Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Serbien

Auswärtiges Amt
Berlin, den 27. Mai 2013
Staatsminister

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident,
Serbien und Kosovo haben sich am 26. Mai auf einen Plan zur Implementierung der am 19. April geschlossenen Vereinbarung zu Prinzipien der Normalisierung ihrer Beziehungen geeinigt. Auch die Parlamente Serbiens und Kosovos tragen die Vereinbarung vom 19. April mit.

Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin hatten am 22. April einen Bericht zu den Fortschritten Serbiens bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen vorgelegt. Die Kommission empfiehlt in diesem Bericht, Beitrittsverhandlungen mit Serbien zu eröffnen.

Die Kommission stellt in dem Bericht fest, dass Serbien nun auch die politischen Kriterien im ausreichenden Maße erfülle. Insbesondere habe Serbien durch die am 19. April erzielte Einigung im politischen Dialog die erforderlichen sichtbaren und nachhaltigen Fortschritte im Normalisierungsprozess mit Kosovo erzielt.

Die Kommission würdigt in ihrem Bericht, dass Serbien auch innenpolitisch Fortschritte erzielt habe, u.a. bei der Bekämpfung von Korruption und Organisierter Kriminalität (einschließlich hochrangiger Fälle) und Pressefreiheit (z.B. Entkriminalisierung von Verleumdung). Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass in anderen Bereichen weitere Anstrengungen notwendig sind, z.B. bei der Justizreform oder bei der Umsetzung von Maßnahmen in der Antidiskriminierungspolitik.

Dies entspricht der Einschätzung der Bundesregierung zur innenpolitischen Reformbilanz. Um verbleibende Herausforderungen vor allem im Bereich Rechtsstaatlichkeit zu bewältigen, ist es aus Sicht der Bundesregierung unerlässlich, für Serbien den am Beispiel Montenegros entwickelten Ansatz der Beitrittsverhandlungen mit einem besonderen Schwerpunkt auf den Kapiteln zur Rechtsstaatlichkeit (23 und 24) anzuwenden.

Die Bundesregierung hat beim Rat am 22. April deutlich gemacht, dass sie vor einer Entscheidung über ein Datum für den Beginn von Beitrittsverhandlungen sichtbare und nachhaltige Schritte zur Umsetzung der Vereinbarung vom 19. April erwartet. Die Bundesregierung hat den EAD und die Kommission gebeten, die Mitgliedsstaaten über Fortschritte in der Umsetzung zu unterrichten.

Die irische Ratspräsidentschaft plant, dass der Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 25. Juni die Fortschritte Serbiens und insbesondere die Umsetzung der Vereinbarung vom 19. April bewerten soll. Im Falle einer positiven Bewertung könnte der Europäische Rat am 27./28. Juni über ein Datum für die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien entscheiden.

Die Bundesregierung hat gegenüber der Ratspräsidentschaft, der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten darauf hingewiesen, dass in Deutschland für die Zustimmung zu einem Beschluss des Rates zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ein Prüferfordernis aufgrund der innerstaatlichen Begleitgesetzgebung vorliegt.

Die Bundesregierung hat gegenüber der Kommission und ihren europäischen Partnern auch deutlich gemacht, dass sie eine wirksame Verschränkung des weiteren Normalisierungsprozesses mit den Beitrittsverhandlungen durch die entsprechende Gestaltung des Verhandlungsrahmens erwartet.

Der Verhandlungsrahmen muss aus Sicht der Bundesregierung insbesondere sicherstellen, dass Fortschritte in einschlägigen Verhandlungskapiteln an Fortschritte im Normalisierungsprozess geknüpft werden.

Aus Sicht der Bundesregierung ist die Reformbilanz Serbiens insgesamt ausreichend für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, sofern Serbien sichtbare und nachhaltige Schritte zur Umsetzung der Vereinbarung vom 19. April unternimmt. Eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen unter den genannten Maßgaben würde nach Auffassung der Bundesregierung auch dazu beitragen, die Fortsetzung des Normalisierungsprozesses zwischen Serbien und Kosovo sicherzustellen und einen wichtigen Beitrag zur weiteren Stabilisierung der Region leisten.

Das Auswärtige Amt steht den zuständigen Gremien des Bundesrats jederzeit für eine weitergehende Unterrichtung und Aussprache zur Verfügung. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer fortlaufenden Unterrichtung den Bundesrat kontinuierlich über die weitere Entwicklung der Vorgänge informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Georg Link

Implementation Plan

The following principles were agreed by the two parties for the organization of the work of the Implementation Committee:

Implementation will consist of six main elements:

adjustment of legal frameworks - Association /Community police