Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, den 28. November 2012
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 154 Absatz 1 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) erstellt die Bundesregierung jährlich einen Rentenversicherungsbericht. Einmal pro Legislaturperiode wird der Rentenversicherungsbericht um einen Bericht nach § 154 Absatz 2 SGB VI (sogenannter Alterssicherungsbericht) ergänzt.
Wird als Bundestags-Drucksache 17/11740 verteilt.
Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den Rentenversicherungsbericht 2012 sowie den Alterssicherungsbericht 2012* beschlossen, die ich hiermit übersende.
Darüber hinaus übersende ich gemäß § 155 Absatz 2 SGB VI das Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2012 und zum Alterssicherungsbericht 2012.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Ursula von der Leyen
* siehe Drucksache 750/12 (PDF)