Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 105/08 (PDF) = AE-Nr. 080097 und
Drucksache 738/10 (PDF) = AE-Nr. 100907
Brüssel, den 31.1.2011
KOM (2011) 31 endgültig
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erneuerbare Energien - Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020
SEK(2011) 129 endgültig
SEK(2011) 130 endgültig
SEK(2011) 131 endgültig
1. Einleitung
Erneuerbare Energien sind für alle Veränderungen hin zu einer CO₂-armen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Sie sind auch eine zentrale Komponente der EU-Energiestrategie. Die europäische Industrie ist bei der weltweiten Entwicklung von Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien führend, beschäftigt 1,5 Mio. Menschen und könnte bis 2020 weitere 3 Mio. Menschen beschäftigen1. Durch die Förderung erneuerbarer Energien wird auch eine Vielfalt hauptsächlich einheimischer Energieressourcen weiter entwickelt.
Die EU-Politik im Bereich der erneuerbaren Energien ist noch relativ neu und hat mit der Annahme des Weißbuchs von 1997 begonnen. Vorangetrieben wird sie von der Notwendigkeit, die CO₂-Emissionen im Energiesektor zu verringern und die wachsende Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe aus politisch instabilen Regionen außerhalb der EU anzugehen. Seither hat sich der Schwerpunkt der Förderung erneuerbarer Energien verlagert: die Richtziele für den Strom- und den Verkehrssektor wurden durch rechtsverbindliche Ziele abgelöst, deren Grundlage ein umfassender Rechtsrahmen und seit neuestem eine Neuausrichtung der europäischen Energieinfrastrukturpolitik bildet, die den Ausbau erneuerbarer Energien erleichtert. Die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat einen starken und stabilen Rechtsrahmen für die Entwicklung erneuerbarer Energien in Europa geschaffen. Mit der Umsetzung der Richtlinie durch alle Mitgliedstaaten bis zum 5. Dezember 2010 (Umsetzungsfrist) in nationales Recht und mit der Verabschiedung der nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energie wurden die Grundlagen für ein entschlossenes Handeln der EU im Bereich der erneuerbaren Energien gelegt.
In der Energiestrategie 20202 der Kommission wird dargelegt, wie die Infrastruktur- und Innovationspolitik der EU die Entwicklung der Erneuerbare-Energien-Branche fördert und gleichzeitig dafür sorgt, dass die erneuerbaren Energiequellen und die dazugehörigen Technologien möglichst frühzeitig wirtschaftlich wettbewerbsfähig werden und dadurch den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Erreichung unserer Ziele unterstützen. Da es sich jedoch um eine junge, im Aufbau befindliche Branche handelt, müssen diese wichtigen Herausforderungen und die Finanzierungsdimension in den nächsten Jahren angegangen werden.
In dieser Mitteilung wird ein Überblick über die Erneuerbare-Energien-Branche in Europa und ihre Aussichten bis 2020 gegeben, ferner werden die anstehenden Herausforderungen für die Weiterentwicklung des Sektors behandelt. Die Hintergrundanalyse, auf die sich diese Mitteilung stützt, stammt aus drei Berichten, in denen die europäische und die nationale Finanzierung erneuerbarer Energien, die jüngsten Fortschritte beim Ausbau erneuerbarer Energiequellen und bei der Nutzung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Energien im Verkehrssektor sowie das Funktionieren der Biomasseüberprüfungsmethode für das System für die nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen und Bioflüssigkeiten überprüft werden. Diese vier Unterlagen zusammen bilden die Antwort der Kommission auf die in den relevanten EU-Rechtsvorschriften3 festgelegten Berichterstattungspflichten
2. Erreichen des 20 %-Ziels
Bis 2008 wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien durch einen losen Rechtsrahmen, der nichtverbindliche Ziele vorgab, vorangetrieben. In der "Richtlinie über die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen"4 und der "Biokraftstoff-Richtlinie"5 wurden nationale Richtziele festgelegt, damit in der EU bis 201 06 der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung 21 % beträgt und damit, ebenfalls bis 2010, die erneuerbaren Energien (anstelle von Benzin und Diesel) im Verkehrssektor eine Quote von 5,7 % erreichen.
Der beigefügte Fortschrittsbericht zur durchgeführten Überprüfung zeigt, dass keines dieser Ziele erreicht werden dürfte, obwohl der Anteil erneuerbarer Energien in beiden Sektoren, wie unten dargestellt, kontinuierlich gestiegen ist:
Sektorspezifische und allgemeine Zunahme der erneuerbaren Energien in der EU7
Nur einige wenige Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Ungarn, Irland, Litauen, Polen und Portugal) werden voraussichtlich ihre für 2010 gesteckten Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung erreichen. Ebenso rechnen nur Österreich, Finnland, Deutschland, Malta, die Niederlande, Polen, Rumänien, Spanien und Schweden damit, ihre Ziele für erneuerbare Energien im Verkehrssektor zu erreichen.
Die unzureichenden Fortschritte beim Erreichen der vereinbarten Ziele und die Notwendigkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien in allen Mitgliedstaaten und nicht nur in einigen voranzubringen, zählten zu den Gründen für eine Änderung der politischen Vorgehensweise, die die Verabschiedung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie8 im Jahr 2009 dargestellt hat. Die neue Richtlinie erstreckt sich auf den gesamten Energieverbrauch, auch für Heiz- und Kühlzwecke, und legt statt Richtziele rechtsverbindliche nationale Ziele fest, damit in der EU bis 2020 die erneuerbaren Energien einen Anteil von 20 % erreichen. Ferner enthält sie deutlich striktere Bestimmungen zur Erleichterung des Ausbaus erneuerbarer Energien, etwa die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nationale Aktionspläne für erneuerbare Energie zu erstellen, die Planungsverfahren zu reformieren und die Stromnetze weiter zu entwickeln. Die notwendige Verbesserung der Planungsverfahren (bei gleichzeitiger Beachtung des Vorsorgeprinzips und Begrenzung der Folgen für die Umwelt) war ein weiterer Punkt, der in der Mitteilung der Kommission zu den Infrastrukturprioritäten erörtert wurde. Weitere Anstrengungen sind sowohl hinsichtlich der Infrastruktur für erneuerbare Energien als auch für die Energieinfrastruktur generell erforderlich.
Eine Prüfung der Pläne der Mitgliedstaaten hat ergeben, dass der neue Ansatz erste Erfolge zeigt. Ein umfassender und verbindlicher Rechtsrahmen erweist sich als Katalysator für die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, mit dem die ehrgeizigen Ziele, die sich die EU selbst gesteckt hat, erreicht werden können9. Die jüngsten starken Steigerungsraten haben dazu geführt, dass 62 % der im Jahr 2009 in die Energieerzeugung getätigten Investitionen auf erneuerbare Energien entfielen.....höhere Zuwachsraten.
Die Prognosen der Mitgliedstaaten zeigen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Zeitraum bis 2020 schneller als bisher erfolgen wird. Fast die Hälfte der Mitgliedstaaten (Österreich, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Litauen, Malta, die Niederlande, Slowenien und Schweden) wollen ihre eigenen Ziele übererfüllen und Überschüsse anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen. Bei zwei Mitgliedstaaten (Italien und Luxemburg) soll ein kleiner Anteil der erneuerbaren Energien, die zur Erreichung ihres Ziels notwendig sind, aus "Importen" in Form von statistischen Transfers aus anderen Mitgliedstaaten mit Überschüssen oder aus Drittländern stammen (Einzelheiten sind dem beigefügten Fortschrittsbericht zu entnehmen). Werden alle diese Produktionsprognosen erfüllt, wird der Anteil erneuerbarer Energien in der EU im Jahr 2020 das 20 %-Ziel übertreffen.
Die Pläne enthalten auch wichtige Informationen zur Energieeffizienz. Der Energieverbrauch in der EU im Jahr 2020 soll Prognosen zufolge 95 % des Werts von 2005 betragen. Die Schätzungen für den nationalen Energieverbrauch reichen von Steigerungen um mehr als 20 % gegenüber 2005 in Zypern, Litauen und Malta bis zu Senkungen um 14 % in Deutschland und 9 % im Vereinigten Königreich.
Kumuliert dürften die Mitgliedstaaten ihren gesamten Verbrauch an erneuerbaren Energien mehr als verdoppeln: Anstieg von 103 Mio. t RÖE im Jahr 2005 auf 217 Mio. t RÖE im Jahr 2020 (Bruttoendenergieverbrauch). Auf den Stromsektor werden voraussichtlich 45 % des Anstiegs, auf den Wärmesektor 37 % und auf den Verkehrssektor 18 % entfallen. Die in der EU in den drei Sektoren erwarteten Entwicklungen werden in den nachstehenden Schaubildern dargestellt10. Hinter der Biomasse werden 27 % der prognostizierten Zunahme des Verbrauchs erneuerbarer Energien auf die Windkraft entfallen (zwei Drittel onshore, ein Drittel offshore), was zu einer entsprechenden Nachfrage bei den europäischen Windturbinenherstellern und den dazugehörigen Branchen führen dürfte. Desgleichen wird auch die Solarbranche Wachstumsraten verzeichnen, insbesondere im Bereich der Fotovoltaik. Bei anderen Technologien mit derzeit kleinen Mengenzahlen wird mit sogar noch höheren Wachstumsraten gerechnet. Die Industrieakteure in Europa müssen daher bereit sein, dieser wachsenden Nachfrage gerecht zu werden.
Entwicklung der erneuerbaren Energien in der EU - Stromsektor
....mehr Strom....
Ausgehend von den Plänen der Mitgliedstaaten dürften erneuerbare Energien bis 2020 in Europa einen Anteil von 37 % am Strommix haben. Der prognostizierte Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ist an einige Voraussetzungen gebunden. Zunächst wird durch ihn deutlich, dass die Modernisierung des Stromnetzes beschleunigt werden muss. In der Mitteilung zur Energieinfrastruktur wurde hervorgehoben, dass dringend Maßnahmen getroffen werden müssen, um das Netz auf die Integration erheblicher Mengen regenerativ erzeugten Stroms vorzubereiten, damit der Ausgleich von Mengenabweichungen im Netz, die Flexibilität und die dezentrale Erzeugung erleichtert werden. Die Stromnetze müssen stärker miteinander verbunden und flexibler werden, außerdem sind der Aufbau neuer Infrastrukturen sowie die Verstärkung bestehender Infrastrukturen notwendig, was die Einführung intelligenter Netztechnologien einschließt11. Eine der größten Herausforderungen in Bezug auf die Netzinfrastruktur ist die Anbindung der Offshore-Potenziale, vor allem der Windkraft, in den nördlichen Meeren Europas bei gleichzeitigem Ausbau des Stromnetzes sowohl im Meer als auch an Land.
In der Energiestrategie 2020 wurde herausgestellt, wie sich der Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen auch auf den Strommarkt als Ganzes auswirkt. Viele, flexible und kleinere dezentrale Formen der Stromerzeugung erfordern andere Netzregeln und andere Marktdesign-Regeln als herkömmliche große, zentrale Stromerzeugungsformen. Die Marktintegration der erneuerbaren Energien sollte idealerweise so erfolgen, dass gewährleistet ist, dass sie dort entwickelt werden, wo dies wirtschaftlich und ökologisch am sinnvollsten ist. Faktoren wie die Entfernung von den Verbrauchszentren, der implizierte Netzbedarf und Fragen, die mit der öffentlichen Akzeptanz und der Schaffung von Arbeitsplätzen zusammenhängen, spielen klarerweise auch eine Rolle und können nicht ignoriert werden. Die Fördersysteme sollten auf alle Fälle im Laufe der Zeit dahingehend angepasst werden, dass sie die beste Praxis anwenden, damit unangemessene Marktverzerrungen und übertrieben hohe Kosten vermieden werden
Wärme- und Kältesektor.
Die nachstehende Grafik zeigt den voraussichtlichen Anstieg bei den Technologien im Wärme- und im Kältesektor im nächsten Jahrzehnt. Die Biomasse wird die vorherrschende Technologie bleiben, da 50 % des Anstiegs bis 2020 auf Energie entfällt, die aus dieser Quelle erzeugt wird (die Hälfte davon im Wärmesektor, ein Drittel im Verkehrssektor und der Rest im Stromsektor).
Entwicklung der erneuerbaren Energien in der EU - Wärme- und Kältesektor
In der Vergangenheit gab es nur eine bescheidene Marktentwicklung im Wärmesektor, was auf das Fehlen geeigneter Förderrahmenbedingungen in den meisten Mitgliedstaaten zurückzuführen war. Dies wird sich jedoch in den nächsten Jahren klar ändern, nachdem der Wärme- und der Kältesektor in den neuen EU-Rahmen für erneuerbare Energien aufgenommen wurden. Die Mitgliedstaaten planen bereits Reformen ihrer Beihilfen, Einspeisevergütungssysteme und anderer Förderinstrumente im Wärmesektor. Daher ist in der europäischen Biomasse-Pellet-Branche, bei der Biomasse-Heizkesseltechnologie, bei der Technologie für die Mitverbrennung von Biomasse in Kraftwerken und bei der Raffinerie von Biokraftstoffen mit Weiterentwicklungen und Investitionen zu rechnen.
....sowie Verkehr....
In den Plänen ist auch angegeben, wie die Mitgliedstaaten ihr 10 %-Ziel für erneuerbare Energien im Verkehrssektor erreichen wollen. Biokraftstoffe der ersten Generation werden bis 2020 der vorherrschende Energieträger sein. Europa hat die weltweit strengsten Kriterien für die nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen, und die Kommission hat im Juni 2010 Leitlinien für ihre Anwendung herausgegeben12.
Eine Bewertung des Funktionierens der Methode zur Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien (Massenbilanzsystem) ist in dem entsprechenden beigefügten Bericht enthalten 13 . Biokraftstoffe der zweiten Generation und Elektrofahrzeuge dürften bis 2020 nur in geringem Umfang zur Erreichung des Ziels beitragen.
Entwicklung der erneuerbaren Energien in der EU - Verkehrssektor
Quelle: Analyse der Kommission auf der Basis der nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energie.
Um die Ziele für 2020 wirtschaftlich und ressourceneffizient erreichen zu können und den Weg für deutlich höhere Anteile erneuerbarer Energien in den Jahren danach vorzubereiten, muss die EU weiter in die Forschung im Bereich fortschrittlicher Erneuerbare-Energien-Technologien investieren und die Kosten der Offshore-Windkraft, Fotovoltaik, Elektrofahrzeuge und Biokraftstoffe der zweiten Generation weiter senken. Win-Win-Lösungen für die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, die umfassendere ökologische Vorteile mit sich bringen, sollen durch Forschungsprogramme wie den SET-Plan gefördert werden 14 . Die Vorbereitung der Einführung der aktuellen Technologien und ihres Eintritts in den Massenmarkt, um die Ziele der EU für 2020 zu erreichen, sowie die Entwicklung und Verbreitung fortschrittlicher Technologien für einen Energiesektor ohne CO₂-Emissionen erfordern große Anstrengungen und erhebliche Investitionen. Daher ist ein stabiles und berechenbares Umfeld für die Finanzierung der erneuerbaren Energien unerlässlich.
Außerdem müssen die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte über die technischen und rechtlichen Aspekte hinaus ihre Anstrengungen für den Ausbau von Qualifikationen, Wissen und Kapazitäten, insbesondere in den relevanten Behörden und Agenturen (z.B. im Rahmen des EU-Bürgermeisterkonvents), intensivieren, um im Hinblick auf die effiziente Realisierung von Investitionsprogrammen und Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien eine angemessene Leitung zu gewährleisten.
3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien
In der Kommissionsmitteilung zu den Infrastrukturprioritäten wurde hervorgehoben, dass in Europa bis 2020 Investitionen von mehr als einer Billiarde EUR notwendig sind, um die energiepolitischen Ziele der EU zu erreichen. Davon wird ungefähr die Hälfte für die Erneuerung der Stromerzeugungskapazität oder für Investitionen in neue Kapazität benötigt. Wie in der neuen EU-Energiestrategie15 festgestellt wird, sollten Investitionen in erneuerbare Energien Priorität haben und mehr als 62 % der gesamten im Jahr 2009 neu installierten Stromerzeugungskapazität betragen. Aus einer weiteren im Auftrag der Kommission durchgeführten Analyse geht hervor, dass die jährlichen durchschnittlichen Kapitalinvestitionen in erneuerbare Energien derzeit 35 Mrd. EUR betragen, diese jedoch rasch auf 70 Mrd. EUR verdoppelt werden müssten, um sicherzustellen, dass die EU ihre Ziele erreicht 16 . Für derartige Kosten muss es eine Förderung geben, da sie zurzeit im Wesentlichen durch Investitionen des privaten Sektors getragen werden, die letzten Endes von den Energieverbrauchern bezahlt werden.
Der Nutzen der Förderung der Erneuerbare-Energien-Branche wurde weithin anerkannt, als die globale Finanzkrise 2009 ausbrach und Förderpakete für saubere Technologien im Wert von mehreren Milliarden in den Vereinigten Staaten, China und in der gesamten EU aufgelegt wurden 17 . Das Wachstum der Branche in den USA, China und anderen asiatischen Ländern zeigt, dass diese weltweit als eine Branche betrachtet wird, die in der Zukunft für Innovation, Energieversorgungssicherheit und eine Wirtschaft mit niedrigen CO₂-Emissionen entscheidend ist. Wie in der neuen EU-Energiestrategie1 8 dargelegt wurde, steht Europa vor der Herausforderung, in dieser Branche weiter führend zu sein und für ihr Wachstum zu sorgen, und dies in einer Zeit, in der die Regierungen ihre Ausgaben kürzen müssen.
Klimaschutzkonzepte wie das EU-Emissionshandelssystem, bei denen ein CO₂-Preis festgelegt wird, um bis 2020 eine Treibhausgaseinsparung von 20 % gegenüber 1990 zu erzielen, sind wichtige Faktoren für die Förderung der erneuerbaren Energien.
Es kann auch viel unternommen werden, um komplexe Genehmigungs- und Planungsverfahren zu straffen und die nichtkostenbedingten Hemmnisse für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beseitigen, indem einfach die Planungsverfahren transparenter und schneller gestaltet werden, wobei die Einhaltung der bestehenden Umweltrechtsvorschriften die Akzeptanz der erneuerbaren Energien verbessern kann19. Dadurch, dass für qualifizierte
Installateure gesorgt wird und den Verbrauchern mehr Produktinformationen zur Verfügung gestellt werden, kann die Einführung erneuerbarer Energien ebenfalls vorangebracht20 werden Angesichts der derzeit knappen Haushaltsmittel kann jedoch auch mehr dafür getan werden, dass die Ausgaben für erneuerbare Energien kosteneffektiv sind. Eine wirksame Auswahl und Koordinierung der Finanzierungsmittel auf nationaler Ebene wie auch auf EU-Ebene ist hierfür von entscheidender Bedeutung. Die Entscheidung für ein bestimmtes Finanzierungsinstrument zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien hängt vom Stand der Technologie und von21 der Projektentwicklung ab .
Zu den Instrumenten gehören Finanzhilfen, Darlehen und Darlehensbürgschaften, Equity-Fonds, Einspeisetarife, Prämien, Quoten-/Zertifikateregelungen, steuerliche Anreize und Ausschreibungen. Alle diese Instrumente können unter den richtigen Voraussetzungen eine Rolle spielen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit des Markts zu beeinträchtigen. Sie verringern verschiedene Projektrisiken (technischer, baulicher und rechtlicher Art) und hängen insbesondere von der Ausgereiftheit eines Projekts oder einer Technologie ab. Die FuE-Förderung etwa beinhalt traditionell Finanzhilfen für einen großen Anteil an den Kapitalkosten eines Projekts, da die Kosten und Ungewissheiten im Zusammenhang mit der jeweiligen Technologie die Projekte für eine alleinige Finanzierung durch den privaten Sektor zu riskant machen. Sobald eine Technologie sich mehr etabliert hat, können Finanzhilfen nach wie vor nützlich sein, um Demonstrationsvorhaben zu finanzieren, wobei mit hohen Risiken verbundenes Wagniskapital eingesetzt wird, wenn die Technologie sich fast durchgesetzt hat. Entsprechende Ergebnisse zeichnen sich bereits ab: Die Kosten der Windenergieerzeugung sind in den neun Jahren bis 2006 um 20 % und die Kosten der Fotovoltaik um 57 % gesunken 22 . Bei der Windenergie führen niedrige Betriebskosten anfangs zu fallenden Marktpreisen (so genannter "Merit-Order-Effekt"). Dies bringt Kosteneinsparungen für alle Stromverbraucher mit sich und kann die zusätzlichen Kosten der Fördersysteme in einem erheblichen Umfang kompensieren.
Sobald eine Technologie einsatzreif, jedoch nicht wettbewerbsfähig ist, verlagert sich die Förderung tendenziell von der Förderung auf der Kapitalseite zur Förderung des Betriebs. Auch hier gibt es wiederum in Abhängigkeit von den Umständen ein Kontinuum an Instrumenten. Unabhängig von dem jeweiligen Instrument ist wichtig, dass dieses in vorhersehbarer und transparenter Weise an die Förderhöhen angepasst werden kann, damit es zu keinem abrupten Wechsel bei der verfolgten Politik oder zu politischen Forderungen nach rückwirkenden Änderungen der Bedingungen (wie vor kurzem auf bestimmten Fotovoltaikmärkten) kommt, und Anpassungen ermöglicht, die sinkende Kosten bei der Produktion erneuerbarer Energien widerspiegeln und somit überhöhte Renditen vermeidet. Wichtig ist auch die Feststellung, dass die Förderung des Betriebs gemeinhin eher von den Energieverbrauchern als aus Steuermitteln finanziert wird.
Die Kosten des Ausbaus des europäischen Energiesektors variieren und hängen von höchst vielfältigen Faktoren ab, darunter von den Technologiekosten, den Öl- und Gaspreisen, dem technologischen Fortschritt, den Netz- und Transportkosten und administrativen Hemmnissen. Wegen des immer noch fragmentierten europäischen Energiebinnenmarktes, der traditionellen Infrastruktur und der Tatsache, dass fossile Brennstoffe weiterhin das Vierfache an Subventionen 23 erhalten, sind die erneuerbaren Energien nach wie vor vielfach teurer als herkömmliche Energiequellen. Dies ist bedauerlich. Es sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, um Anreize zu setzen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen. Bis solche Marktbedingungen gegeben und die Hemmnisse abgebaut sind, ist eine kontinuierliche Förderung der erneuerbaren Energien notwendig. Die finanzielle Förderung erneuerbarer Energien kann klarerweise erst dann auslaufen, wenn die Kosten der erneuerbaren Energien weiter zurückgegangen sind, Marktversagen korrigiert wurde und die erneuerbaren Energien in einem Wettbewerbsmarkt eingesetzt werden können.....
Fördersysteme der Mitgliedstaaten.
Die EU stellt zwar einige Finanzmittel bereit, der Großteil der Förderung erneuerbarer Energien erfolgt jedoch auf Ebene der Mitgliedstaaten.
Aus der Tabelle geht hervor, wie eine Reihe unterschiedlicher Instrumente von den Mitgliedstaaten zur finanziellen Förderung eingesetzt werden. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass angesichts des unterschiedlichen Status der einzelnen Technologien in Bezug auf Ausgereiftheit, Nutzer und Märkte der Einsatz mehrerer Instrumente angemessen sein kann. Für die Wahl der Instrumente sollte jedoch ein klarer Rahmen vorgegeben werden, um Verwirrung und negative Folgen für Investoren zu vermeiden. In allen Sektoren, vor allem im Stromsektor, gab es im Zuge sich verändernder Umstände wesentliche Reformen und eine Anpassung der Instrumente. Da die Erzeugungskosten zurückgingen, wurden die Tarife gesenkt. Im Zuge der Weiterentwicklung der Technologien wurden sie in Quoten- oder Tariffördersysteme einbezogen. Da die Technologierisiken verringert wurden, sind die Erzeuger nach der Umstellung der Förderung von Einspeisevergütungen auf Prämien stärker dem Marktpreisrisiko (und der Marktintegration) ausgesetzt. Solche Kosten müssen unbedingt außerbudgetär behandelt, d.h. von den Energieverbrauchern und nicht vom Steuerzahler getragen werden (siehe Arbeitspapier der Dienststellen zu weiteren Einzelheiten), um angesichts vermehrter Engpässe der Staatshaushalte ständige Unterbrechungen ("stop and go") zu vermeiden.
Nutzung der einzelnen Instrumente für Strom, Wärme und Verkehr (Biokraftstoffe) durch die Mitgliedstaaten
AT | BE | BG | CY | CZ | DE | DK | EE | ES | FI | FR | GR | HU | IE | IT | LT | LU | LV | MT | NL | PL | PT | RO | SE | SI | SK | UK | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Strom | Einspeisevergütungen | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | ||||||
Prämie | x | x | x | x | x | x | ||||||||||||||||||||||
Quoten-Verpflichtung | x | x | x | x | x | x | ||||||||||||||||||||||
Investitionszuschüsse | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | ||||||||||||||||||
Steuerbefreiungen | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | ||||||||||||||||||
Steuerliche Anreize | x | x | x | x | x | x | x | |||||||||||||||||||||
Wärme | Investitionszuschüsse | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | ||||
Steuerbefreiungen | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | ||||||||||||||||||
Finanzielle Anreize | x | x | x | x | x | |||||||||||||||||||||||
Verkehr | Quoten-Verpflichtung | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | |||||||
Steuerbefreiungen | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
Ein weiteres Reformelement in einigen Mitgliedstaaten ist die Entwicklung privater Finanzierungsmechanismen, die sowohl Kapital anziehen als auch die lokale Akzeptanz von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien erhöhen (und damit helfen, andere Hindernisse wie beispielsweise die Erlangung der Baugenehmigung zu überwinden). Hierfür wird am häufigsten das Instrument des "lokalen Eigentums" genutzt, bei dem lokale Gemeinschaften sich finanziell an der Investition in das Projekt beteiligen können und im Gegenzug billigeren Strom erhalten oder am Gewinn des Projekts beteiligt sind 24 . Die Entwicklung lokaler öffentlichprivater Partnerschaften kann auch ein wirksames Mittel zur Senkung der Projektkosten und zur Erreichung größerer Akzeptanz in der Öffentlichkeit sein sowie gleichzeitig einen Beitrag zur lokalen und regionalen sozioökonomischen Entwicklung leisten.
Solche Reformen funktionieren dann, wenn sie von den Investoren in Einklang mit einer klaren Strategie der Regierung im Vorhinein geplant werden. Plötzliche Veränderungen wirken störend und beeinträchtigen alle Strategien für Investitionen in erneuerbare Energien. Sie sind zu vermeiden, da sie das Vertrauen der Investoren und die Anstrengungen zum Erreichen der Ziele untergraben. Insbesondere rückwirkende Änderungen von Förderregelungen sind angesichts ihrer negativen Auswirkungen auf das Investorenvertrauen zu vermeiden. Die Kommission hat ihrer diesbezüglichen Sorge im Zusammenhang mit jüngsten Entwicklungen in bestimmten Mitgliedstaaten bereits Ausdruck verliehen und wird diese Problematik sorgfältig beobachten, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen auf EU-Ebene in Erwägung zu ziehen.....
Mechanismen der Zusammenarbeit.
Durch diese Änderungen wird die Effizienz der Instrumente verbessert, aber es muss noch mehr getan werden. Die meisten Mitgliedstaaten konzentrieren sich weiterhin auf nationale Ressourcen, um ihre Ziele für 2020 allein zu erreichen. Sie haben nicht versucht, durch billigere Ressourcen in anderen Teilen des Binnenmarktes Kosten zu senken. Laut Schätzungen einer Analyse der Kommission 25 könnten bis zu 10 Mrd. EUR jährlich eingespart werden, wenn die Mitgliedstaaten die erneuerbaren Energien als Waren in einem Binnenmarkt statt auf nationalen Märkten behandeln würden. Die Bemühungen um eine verstärkte Marktintegration der erneuerbaren Energien, insbesondere die Entwicklung hin zu Einspeiseprämien, verlaufen demnach zu langsam, sind zu zersplittert und müssen verstärkt werden.
In der EU-Energiestrategie wird darauf hingewiesen, dass eine größere Konvergenz der nationalen Fördersysteme zur Erleichterung des Handels und zur Hinwendung zu einem gesamteuropäischen Ansatz für den Ausbau der erneuerbaren Energien verfolgt werden muss 26 . Dieser wiederholte Ruf nach Konvergenz ist nicht neu und soll darauf aufmerksam machen, dass dringend mit der Anpassung vor allem des europäischen Marktes für Strom begonnen werden muss, der zu über einem Drittel aus erneuerbaren Energien stammen wird. In einigen Fällen, beispielsweise beim Ausbau der Offshore-Windenergie, ist eine integrierte Strategie dringend erforderlich. In diesem Fall sind die betreffenden Mitgliedstaaten und die Kommission bereits tätig geworden und haben eine Vereinbarung über die Offshore-Netz-Initiative der Nordseeländer unterzeichnet. Die Kommission wird diese Entwicklung aufmerksam verfolgen und 2012 über den Ausbau der Offshore-Windenergie und der Offshore-Netze Bericht erstatten. Die Kommission prüft ferner die Parameter für die Einfuhr erneuerbarer Energie aus dem südlichen Mittelmeerraum, die im Rahmen von Initiativen wie Desertec und dem Mittelmeer-Solarplan erzeugt wird.
Über diese Priorität hinaus sollte eine mittelfristige Strategie der EU entwickelt werden, um den Energiesektor kosteneffizienter zu machen. Ein erster Schritt zur Einbeziehung der erneuerbaren Energien ist die Weiterentwicklung der durch die Richtlinie geschaffenen neuen Mechanismen der Zusammenarbeit.
Die "Mechanismen der Zusammenarbeit" der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sind "Mechanismen der Zusammenarbeit" festgelegt, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen gemeinsam ausbauen können. Dazu zählen:
- - "statistische Transfers", bei denen ein Mitgliedstaat mit einem Überschuss an erneuerbarer Energie sie statistisch an einen anderen Mitgliedstaat "verkaufen" kann, dessen erneuerbare Energiequellen möglicherweise teurer sind. Ein Mitgliedstaat verzeichnet zusätzliche Einnahmen, die zumindest die Kosten der Erschließung der Energiequellen decken, während der andere mit geringen Kosten einen Beitrag zum Erreichen seines Ziels leistet. - "Gemeinsame Projekte", bei denen ein Projekt zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in einem Mitgliedstaat von einem anderen Mitgliedstaat kofinanziert werden kann, wobei sich die beiden die Erzeugung statistisch teilen. Auch diese Zusammenarbeit ist von gegenseitigem Nutzen und führt zu Kosteneinsparungen auf beiden Seiten. Gemeinsame Projekte können auch von einem Mitgliedstaat und einem Drittland durchgeführt werden, wenn der erzeugte Strom in die EU eingeführt wird, z.B. aus Nordafrika.
- - "Gemeinsame Förderregelungen", bei denen zwei oder mehr Mitgliedstaaten vereinbaren, ihre Förderregelungen für die Erschließung von Energie aus erneuerbaren Quellen ganz oder teilweise zu harmonisieren, die Energie klar in den Binnenmarkt zu integrieren und die erzeugte Energie nach einer festgelegten Regel zu teilen, beispielsweise entsprechend der finanziellen Förderung.
Durch die Nutzung solcher Mechanismen wird eine mehr europäische und weniger nationale Sichtweise in Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen, die gewährleistet, dass Europa sein Ziel im Bereich der erneuerbaren Energien kosteneffizient erreicht. Außerdem stellen Handel, gemeinsame Projekte und gemeinsame Förderregelungen klare Schritte in Richtung einer Integration der erneuerbaren Energien in den europäischen Binnenmarkt dar.
Die Mitgliedstaaten haben die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorgesehenen Mechanismen der Zusammenarbeit eingerichtet und können so den gemeinsamen Ausbau und die Kofinanzierung ihrer erneuerbaren Energien bzw. die Zusammenlegung oder Harmonisierung ihrer Förderregelungen beeinflussen. Wenn somit gleiche Ausgangsbedingungen in einem Energiebinnenmarkt geschaffen sind und die Erzeuger erneuerbarer Energien im fairen Wettbewerb stehen, dürften die Mitgliedstaaten besser darauf vorbereitet sein, dass die erneuerbaren Energien im Rahmen eines gesamteuropäischen Ansatzes gefördert und unionsweit in den Mitgliedstaaten effizient jeweils dort genutzt werden, wo dies machbar und wirtschaftlich gesehen am sinnvollsten ist.
Die von der Kommission eingerichteten Foren und Projekte, die den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung der Mechanismen der Zusammenarbeit helfen sollen 27, können auch der Steuerung anderer Aspekte und Reformen der nationalen Förderregelungen dienen. Andere Initiativen könnten die gemeinsame Technologiegruppenbildung ("technology banding"), Daten für die jährliche Überprüfung, Methoden/Indizes für die Kostenberechnung, eine einheitlichere Umrechnung von Einspeisevergütungen in Einspeiseprämien (wenn die Technologien ausgereift sind) und die laufende Arbeit am Aufbau regionaler Cluster für gemeinsame Förderregelungen (wie beispielsweise die gerade zwischen Norwegen und Schweden vereinbarte Regelung über "grüne Zertifikate") betreffen. Die Mechanismen bieten ferner Raum für die Förderung des Ausbaus der Erzeugung erneuerbarer Energien in Drittländern. Dadurch können diese Mechanismen echte Fortschritte bei der Konvergenz der europäischen Förderregeln erleichtern und so größere Kohärenz im Binnenmarkt gewährleisten.
Die Kommission wird das effektive Funktionieren der Förderregelungen und der Mechanismen der Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der gemäß der Richtlinie für 2014 vorgesehenen Überprüfung bewerten. Sie wird Leitlinien für besser harmonisierte Reformen ausarbeiten, die Weiterentwicklung der Mechanismen der Zusammenarbeit erleichtern und dem Ausbau erneuerbarer Energien im Mittelmeerraum den Boden bereiten. Diese Maßnahmen werden eine Plattform für den Austausch über laufende Reformen in den Mitgliedstaaten bilden und helfen, einen Subventionswettlauf zu verhindern.....
Wärmesektor.
Im Wärmesektor liegt der Schwerpunkt der Investitionen in den Mitgliedstaaten auf dem Einbau kleiner Solarthermie- oder Fotovoltaikanlagen in privaten Haushalten. Angesichts der gesunkenen Kosten von Mikroanlagen in den vergangenen Jahren könnten die Mitgliedstaaten eher regulatorische als finanzielle Lösungen auf der Ebene der privaten Haushalte in Erwägung ziehen. Gemäß Artikel 13 Absatz 4 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sollen beispielsweise Bauvorschriften oder Regelwerke Mindestanforderungen hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden enthalten, um Wachstum und erhebliche Einsparungen zu gewährleisten, was eher durch Regulierungsmaßnahmen und weniger durch Finanzmittel erreicht werden soll28 . Da sie lokal angesiedelt sind, kann die Förderung von Mikrowärmesystemen sich auf Energieformen stützen, durch die Biomasse-, Solar- oder Geothermieressourcen lokaler Gemeinschaften erschlossen werden.
Erst jetzt wird in den meisten Mitgliedstaaten damit begonnen, den Umfang großmaßstäblicher Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen zu untersuchen teilweise deshalb, weil sie erst jetzt in den europäischen Regelungsrahmen aufgenommen wurde (20 %-Ziel). Bereits in der Mitteilung über Infrastrukturprioritäten wurde darauf hingewiesen, dass Fernwärmenetze in allen größeren Gemeinden, deren lokale und regionale Bedingungen dies rechtfertigen, als prioritär gefördert werden sollten. Die Kommission wird die Entwicklung in diesem Sektor weiterhin bewerten.
Auf EU-Ebene fällt die finanzielle Förderung trotz starker politischer Unterstützung und eines starken politischen und rechtlichen Rahmens relativ gering aus. Im Zeitraum 2007-2009 wurden für erneuerbare Energien knapp 9,8 Mrd. EUR (3,26 Mrd. EUR/Jahr) ausgegeben, der Großteil in Form von Darlehen der Europäischen Investitionsbank.
Die von der Kommission unmittelbar zur Finanzierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien genutzten EU-Instrumente (Europäisches Konjunkturprogramm, RTD, SET-Plan-Ausgaben), die gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verwalteten Instrumente (Struktur- und Kohäsionsfonds) und die gemeinsam mit anderen Institutionen (EBWE, EIB) verwalteten Instrumente werden angesichts der anstehenden Planung des nächsten europäischen Finanzrahmens für die EU-Ausgaben ab 2014 29 alle überprüft. In diesem Zusammenhang muss der Wille zur Stärkung des politischen Engagements der EU für erneuerbare Energien durch eine angemessene finanzielle Förderung untermauert werden. Die Kommission wird vor allem die Möglichkeiten prüfen, mit Hilfe von EU-Mitteln und nationalen Mitteln auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene privates Kapital für Energieprojekte von europäischem Interesse zu mobilisieren. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Schaffung der in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie genannten Mechanismen der Zusammenarbeit zu erleichtern, damit die regionale Zusammenarbeit verbessert und mit der Harmonisierung der Förderregelungen begonnen werden kann.
Eine wichtige neue Quelle für die finanzielle Förderung der erneuerbaren Energien auf EU-Ebene ist das im Rahmen der Richtlinie 2003/87/EG über den Emissionshandel aufgelegte "NER-300-Programm". Es dient der Förderung von kommerziellen Demonstrationsprojekten zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) bzw. für innovative erneuerbare Energien und soll mindestens 34 Projekte für innovative erneuerbare Energien in der EU kofinanzieren. Im Rahmen des Programms werden rund 4,5 Mrd. EUR zur Kofinanzierung bereitgestellt (entspricht dem Betrag, den Industrie und Mitgliedstaaten bereitstellen)30 . Die Kommission hat im November 2010 im Rahmen des NER-300-Programms die erste Aufforderung zur31 Einreichung von Vorschlägen für 200 Millionen Zertifikate eingeleitet
Die Kommission beabsichtigt ferner, einen Vorschlag zur Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie 32 vorzulegen.
Es ist klar, dass der vorhandene Rahmen der Finanzierung der erneuerbaren Energien sowohl durch die Mitgliedstaaten als auch durch die EU ausgeweitet und verbessert werden muss, wenn die EU ihre Ziele bis 2020 so kostengünstig wie möglich erreichen soll.
4. Schlussfolgerung
Das begrenzte und fragmentierte Wachstum der europäischen Branche für erneuerbare Energien von 1998 bis 2008 ist teilweise auf den begrenzten EU-Rechtsrahmen zurückzuführen. Nachdem erkannt worden war, dass die erneuerbaren Energien das Kernstück des künftigen Energiesektors mit geringen CO₂-Emissionen bilden werden, hat die EU einen umfassenden und robusten rechtlichen Rahmen für deren Förderung geschaffen. Die Herausforderung besteht nun darin, von der politischen Konzeption zur Durchführung auf nationaler Ebene mit konkreten Maßnahmen vor Ort überzugehen. Die Umsetzung der Richtlinie und die Vorlage der Pläne sind positive Anzeichen für einen Fortschritt, auf denen aufgebaut werden muss.
Im aktuellen Kontext von makroökonomischer Schwäche und Haushaltskonsolidierungen ist es wichtig, die Finanzierung der erneuerbaren Energien als wachstumsfördernde Ausgaben anzuerkennen, die in Zukunft höhere Renditen liefern werden. Ebenso wichtig ist es, die Ausgabenqualität zu gewährleisten und die effizientesten und kostenwirksamsten Finanzierungsinstrumente einzusetzen. Wie auch bei den Energieinfrastrukturen besteht Bedarf an Maßnahmen der EU, um die effiziente Erzeugung erneuerbarer Energie und ihre Integration in den europäischen Binnenmarkt zu beschleunigen.
Auf nationaler Ebene sollten Änderungen der Finanzierungsinstrumente so vorgenommen werden, dass bei den Investoren keine Unsicherheit entsteht und die Politik der Mitgliedstaaten Berücksichtigung findet, um zu gewährleisten, dass das Konzept mit der Schaffung eines echten europäischen Marktes in Einklang steht. Die Kommission wird die nationale Zusammenarbeit zur Finanzierung erneuerbarer Energien, die auf dem in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie enthaltenen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten basiert, aktiv unterstützen und die Integration der erneuerbaren Energien in den europäischen Markt fördern. Auf europäischer Ebene sollten die EU-Mittel so eingesetzt werden, dass zum einen der kosteneffektive Ausbau der erneuerbaren Energien und die technische Unterstützung gewährleistet sind und zum anderen sichergestellt ist, dass zur Senkung der Kosten von Kapitalinvestitionen in diesem Sektor die effektivsten Mittel zum Einsatz kommen, wozu auch die Zusammenarbeit mit der EIB und die technische Unterstützung zählen.
Die Kommission fordert daher die Mitgliedstaaten auf,
- - die nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energie umzusetzen, - die Infrastrukturplanung unter Einhaltung bestehender EU-Umweltvorschriften zu straffen und gleichzeitig bestrebt zu sein, vorbildliche Verfahrensweisen zu beachten,
- - raschere Fortschritte beim Ausbau des Stromnetzes zu erzielen, um höhere Anteile an erneuerbaren Energien ausgleichen zu können,
- - die Mechanismen der Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und mit der Integration der erneuerbaren Energien in den europäischen Markt zu beginnen,
- - sicherzustellen, dass Reformen der bestehenden nationalen Förderregelungen Stabilität für die Investoren gewährleisten und rückwirkende Änderungen vermieden werden.
Um diese Anstrengungen zu unterstützen, wird die Kommission weiterhin gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an der Umsetzung der Richtlinie arbeiten, um die Wirksamkeit der EU-Finanzierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien zu überprüfen und zu verbessern sowie die Konvergenz der nationalen Förderregelungen zu erleichtern, damit gewährleistet ist, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa unter den besten Bedingungen stattfindet.
- 1. Von der Kommission in Auftrag gegebene Studie "EmployRES" (ECOFYS), Bruttobeschäftigungseffekte.
- 2. KOM (2010) 639/3 - Energie 2020: Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie.
- 3. SEK xx - Recent progress in developing energy from renewable sources and technical evaluation of the use of biofuels and other renewable fuels in transport (Jüngste Fortschritte bei der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und technische Bewertung der Verwendung von Biokraftstoffen und anderer erneuerbarer Brennstoffe im Verkehrssektor). Kommissionsbericht gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2001/77/EG und Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2003/30/EG; SEK xx - Review of European and national financing of renewable energy (Überprüfung der europäischen und nationalen Finanzierung erneuerbarer Energien). Kommissionsbericht gemäß Artikel 23 Absatz 7 der Richtlinie 2009/28/EG; SEK xx - Commission report on the operation of the mass balance verification method for the biofuels and bioliquids sustainability scheme (Kommissionsbericht über das Funktionieren der Massenbilanzüberprüfungsmethode für das System für die nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen und Bioflüssigkeiten). Kommissionsbericht gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG.
- 4. Richtlinie 2001/77/EG vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt.
- 5. Richtlinie 2003/30/EG vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor.
- 6. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in der EU im Anhang der Richtlinie 2001/77/EG beträgt 22 %, nach späteren Beitritten wurde dieser Wert jedoch auf 21 % korrigiert.
- 7. Die Anteile in diesem Schaubild beziehen sich auf die Anteile regenerativ erzeugter Energie in den drei energieverbrauchenden Sektoren und auf den Anteil regenerativer erzeugter Energie am Endenergieverbrauch.
- 8. Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
- 9. Die nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energie sind auf der Transparenz-Plattform der Kommission zu finden: http://ec.europa.eu/energy/renewables/transparency platform/action_plan_en.htm . Quelle der folgenden Daten zu den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energie (sofern nichts anderes angegeben ist): Renewable Energy Projections as Published in the National Renewable Energy Action Plans of the European Member States, ECN-/EEA-Bericht.
- 10. Ausgehend von einer vorläufigen Analyse der nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energie.
- 11. KOM/2010) 677 - Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz.
- 12. KOM (2010) Mitteilung der Kommission zur praktischen Umsetzung des EU-Nachhaltigkeitskonzepts für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe sowie zu den Berechnungsregeln für Biokraftstoffe.
- 13. SEK xx - Commission report on the operation of the mass balance verification method for the biofuels and bioliquids sustainability scheme (Kommissionsbericht über das Funktionieren der Massenbilanzüberprüfungsmethode für das System für die nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen und Bioflüssigkeiten). Kommissionsbericht gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG.
- 14. KOM (2007) 723 - Ein Europäischer Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan).
- 15. KOM (2010) 639/3 - Energie 2020: Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie, S. 6.
- 16. ECOFYS, Ernst & Young, Fraunhofer ISI, TU Wien, 2010. Das kostengünstigste Strominvestitionsszenario wird in Übereinstimmung mit der Analyse in KOM (2010) 677 mit 3 10- 370 Mrd. EUR beziffert.
- 17. Europäisches Konjunkturprogramm: http://ec.europa.eu/energy/eepr/index_en.htm
- 18. KOM (2010) 639/3 - Energie 2020: Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie.
- 19. Siehe ECORYS: Assessment of noncost barriers to renewable energy growth in EU Member States (Bewertung der nichtkostenbedingten Hemmnisse für den Ausbau der erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten), http://ec.europa.eu/energy/renewables/studies/renewables _ en.htm .
- 20. Siehe ECORYS: Assessment of noncost barriers to renewable energy growth in EU Member States (Bewertung der nichtkostenbedingten Hemmnisse für den Ausbau der erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten), http://ec.europa.eu/energy/renewables/studies/renewables _ en.htm .
- 21. Einzelheiten siehe: "Support schemes for renewable electricity in the EU", European Commission Economic Papers 408, April 20 10, und jinancing Renewable energy in the European Energy market", ECOFYS et al, Oktober 2010.
- 22. EWEA: "The economics of wind energy" und EPIA: "Set for 2020".
- 23. Jüngsten Schätzungen der IEA zufolge betragen die Subventionen für fossile Brennstoffe 312 Mrd. USD (http://www.worldenergyoutlook.org/subsidies.asp). Laut den neuesten Zahlen(2004) für die EU-15 betragen die Subventionen für fossile Brennstoffe 21,7 Mrd. EUR gegenüber 5,3 Mrd. EUR für erneuerbare Energien (EEA Technical Report 1/2004).
- 24. Mehr Informationen über Mechanismen für die gemeinsame Teilhabe am Nutzen sind dem RESHARE-Report unter www.reshare.nu zu entnehmen.
- 25. SEK xx Review of European and national financing of renewable energy (Überprüfung der europäischen und nationalen Finanzierung erneuerbarer Energien). Bericht der Kommission gemäß Artikel 23 Absatz 7 der Richtlinie 2009/28/EG.
- 26. KOM (2010) 639/3 Energie 2020: Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie, S. 10.
- 27. Dazu zählen die Konzertierte Aktion zur Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien, die "International feed in cooperation group" der Mitgliedstaaten und zahlreiche Projekte im Rahmen des Programms "Intelligente Energie - Europa".
- 28. Siehe SEK(2008)85-2 - Anhang zur Folgenabschätzung der Kommission zum Energie- und Klimapaket, S. 122.
- 29. Siehe KOM (2010) 700 endg.
- 30. Siehe Beschluss 2010/670/ EG der Kommission vom 6.11.2010, ABl. L 290, S. 39.
- 31. ABl. C 302 vom 9.11.2010, S. 4, weitere Informationen verfügbar unter: http://ec.europa.eu/clima/funding/ner300/index en.htm
- 32. Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51). Zuletzt geändert durch die Richtlinien 2004/74/EG und 2004/75/EG (ABL. L 157 vom 30. April 2004, S. 87 und S. 100).