931. Sitzung am 6. März 2015
Es wird gebeten, die beiliegende Stellungnahme des Normenkontrollrates gegen die in der Drucksache 021/15 (PDF) enthaltene Stellungnahme auszutauschen.
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3142:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger | |
Jährlicher Erfüllungsaufwand: | Aufwand für die Abgabe der alten Dokumente und Entgegennahme des Ersatz- Personalausweises |
Gebühren im Einzelfall: | 10 Euro |
Wirtschaft | |
Erfüllungsaufwand: | Keine Auswirkungen |
Verwaltung | |
Einmaliger Erfüllungsaufwand (Bund): | 400.000 Euro |
Jährlicher Erfüllungsaufwand (Kommunen): | Geringfügig |
Der Nationale Normenkontrollrat macht im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags keine Einwände gegen die Darstellungen der Gesetzesfolgen im vorliegenden Regelungsvorhaben geltend. |
II. Im Einzelnen
Mit dem Regelungsvorhaben soll die Ausreise von Personen verhindert werden, die den jihadistischen Terrorismus unterstützen.
II.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger
Wird nach den Regelungen des Entwurfs einem Bürger sein Ausweis/ sein Pass entzogen, entsteht für diesen Aufwand durch die Abgabe der alten Dokumente (und die Entgegennahme des Ersatz-Personalausweises). Nach Darstellung des Ressorts fallen für den Ersatz-Personalausweis im Einzelfall Gebühren in Höhe von etwa 10 Euro an.
II.2 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Nach Einschätzung des Ressorts ist der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung infolge der Entziehung der Alt-Dokumente und die Ausgabe des neuen Ausweises als gering anzusehen.
Geringer Umstellungsaufwand wird bei den Pass- und Ausweisbehörden für die Implementierung der vom Bund bereitzustellenden Personalisierungslösung anfallen. Auf Seiten des Bundes ist mit Kosten in Höhe von rund 400.000 Euro zu rechnen. Diese entstehen durch die Schaffung der Personalisierungslösung und die Erstellung der Blanko-Ausweise.
Das Ressort hat die Auswirkungen des Regelungsvorhabens nachvollziehbar dargestellt. Der Nationale Normenkontrollrat macht im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags keine Einwände gegen die Darstellungen der Gesetzesfolgen im vorliegenden Regelungsvorhaben geltend.
Dr. Ludewig Prof. Kuhlmann
Vorsitzender Berichterstatterin