§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2a Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung
§ 3 Anforderungen an die hygienisierende Behandlung
§ 3a Anforderungen an die biologisch stabilisierende Behandlung
§ 3b Behandlung von Bioabfällen in Betrieben mit Nutztierhaltung
§ 3c Schadstoff- und Fremdstoffminimierung
§ 4 Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffe und weiterer Parameter
§ 5 Anforderungen an Gemische
§ 5a Rückstellprobe
§ 6 Beschränkungen und Verbote der Aufbringung
§ 7 Zusätzliche Anforderungen bei der Aufbringung auf Grünlandflächen sowie Feldfutter- und Feldgemüseanbauflächen
§ 8 Zusammentreffen von Bioabfall- und Klärschlammaufbringung
§ 9 Bodenuntersuchungen
§ 9a Zusätzliche Anforderungen an die Verwertung von bestimmten Bioabfällen
§ 10 Freistellung von den Anforderungen an die Behandlung und Untersuchung von bestimmten Bioabfällen
§ 11 Nachweispflichten
§ 12 Ausnahmen für Kleinflächen
§ 12a Elektronische Datenverarbeitung und -übermittlung
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 13a Bestimmungen für bestehende Anlagen
§ 13b Übergangsbestimmungen für geltende und vergleichbare Hygieneprüfungen sowie für geltende Ausnahmezulassungen
§ 14 (Inkrafttreten)
Anhang 1 Liste der für eine Verwertung auf Böden geeigneten Bioabfälle sowie der dafür geeigneten anderen Abfälle, biologisch abbaubaren Materialien und mineralischen Stoffe
1. Bioabfälle gemäß § 2 Nummer 1
2. Andere Abfälle sowie biologisch abbaubare Materialien und mineralische Stoffe, die für eine gemeinsame Behandlung mit Bioabfällen (§ 2 Nummer 4) und für die Herstellung von Gemischen (§ 2 Nummer 5) geeignet sind
3. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen
Anhang 2 Anforderungen an die hygienisierende Behandlung von Bioabfällen zur Gewährleistung der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit
(zu § 2 Nummer 2, § 3 Absatz 2 bis 7)
1 Allgemeine Anmerkungen
2 Hygienisierende Behandlung
2.1 Behandlungsverfahren zur Hygienisierung
(zu § 2 Nummer 2)2.2 Anforderungen an die hygienisierende Behandlung
2.2.1 Pasteurisierung2.2.2 Aerobe hygienisierende Behandlung (thermophile Kompostierung)
2.2.3 Anaerobe hygienisierende Behandlung (thermophile Vergärung)
2.2.4 Anderweitige hygienisierende Behandlung
3 Prüfungen der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit
3.1 Prozessprüfung
(zu § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 i. V. m. Absatz 5)3.1.1 Allgemeine Anforderungen3.1.2 Anlagen zur aeroben hygienisierenden Behandlung (thermophile Kompostierungsanlagen)
3.1.3 Anlagen zur anaeroben hygienisierenden Behandlung (thermophile Vergärungsanlagen)
3.2 Prozessüberwachung
(zu § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 i. V. m. Absatz 6)3.3 Prüfungen der hygienisierten Bioabfälle
(zu § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 i. V. m. Absatz 7 und 7a)4 Methoden zur Prüfung der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit
4.1 Traceruntersuchungen zur Ermittlung der Mindestverweilzeit bei anaeroben hygienisierenden Behandlungsverfahren (thermophile Vergärung)4.1.1 Traceruntersuchung mit Sporen von Bacillus globigii4.1.2 Traceruntersuchung mit Lithium
4.2 Prüfungen der Seuchenhygiene
4.2.1 Prozessprüfung4.2.2 Prüfungen der hygienisierten Bioabfälle
4.3 Prüfungen der Phytohygiene
4.3.1 Prozessprüfung4.3.2 Prüfungen der hygienisierten Bioabfälle
Anhang 3 Vorgaben zur Analytik
(Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von unbehandelten, vorbehandelten und behandelten Bioabfällen)1 Untersuchung von unbehandelten und behandelten Bioabfällen
1.1 Probenahme1.2 Probevorbereitung
1.3 Durchführung der Untersuchungen
1.3.1 Bestimmung des Trockenrückstandes1.3.2 Bestimmung des Gehaltes der organischen Substanz (Glühverlust)
1.3.3 Bestimmung des Anteils an Gesamtkunststoffen, Fremdstoffen und Steinen
1.3.4 Bestimmung des pH-Wertes und des Salzgehaltes
1.3.5 Bestimmung der Schwermetalle Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink
2 Angabe und Berechnung der Ergebnisse
3 Qualitätssicherung und -kontrolle
4 Bekanntmachungen sachverständiger Stellen
Anhang 4 Lieferschein gemäß § 11 Absatz 2 der Bioabfallverordnung
(zu § 11 Absatz 2)Anhang 5 Vorgaben zur Kennzeichnung von biologisch abbaubaren Kunststoff-Sammelbeuteln aus der getrennten Sammlung von Bioabfällen
1. Allgemeine Angaben
2. Grafische Darstellung
2.1 Schematische Darstellung Sammelbeutel (mit Tragegriffen)2.2 Abbildung Logo "Keimling"
3. Textliche Beschreibungen
3.1 Referenzmaße3.1.1 Sammelbeute3.1.2 Logo "Keimling"
3.2 Vorgaben für Farben und Aufdruck
3.2.1 Grundfarbe des Sammelbeutels3.2.2 Farbe der Aufdrucke
3.2.3 Aufdruck und Anordnung des Logos, der Felder und Texte
4. Zulässige Abweichungen
4.1 Aufdruck des Logos "Keimling" bei abweichenden Maßen des Sammelbeutels4.2 Drucktechnisch bedingte Abweichungen