Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 5. Juni 2007
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im 1. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 1. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushaltsplan 2007 T€ | bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgabe T€ |
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1 | 2 | 3 | 4 |
07 | Bundesministerium der Justiz | ||
0703 | Bundesgerichtshof | ||
687 01 | Beiträge an internationale Organisationen, Verbände und Vereine | 1 | 2 |
Höherer Mitgliedsbeitrag an die "Vereinigung der Präsidenten der obersten Gerichte der Europäischen Union". Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Mitgliedsvertrag vom 10. März 2004. | |||
08 | Bundesministerium der Finanzen | ||
0804 | Bundeszollverwaltung | ||
688 04 | Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich der Zinsen gem. Artikel 11 der Ratsverordnung 1150/2000 | 0 | 319 |
Zahlung von Eigenmitteln an die EU-Kommission. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem EUGH-Urteil vom 15.11.2005 in der Rechtssache C-392/02 sowie auf Art. 11 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates. | |||
10 | Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | ||
1004 | Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge | ||
632 02 apl | Weiterleitung von Zuschüssen der EU für das nationale Programm Forest Focus | - | 1.857 |
Länderanteile am nationalen Programm für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen (Forest Focus). Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf VO (EWG) Nr. 3528/86. | |||
682 02 apl | Maßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelmarktes | - | 50 |
Nachzahlung geltend gemachter Beihilfeansprüche aufgrund der Geflügelpest. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Geflügelbeihilfeverordnung sowie EU-Verordnungen. | |||
60 | Allgemeine Finanzverwaltung | ||
6002 | Allgemeine Bewilligungen | ||
882 05 apl | Beteiligung des Bundes an den Kosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den G 8-Gipfel 2007 in Heiligendamm | - | 22.500 |
Übernahme von Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den 2007 in Heiligendamm stattfindenden G 8-Gipfel durch den Bund. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einer Vereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Januar 2007 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. |
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE | Ansatz laut Haushaltsplan 2007 T€ | bewilligte über-/außerplanmäßige VE T€ |
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1 | 2 | 3 | 4 |
- Fehlanzeige - |