841. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2008
Der federführende Rechtsausschuss (R), der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS), der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ), der Ausschuss für Familie und Senioren (FS) und der Gesundheitsausschuss (G) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zum Entschließungstext, Satz 1, Nummer 1a - neu -
In Satz 1 des Entschließungstextes ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:
- 1a. umgehend die gesetzlichen Grundlagen für eine Verpflichtung der Krankenkassen geschaffen werden, untereinander und mit Dritten - den Ländern bzw. dem öffentlichen Gesundheitsdienst - bei Maßnahmen zur Steigerung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen zu kooperieren
Begründung (nur für das Plenum):
Die vorgeschlagene Änderung trägt dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Dezember 2007 Rechnung.
2. Zum Entschließungstext, Satz 1, Nummer 3 - neu -
Dem Satz 1 des Entschließungstextes ist folgende Nummer 3 anzufügen:
- 3. neben der Einführung von Parametern zur Erkennung von Kindeswohlgefährdung in die Kinderrichtlinien den niedergelassenen Ärzten die Abrechnung von Früherkennungsuntersuchungen außerhalb der vorgegeben Zeitfenster ermöglicht wird.
Begründung (nur für das Plenum):
Für die jeweilige Untersuchungsstufe (U1 - U9) gelten festgelegte Zeitfenster, in denen die Untersuchung des Entwicklungsstandes des Kindes sinnvoll und auch von den niedergelassenen Ärzten mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann. Außerhalb dieser Zeitfenster können die niedergelassenen Ärzte die Vorsorgeuntersuchungen eines gesunden Kindes nicht abrechnen.
3. Zur Begründung, Absatz 1 Satz 6, erster Spiegelstrich
In Absatz 1 der Begründung ist der erste Spiegelstrich wie folgt zu fassen:
- - die Herstellung einer Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen
Begründung (nur für das Plenum):
[In der Begründung des Entschließungsantrags werden unter Voranstellung von vier Spiegelstrichen wichtige Maßnahmen aufgeführt, die auf Landesebene zur Verbesserung des Kinderschutzes erforderlich sind. Im ersten Spiegelstrich wird die "Einführung eines verbindlichen Einladungswesens für die Früherkennungsuntersuchungen" genannt. Diese Formulierung entspricht nicht mehr dem aktuellen Diskussionsstand. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz am 19. Dezember 2007 zum TOP 1.10 "Kinderschutz" unter anderem beschlossen, die Verbindlichkeit von Vorsorgeuntersuchungen herzustellen. Dabei haben sie festgestellt, dass zwar die überwiegende Zahl der Länder dieses Ziel über ein verbindliches Einladungswesen ansteuert, aber auch andere Wege in Betracht kommen. Dies sollte auch in der Entschließung zum Ausdruck gebracht werden.]
Durch die vorgeschlagene Formulierung wird die Begründung an den Beschluss der Konferenz der Regierungschefs der Länder vom 19. Dezember 2007 angepasst.