Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 139. Sitzung am 24. Januar 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit - Drucksache 016/7828 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts - Drucksache 016/7414 - in beigefügter Fassung angenommen.

Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz - GÜG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 2 Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 111/2005 und Nr. 1277/2005

§ 3 Verbote

§ 4 Allgemeine Vorkehrungen gegen Abzweigung

Abschnitt 2
Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Behörden

§ 5 Zuständige Behörden

§ 6 Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle des Zollkriminalamtes und des Bundeskriminalamtes beim Bundeskriminalamt

§ 7 Mitwirkung der Bundespolizei

§ 8 Befugnisse der Zollbehörden

§ 9 Daten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

§ 10 Automatisierter Datenabruf

§ 11 Gegenseitige Unterrichtung

§ 12 Berichterstattung

Abschnitt 3
Verkehr mit Grundstoffen

§ 13 Versagung der Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005

§ 14 Registrierung

§ 15 Gebühren und Auslagen

Abschnitt 4
Überwachung

§ 16 Überwachungsmaßnahmen

§ 17 Probenahmen

§ 18 Duldungs- und Mitwirkungspflichten

Abschnitt 5
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 19 Strafvorschriften

§ 20 Bußgeldvorschriften

§ 21 Einziehung

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 22 Bundeswehr

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Fristablauf: 15.02.08
Erster Durchgang: Drucksache. 719/07 (PDF)