Der Bundesrat hat in seiner 932. Sitzung am 27. März 2015 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderung zuzustimmen und die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Anlage
Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung
A Änderung
Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (Anlage Teil A Nummer 249A FreqV) Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa1 - neu (Anlage Teil B Abschnitt 2 Nummer 36A - neu - FreqV)
Artikel 1 Nummer 2 ist wie folgt zu ändern:
- a) Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Anlage Teil A Nummer 249A ist wie folgt zu ändern:
- aa) In der Spalte Frequenzbereich ist nach der Zahl "31" die Zahl "36A" einzufügen.
- bb) In der Spalte Zuweisung an Funkdienste sind nach dem Wort "MOBIL-FUNKDIENST" die Wörter "außer mobiler Flugfunkdienst" anzufügen.
- b) In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb ist nach Dreifachbuchstabe aaa folgender Dreifachbuchstabe einzufügen:
- 'aaa1) Nach Nummer 36 wird folgende Nummer eingefügt:
"36A Der Frequenzbereich 694 - 790 MHz ist im Benehmen mit den Ländern so bald wie möglich für die mobile breitbandige Internetversorgung zu nutzen. Der Mobilfunkdienst im Frequenzbereich 694 - 790 MHz darf keine Störungen des Rundfunkdienstes verursachen." '
- 'aaa1) Nach Nummer 36 wird folgende Nummer eingefügt:
Begründung:
Die neu angefügte Nutzungsbestimmung 36A in der Anlage zur Frequenzverordnung Teil B Abschnitt 2 entspricht der bisher für den Rundfunk schon enthaltenen Nutzungsbestimmung. Sie wird jetzt für den neuen Frequenzbereich ergänzt.
Der mobile Flugfunkdienst kann Störungen in dem Frequenzbereich verursachen, da er nicht örtlich eingrenzbar ist. Deshalb soll er ausgenommen werden.
B Entschließung
- 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich die Richtlinien über die Ausgleichszahlungen für drahtlose Produktionsmittel und Rundfunk vorzulegen und insofern der Zusage aus Ziffer 5 des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 11. Dezember 2014 nachzukommen.
Begründung:
Der Bund ist seiner Zusage aus Ziffer 5 des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 11. Dezember 2014, Richtlinien über die Ausgleichszahlungen für drahtlose Produktionsmittel und Rundfunk vorzulegen, bislang nicht in ausreichender Form nachgekommen.
Die aktuelle Entwurfsfassung der Erstattungsrichtlinie hat zwar Aspekte der Eckpunkte aufgenommen, insbesondere für den öffentlichrechtlichen Bereich. Es ist aber, da die Erstattungsverfahren und die Richtlinie wie 2010 nicht abschließend vor Versteigerung geklärt sind, wieder keine zufriedenstellende Situation gegeben. Insbesondere ist aus Sicht der Kultur bislang nicht nachgewiesen bzw. abschließend und im Konsens geklärt,
- - wie und ob eine langfristige störungsfreie Nutzung von Frequenzen für Mikrofone gewährleistet werden kann,
- - wie eine langfristige, verbindliche TK-rechtliche Bereitstellung von ausreichendem Frequenzspektrum, auch für Großereignisse, gesichert werden kann und - auf welche Weise die Kostenerstattung von Umrüstungsmaßnahmen vorgesehen ist.
Es sollte in jedem Fall verhindert werden, dass die Erstattung - wie im Rahmen der Digitalen Dividende I geschehen - wiederum fast ausschließlich durch Länder und Kommunen finanziert wird.
- 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Ergebnis der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 11. Dezember 2014 zu TOP 5 "Breitbandausbau" und die darin in Bezug genommenen "Eckpunkte zur Sicherstellung der terrestrischen Fernsehversorgung über DVBT2 und zur zukünftigen Nutzung der Frequenzen der Digitalen Dividende II für den Breitbandausbau (11. Dezember 2014)" bei Anwendung und Auslegung der Frequenzverordnung zu beachten.
- 3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) den Zugang zu ausreichendem Frequenzspektrum zu gewährleisten. Dabei muss sichergestellt sein, dass zusätzlich zu der geplanten Bereitstellung von 2 x 30 MHz zur Unterstützung des Breitbandausbaus auch ausreichend Frequenzen für die künftige Breitbandkommunikation der Sicherheitsbehörden im 700 MHz-Bereich zur Verfügung gestellt werden. Ziel muss mindestens eine europäische Standardisierung sein.
Begründung:
Die Berücksichtigung der Interessen von BOS wurde in der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 11. Dezember 2014 vereinbart. Dort wird in Ziffer 19 der zugrunde liegenden Eckpunkte der Vereinbarung ausgeführt, dass für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben der Zugang zu ausreichendem Frequenzspektrum auch im 700 MHz-Bereich zur Verfügung gestellt werden muss. Dazu hat sich die Bundesregierung verpflichtet und deshalb ist, auch vor dem Hintergrund des Ziels einer europäischen Standardisierung, eine Entschließung des Bundesrates erforderlich.