicht bekämpft werden kann, wenn nicht gleichzeitig Instrumente und Möglichkeiten für die legale Zuwanderung geschaffen werden, da die beiden Phänomene eng miteinander verwoben sind;
- 5. hält die Erhebung von schlüssigen und verlässlichen statistischen Daten über die Migration für grundlegend; erwartet, dass die Verordnung (EG) Nr. 862/2007 rasch und wirksam von allen Mitgliedstaaten durchgeführt wird; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Abschätzung der Zahl der Personen vorzulegen, die von den vier spezifischen Richtlinien betroffen sein könnten; erwartet, dass das Europäische Migrationsnetz (EMN) gemeinsam mit Eurostat einen raschen und substanziellen Beitrag in diesem Bereich leisten wird; hofft, dass dem Stellenwert von Frauen, die die Hälfte der Migranten ausmachen, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden wird;
- 6. begrüßt die im Mandat der Regierungskonferenz festgelegten institutionellen Auswirkungen des Entwurfs eines Reformvertrags, mit dem die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und die Mitentscheidungsbefugnisse auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ausgedehnt sowie die Befugnisse der Union im Bereich Asyl- und Zuwanderungspolitik ausgeweitet werden; begrüßt insbesondere die Ausweitung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens auf die legale Zuwanderung und hält es für vernünftig, dass die Mitgliedstaaten weiterhin über das souveräne Recht verfügen, die Zahl der Wirtschaftsmigranten festzulegen, die sie in ihr Hoheitsgebiet aufnehmen können;
- 7. fordert den Rat in seinen unterschiedlichen in diesem Bereich zuständigen Zusammensetzungen: Justiz und Inneres, Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz auf, seine Anstrengungen in Bezug auf die Koordinierung der Beratungen über den Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung zu verstärken;
- 8. unterstützt die Absicht der Kommission, die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für weitere ausgewählte Gruppen von Wirtschaftsmigranten, einschließlich nicht oder gering qualifizierter Arbeitnehmer, festzulegen;
- 9. fordert die Kommission auf, eine kurz- und mittelfristige Prognose des in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Bedarfs an zusätzlichen Arbeitskräften durchzuführen; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission eine statistisch untermauerte Einschätzung vorzulegen, damit sie angemessene Prognosen für den Bedarf an Arbeitskräften in der Europäischen Union abgeben kann; betont, dass diese Prognosen auch Personen, die keine Wirtschaftsmigranten sind, Flüchtlingen und Personen, die des subsidiären Schutzes bedürfen, sowie Familienzusammenführungen Rechnung tragen müssen;
- 10. ist der Auffassung, dass der Lage Minderjähriger, die aufgrund der Migration ihrer Eltern benachteiligt werden könnten, sowie Vorschlägen zur Minderung negativer Auswirkungen dieser Art besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;
- 11. hält es für unerlässlich, dass eine klare Definition jeder Gruppe von Wirtschaftsmigranten angenommen wird, die von den in Vorbereitung befindlichen Richtlinien betroffen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über den in der Entscheidung des Rates 2006/688/EG vom 5. Oktober 2006 über die Einrichtung eines Mechanismus zur gegenseitigen Information über asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten6 vorgesehenen Mechanismus zur gegenseitigen Information über asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten untereinander abzustimmen und bewährte Verfahren auszutauschen;
- 12. ist der Auffassung, dass die für eine Übergangszeit eingerichteten internen Hindernisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten so bald wie möglich aufgehoben werden sollten;
- 13. unterstützt die Einrichtung eines EU-Zuwanderungsportals; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ausweitung der Dienstleistungen von EURES zur Unterstützung der Steuerung der Wirtschaftsmigration von Drittstaatsangehörigen;
Vorschlag für eine allgemeine Rahmenrichtlinie
- 14. hält eine Richtlinie für unverzichtbar, mit der den in einem Mitgliedstaat legal beschäftigten Drittstaatsangehörigen ein gemeinsamer Rahmen von Rechten garantiert wird, mit denen die Erfüllung einer Reihe von Pflichten verbunden ist, und besteht darauf, dass eine Richtlinie dieser Art vor den vier spezifischen Richtlinien vorgelegt wird;
- 15. weist darauf hin, dass vermieden werden muss, die Rechte der verschiedenen Gruppen von Arbeitskräften mit zweierlei Maß zu messen, und dass insbesondere die Rechte von Saisonarbeitskräften und bezahlten Auszubildenden, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, ausgenutzt zu werden, besonders geschützt werden müssen;
- 16. befürwortet die Idee eines einzigen Antrags für einen kombinierten Titel bestehend aus einem Aufenthaltstitel und einer Arbeitserlaubnis;
- 17. ist ferner der Ansicht, dass eine Richtlinie Vorschläge enthalten sollte, die es Migranten erlauben, ihren Rechtsstatus zu ändern oder ihre Stellung zu wechseln, sich dabei aber weiterhin in der Europäischen Union aufzuhalten;
- 18. stimmt zu, dass die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen erforderlich ist, um in Bezug auf das Einkommen und die Bewertung der Qualifikationen Nachteile für die Zuwanderer sowie für den Wohnsitz- und den Herkunftsstaat zu vermeiden;
- 19. vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen festgelegt werden sollten, um die Möglichkeit zu prüfen, dass sich Zuwanderer bei ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland die durch ihre Beschäftigung, für die sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten mussten, erworbenen Rentenansprüche und angesammelten Ansprüche auf Sozialleistungen in dieses Land übertragen lassen;
- 20. findet problematisch, dass in dem Strategischen Plan die Rede von der Erhebung der "neuesten" biometrischen Daten ist; vertritt die Auffassung, dass der Schutz personenbezogener Daten in allen Fällen gewährleistet sein muss, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Begrenzung des Verwendungszwecks;
- 21. unterstützt die Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen durch alle Mitgliedstaaten;
Zirkuläre Migration, Rückkehrmigration und Mobilitätspartnerschaften
- 22. begrüßt die oben genannte Mitteilung der Kommission "Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten"; stimmt zu, dass die nachteiligen Folgen der Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitnehmer vermieden und die Wissenszirkulation gefördert werden muss;
- 23. fordert die Kommission ferner auf, den Zusammenhang zwischen Zirkularität und Integration zu erklären; weist darauf hin, dass der Kommission zufolge eine ursprünglich als zirkuläre Migration konzipierte Wanderung sehr schnell dauerhaft werden und so ihr Ziel verfehlen kann;
- 24. unterstreicht ferner, wie wichtig der Aufbau stabiler und gesetzlicher Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern zur Verbesserung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union ist; fordert die Kommission daher auf, die Auswirkungen, die die zirkuläre Migration in dieser Hinsicht haben könnte, zu berücksichtigen;
- 25. unterstützt den Gedanken an Langzeit-Mehrfachvisa sowie die Möglichkeit, vorrangig ehemaligen Migranten einen neuen Aufenthaltstitel für eine weitere befristete Beschäftigung zu erteilen;
- 26. fordert die Kommission auf, den vom Europäischen Parlament und vom Wirtschafts- und Sozialausschuss vorgeschlagenen Möglichkeiten Rechnung zu tragen und eine umfassende Studie über die mögliche Einführung eines "EU-Blue Card"-Systems und eines Visums für Arbeitssuchende in Auftrag zu geben;
- 27. bekundet sein Interesse an dem Vorhaben, in Mali ein Zentrum für Migrationsfragen zu errichten; ersucht die Kommission, den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments vorher detaillierte Informationen über die Rechtsgrundlage und die Haushaltsvorschriften für das Vorhaben und regelmäßige Aktualisierungen dazu und zu Maßnahmen dieser Art, die in einem anderen Drittstaat ins Auge gefasst werden, zu übermitteln; unterstützt den Gedanken, denselben Ansatz in der östlichen Nachbarschaft der Europäischen Union anzuwenden;
Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer
- 28. unterstützt jede Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der Union für hoch qualifizierte Arbeitskräfte, um den Bedarf des Arbeitsmarktes der Europäischen Union zu decken, damit der Wohlstand Europas gewährleistet und die Lissabonner Ziele verwirklicht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck auf, Wege zu finden,
- - um ihnen das Recht einzuräumen, sich in der Union frei zu bewegen, und
- - um ihnen zu gestatten, nach Ablauf ihres Vertrags oder nach ihrer Entlassung einen begrenzten Zeitraum in der Union zu bleiben, um eine Beschäftigung suchen zu können;
- 29. unterstützt daher jede Vereinfachungsmaßnahme, die die Einreise dieser Arbeitskräfte erleichtert, wobei die Festlegung des konkreten Bedarfs an und der Quoten für Wirtschaftsmigranten weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten bleibt;
- 30. hält es für wichtig, bei der Festlegung von europäischen Maßnahmen im Bereich der legalen Zuwanderung der Gefahr der Abwanderung von Spitzenkräften Rechnung zu tragen; verweist auf den oben genannten Bericht der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU über die Migration von Fachkräften und deren Folgen für die nationale Entwicklung; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern statistische Erhebungen durchzuführen, um die Fachbereiche zu ermitteln, in denen die Gefahr einer Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte offenkundig ist;
- 31. unterstützt die Einführung einer EU-Arbeitserlaubnis (der so genannten "Blue Card"), um die Freizügigkeit von Spitzenkräften in Europa und die Versetzung von Arbeitnehmern innerhalb multinationaler Konzerne zu erleichtern;
Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern
- 32. unterstreicht, dass Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten einen wesentlichen Beitrag in Wirtschaftsbereichen wie der Landwirtschaft, dem Baugewerbe und dem Fremdenverkehr leisten; hebt die wachsende Bedeutung der illegalen Beschäftigung in diesen Wirtschaftsbereichen in mehreren Mitgliedstaaten hervor und hält die vorgeschlagene Regelung daher für wesentlich; begrüßt in diesem Sinne den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen (KOM (2007) 0249);
- 33. betont gleichzeitig, von welch ausschlaggebender Bedeutung schnelle und flexible Einstellungsverfahren im Bereich der Saisonarbeit sind; betont, wie wichtig örtliche Erfahrungen, insbesondere in der Landwirtschaft, sind; unterstreicht daher, dass dies berücksichtigt werden muss;
- 34. vertritt die Auffassung, dass Saisonarbeitskräfte, die die Vorschriften für diese Art der Migration einhalten, in den Genuss eines vorrangigen Zugangs zu anderen Formen der legalen Zuwanderung kommen sollten;
Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern
- 35. billigt die Idee der Kommission, den Rechtsrahmen zu verstärken, um die Mobilität in Europa zu begünstigen; erinnert daran, dass die Rechtslage dieser Personen im Rahmen des GATS geregelt ist;
Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden
- 36. hält eine genaue Definition der Gruppe der bezahlten Auszubildenden (Altersgrenze, Sprachkenntnisse, Höchstdauer der Ausbildung, Möglichkeit der Umwandlung der Rechtsstellung in einen Aufenthaltstitel anderen Typs, usw.) und die Festlegung von Kontrollen, um zu vermeiden, dass diese Rechtsstellung missbraucht wird, für notwendig;
- 37. schlägt vor, dass bezahlten Auszubildenden ein europäischer Aufenthaltstitel von sechs bis zwölf Monaten ausgestellt wird; unterstützt die Entwicklung von Partnerschaftsprogrammen mit Universitäten in Drittländern;
Integration
- 38. erinnert an seine Entschließungen vom 9. Juni 2005 und vom 6. Juli 2006;
- 39. begrüßt das informelle Treffen der für Integration zuständigen Minister vom 10./11. Mai 2007 in Potsdam; weist darauf hin, dass die Zuwanderungspolitik der Europäischen Union auf einem umfassenden Ansatz fußen muss, mit dem die Arbeitsmarkterfordernisse in den Mitgliedstaaten und die Aufnahme- und Integrationspolitik in Einklang gebracht werden; vertritt die Auffassung, dass eine Zusammenstellung der Rechte und Pflichten der Wanderarbeitnehmer angefertigt werden sollte, um es diesen Arbeitnehmern im Hinblick auf ihre Integration zu erleichtern, am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben teilzuhaben; sieht in Schulen einen wichtigen Ort für den interkulturellen Dialog und die Integration;
- 40. bekräftigt, dass die Begehung des Jahres 2008 als Jahr des interkulturellen Dialogs dazu beitragen muss, die Integration der Zuwanderer in die Aufnahmegesellschaften und ihr neues Lebensumfeld zu verbessern und das gegenseitige Verständnis zu fördern und dadurch Ausbrüche von Misstrauen, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verringern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Arbeit von Organisationen der Bürgergesellschaft für das interkulturelle Zusammenleben und die gegenseitige Achtung sowie die Erziehung zu Frieden und Gewaltverzicht zu unterstützen; weist darauf hin, dass Politiker auf allen Ebenen sich ihrer Verantwortung durch eine sachliche Argumentation in Bezug auf dieses Thema bewusst sein sollten;
- 41. ersucht die Mitgliedstaaten, die Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung7 anzuwenden; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Einwanderinnen, die im Rahmen von Familienzusammenführungsmaßnahmen zuwandern, einen Rechtsstatus zu gewähren, der unabhängig von dem ihres Ehegatten ist;
Kommunikation
- 42. unterstreicht die besondere Verantwortung der Medien, insbesondere der europäischen öffentlichrechtlichen Radiosender und Fernsehanstalten, ein richtiges Bild von der Zuwanderung zu verbreiten und Stereotypen entgegenzuwirken;
- 43. hält es für unverzichtbar, interessierte Personen möglichst vor ihrer Abreise über die Modalitäten und Möglichkeiten der legalen Zuwanderung in die Union zu informieren; vertritt die Auffassung, dass diese Informationen in den Drittstaaten von den staatlichen Stellen (den Botschaften oder Konsulaten der Mitgliedstaaten oder der Delegation der Europäischen Kommission vor Ort) weit verbreitet werden müssen; unterstützt in diesem Zusammenhang die baldige Einrichtung eines EU-Zuwanderungsportals im Internet;
- 44. unterstützt Projekte, die darauf abzielen, Bildungsangebote und Sprachkurse im Herkunftsland einzurichten, um die Migranten dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse auszubauen und sich besser an den Arbeitskräftebedarf in der Europäischen Union anzupassen;
Zusammenarbeit mit Herkunftsländern
- 45. erinnert daran, wie wichtig eine aktive Politik der Entwicklungszusammenarbeit ist; unterstützt das Ziel, mit Drittstaaten Abkommen zu schließen, um eine wirksame Steuerung der legalen Zuwanderung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu ermöglichen; vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Abkommen unbedingt die Menschenrechte achten müssen; äußert in diesem Zusammenhang Vorbehalte in Bezug auf die Finanzierung von Projekten in Staaten, die diese Rechte nicht achten;
- 46. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Möglichkeiten auszuloten, um die Freizügigkeit von Migranten zwischen dem Wohnsitzland und dem Herkunftsland zu erleichtern;
- 47. weist darauf hin, dass die Geldmittel, die die Zuwanderer in ihre Herkunftsländer überweisen, zur Entwicklung dieser Länder beitragen; vertritt die Auffassung, dass die Kosten für die Geldüberweisungen in die Herkunftsländer gesenkt werden sollten, um einen Beitrag zur Entwicklung zu leisten, wobei ein angemessenes Maß an Kontrolle und Sicherheit dieser Transaktionen gewährleistet sein muss; betont, dass, wenngleich alles getan werden sollte, um Geldüberweisungen ins Ausland zu erleichtern und ihre Kosten zu senken, es sich dabei um finanzielle Zuwendungen privater Natur handelt, die in erster Linie den Familien zugute kommen, die sie erhalten, und die nicht als Ersatz für öffentliche Entwicklungshilfe betrachtet werden sollten;
- 48. fordert die Kommission und den Rat auf, vor dem Parlament an einer jährlichen Aussprache über die Zuwanderungspolitik der Europäischen Union teilzunehmen; fordert die Kommission auf, bei dieser Gelegenheit eine vollständige Übersicht über die Lage der Zuwanderung in Europa vorzulegen;
- 49. fordert seinen zuständigen Ausschuss auf, einen engen Dialog mit den einschlägigen Ausschüssen der Parlamente der Mitgliedstaaten, die mit Zuwanderungsfragen befasst sind, zu unterhalten und die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Wanderbewegungen, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates fortzusetzen;
- 50. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat, dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration zu übermitteln.
- 1 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, Anhang I, Punkt III.
- 2 ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 535.
- 3 ABl. C 272 E vom 9.11.2006, S. 442.
- 4 ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 845.
- 5 ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 23.
- 6 ABl. L 283 vom 14.10.2006, S. 40.
- 7 ABl. L 251 vom 3.10.2003, S. 12.