Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005
(Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 - EStÄR 2008)

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 - EStÄR 2008)

Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 30. Oktober 2008
Die Bundeskanzlerin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich die von der Bundesregierung beschlossene


Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 108 Absatz 7 des Grundgesetzes herbeizuführen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKRG ist als Anlage beigefügt.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 - EStÄR 2008)

Nach Artikel 108 Abs. 7 des Grundgesetzes wird folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) vom November 2008

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Einkommensteuerrechts 2005 (Einkommensteuer-Richtlinien 2005 - EStR 2005) vom 16. Dezember 2005 (BStBl I Sondernummer 1/2005) wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Berlin, den .November 2008

Die Bundeskanzlerin Der Bundesminister der Finanzen

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Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
NKR-Nr. 735:
Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 - EStÄR 2008)

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der o. a. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden geprüft.

Mit dem Entwurf wird eine Informationspflicht für die Wirtschaft vereinfacht. Dies führt zu marginalen Einsparungen an Bürokratiekosten. Daneben wird eine Informationspflicht für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht.

In den Entwurf sollen nach Mitteilung des BMF bereits in Kraft befindliche BMF-Schreiben redaktionell aufgenommen werden. Sie sind im Ergebnis eine Zusammenfassung bestehender Verwaltungsauslegungen des geltenden Einkommensteuerrechts und haben daher keinen neuen Regelungsinhalt.

Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.

Dr. Ludewig Kreibohm
Vorsitzender Berichterstatter