Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat begrüßt den mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ansatz, die Kraftfahrzeugsteuer künftig grundsätzlich an den nach dem WLTP-Prinzip gemessenen realitätsnäheren CO₂-Emissionswerten auszurichten.
Angesichts hoher Schadstoffbelastungen fordert der Bundesrat die Bundesregierung jedoch auf, darüber hinaus ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes in den durch Stickoxide belasteten Innenstädten (Umweltverbund, Nahverkehr, Carsharing, E für Bike und Car) aufzulegen.
Begründung:
Seit Jahren schon weist die Europäische Kommission auf die starke Belastung der Luft durch den Stickoxidausstoß von Dieselfahrzeugen hin. Mitte 2015 hat sie daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet; die Stickstoffdioxid-Belastung in 29 Regionen war zu hoch.
Der Bund darf die Kommunen bei der Lösung dieser Probleme nicht im Stich lassen.
Bereits 1999 wurden in einer EU-Richtlinie Grenzwerte für fünf wichtige Luftschadstoffe festgelegt, darunter auch der Grenzwert für Stickoxid. Die Grenzwerte müssen seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden. Verantwortlich für die viel zu schleppende Verbesserung der realen Emissionswerte der Fahrzeugflotten ist, durch die inzwischen offenkundig gewordene bisherige laxe Fahrzeug-Typ-Genehmigung, der Bund.
Die den Kommunen bisher im Rahmen der Luftreinhalteplanung zur Verfügung stehenden Minderungsmaßnahmen reichen nicht aus, um den Grenzwert einhalten zu können. Es bedarf daher zusätzlicher Maßnahmen.
Das genannte Förderprogramm ist ein wichtiger Baustein, um die Bemühungen für eine nachhaltige Senkung der Luftschadstoffe zum Erfolg zu führen, und wird ggf. erforderliche weitere verkehrliche Maßnahmen entscheidend unterstützen, um den Gesundheitsschutz für die Menschen in den Belastungsgebieten zeitnah umzusetzen.