A
Der Finanzausschuss (Fz) und
der Rechtsausschuss (R)
empfehlen dem Bundesrat,
zu der Vorlage
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, private Mittel zur Förderung von Forschung und Technik zu mobilisieren. Der Haushalt der EU darf durch Eigenkapitalzuschüsse an die EIB grundsätzlich nicht belastet werden.
- 2. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, Mittel und Wege zu prüfen wie der Faktor Philanthropie als Finanzierungsquelle für die Forschung verstärkt genutzt werden kann.
- 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass steuerliche Anreize für Forschung und Innovation in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Förderung von Forschung und Innovation ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss.
- 4. Nach Auffassung des Bundesrates erscheint es fraglich, ob das öffentliche Auftragswesen ohne die Verletzung der Gebote der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zur Anregung privater Investitionen in Forschung und Innovation genutzt werden kann.
- 5. Die Einrichtung eines europäischen Überwachungssystems für industrielle Forschung und Entwicklung darf nicht dazu führen, dass die Haushalte der EU oder der Mitgliedstaaten zusätzlich belastet werden. Eine Belastung der Unternehmen ist auszuschließen.
- 6. Der Bundesrat lehnt es ab, dass die Mitgliedstaaten zur jährlichen Berichterstattung über Herausforderung, Ziele und politische Entwicklung im Bereich Forschung und Entwicklung verpflichtet werden sollen.
- 7. Der Bundesrat spricht sich erneut für die Entwicklung eines standardisierten Evaluierungskonzepts aus. Jedes geförderte Projekt sollte ex ante aufzeigen, welche Ergebnisse erwartet werden. Ex post sollte im Rahmen von Verwendungsnachweisen dargelegt werden, ob den Erwartungen entsprochen werden konnte im Falle eines Scheiterns bzw. eines nur teilweise Erreichens der Planziele sind hierfür plausible Erklärungen zu liefern.
- 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die finanzielle Ausgestaltung des Programms wegen der nicht abgeschlossenen Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 letztlich noch nicht abschließend festgelegt werden kann. Er fordert die Bundesregierung daher auf, in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf zu achten, dass die Mittelausstattung des Programms der endgültigen Ausgestaltung der Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 Rechnung trägt.
- 9. Der Bundesrat begrüßt es, dass die Kommission - ähnlich wie kürzlich bei der Mitteilung zur Industriepolitik im verarbeitenden Gewerbe (KOM (2005) 474 endg.; Ratsdok. 13143/05; BR-Drucksache 763/05 (PDF) ) - die Bedeutung des geistigen Eigentums für Forschung und Innovation betont. Der Bundesrat teilt in diesem Zusammenhang die Ansicht der Kommission, dass die EU ein bezahlbares, rechtlich abgesichertes und benutzerfreundliches System für den Schutz geistigen Eigentums braucht, wenn sie ein attraktiver Standort für innovative und forschende Unternehmen sein will. Dies setzt aber voraus, dass das Verfahren effizient, schnell und kostengünstig ist.
- 10. Der Bundesrat hat Zweifel, ob die in der Mitteilung angesprochene Einführung des Gemeinschaftspatents als neues Schutzrechtssystem in Europa in der zuletzt diskutierten Form diesen Anforderungen gerecht würde. Er weist darauf hin, dass die zuletzt vorgesehene Ausgestaltung des Gemeinschaftspatents ganz erhebliche Schwächen aufweist. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die geplante Einführung eines zentralen Gerichts erster Instanz für Gemeinschaftspatentstreitigkeiten, die beabsichtigte Regelung der Gerichtssprache, den Verzicht auf technische Richter, den Ausschluss der Patentanwälte vom Vertretungsrecht sowie die vorgesehene kostenintensive Übersetzung der Patentansprüche in alle Amtssprachen der EU nach Patenterteilung. Der Bundesrat nimmt insoweit auf seine Stellungnahmen vom 2. April 2004 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Übertragung der Zuständigkeit in Gemeinschaftspatentsachen auf den Gerichtshof - BR-Drucksache 064/04(B) - und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung des Gemeinschaftspatentgerichts und betreffend das Rechtsmittel vor dem Gericht erster Instanz - BR-Drucksache 065/04(B) - sowie vom 8. Juli 2005 zu der Mitteilung der Kommission "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" - BR-Drucksache 286/05(B) - Bezug.
- 11. Der Bundesrat unterstützt weiterhin nachdrücklich die Haltung der Bundesregierung, bei der Gemeinschaftspatentverordnung in den noch strittigen Punkten nicht weiter nachzugeben. Insbesondere widerspricht der Bundesrat einer Ausweitung der Rechtswirkungen der Übersetzungen; diese dürfen im Grundsatz nur eine rechtlich unverbindliche Information darstellen, um nicht das eigentliche Ziel der Harmonisierung des Patentrechts in der EU zu verfehlen. Ebenso widerspricht der Bundesrat einer Abkürzung der Frist zur Vorlage der Übersetzungen von zwei Jahren. Unabhängig hiervon wäre es aus Gründen der Effizienz und zur Verminderung der Kosten vorzugswürdig, die Anzahl der erforderlichen Übersetzungen auf wenige Sprachen zu begrenzen (Deutsch, Englisch und Französisch).
- 12. Der Bundesrat spricht sich ferner - und unabhängig von der weiteren Entwicklung des Rechtsetzungsverfahrens zum Gemeinschaftspatent - dafür aus, dass die Rahmenbedingungen für das europäische Patent ("Bündelpatent") nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) verbessert und die Verhandlungen über die Errichtung eines Zentralgerichts mit regionalen Kammern für europäische Patente fortgesetzt werden. Ein entsprechendes Abkommen, das Streitregelungsabkommen (EPLA), liegt praktisch unterschriftsreif vor. Es besteht ein ganz erhebliches Bedürfnis für eine einheitliche Rechtsprechung in Europa auch für die vorhandenen über 700 000 Bündelpatente, das durch ein Gemeinschaftspatent nicht befriedigt würde. Im Übrigen ist der Bundesrat mit vielen Stimmen aus der Wirtschaft der Ansicht, dass dieses Vorhaben den von der Kommission gesetzten Forderungen nach einem bezahlbaren und benutzerfreundlichen System besser und schneller gerecht würde als das Gemeinschaftspatent in seiner derzeitigen Ausprägung. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich bei der EU dafür einzusetzen dass diese das Streitregelungsabkommen nicht mehr blockiert, sondern weiteren Verhandlungen darüber durch die Mitgliedstaaten des EPÜ zumindest parallel zum Gemeinschaftspatent offen gegenübersteht. Beide Projekte wären auch nebeneinander möglich, da sich ihre Zuständigkeitsbereiche nicht überschneiden. Auf Dauer erachtet der Bundesrat jedoch ein Nebeneinander von zwei europäischen Patentgerichtsbarkeiten nicht für sinnvoll.
B
- 13. Der Agrarausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Kulturfragen, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
C
- 14. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, von einer Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG abzusehen.