A
- 1.
Der federführende Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit,
der Verkehrsausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat,
dem Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes n i c h t zuzustimmen. - 2.
Begründung
Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. September 2004 beschlossen, dass dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden kann (BR-Drucksache 610/04(Beschluss) ). Er hat diese grundsätzliche Bewertung in einer Vielzahl von Eckpunkten konkretisiert und gleichzeitig eine umfängliche inhaltliche Bewertung des Gesetzentwurfs vorgenommen. Die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates sowie der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2004 haben die Vorstellungen des Bundesrates nicht aufgegriffen. Die inhaltlichen Mängel bestehen weiterhin fort. Das Gesetz ist daher als Ganzes abzulehnen.
B
- 3.
Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
der Verkehrsausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat ferner,
die nachstehende Entschließung zu fassen:Die Bundesregierung wird aufgefordert, alsbald einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Maßgaben des Bundesratsbeschlusses vom 24. September 2004 (BR-Drucksache 610/04(Beschluss) ) Rechnung trägt.