Straßenaufbruch (Abfallschlüssel 31410) im Sinne dieser Technischen Regeln sind Baustoffe aus Oberbauschichten und Bodenverfestigungen des Unterbaues (Abb. II.1.3-1), die beim Rückbau, Umbau und Ausbau sowie bei der Instandsetzung von Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrsflächen anfallen.
Ungebundener Straßenaufbruch Ungebundener Straßenaufbruch ist ein aus Oberbauschichten ohne Bindemittel (DIN 18315) stammendes Gemisch aus natürlichen Mineralstoffen oder/und mineralischen Rest- bzw. Recyclingbaustoffen.
Natur- und Betonwerksteine Dieses sind z.B. Pflaster, Bordsteine, Platten aus Natursteinen bzw. unbelasteten natürlichen mineralischen Zuschlägen.
Sonstige Werksteine Dieses sind Werksteine, die aus einem mineralischen Reststoff oder unter Verwendung mineralischer Reststoffe hergestellt werden, z.B. Schlackensteine.
Hydraulisch gebundener Straßenaufbruch Hydraulisch gebundener Straßenaufbruch ist aus Oberbauschichten oder Bodenverfestigungen des Unterbaues mit hydraulischen Bindemitteln (DIN 18316) durch Aufbrechen kleinstückig oder in Schollen gewonnenes mineralisches Material, z.B. Betondeckenaufbruch.
Ausbauasphalt Ausbauasphalt ist durch lagenweises Fräsen oder durch Aufbrechen eines Schichtenpaketes in Schollen gewonnener Asphalt. Asphalt ist ein natürlich vorkommendes oder technisch hergestelltes Gemisch aus Bitumen oder bitumenhaltigen Bindemitteln und Mineralstoffen sowie gegebenenfalls weiteren Zuschlägen und/oder Zusätzen (DIN 55946 Teil 1).
Pechhaltiger Straßenaufbruch Pechhaltiger Straßenaufbruch ist durch lagenweises Fräsen oder durch Aufbrechen einer Schicht oder eines Schichtenpaketes in Schollen gewonnenes Material, das im Bindemittel Pech (früher als Teer bezeichnet) oder kohlestämmige Öle enthält.
Pech- und kohlestämmige Die enthaltende Bindemittel sind Zubereitungen aus Straßenpechen, Steinkohlenteeren (TGL-Nr. 2839), Steinkohlenteerpechen, Steinkohlenteerölen (DIN 55946 Teil 2, TGL-Nr. 2838) oder Braunkohlenteerölen (TGL-Nr. 2840).
Stoffgemische mit pechhaltigen Beimengungen sind wie pechhaltiger Straßenaufbruch zu behandeln. Sonderregelungen, die im Bereich des Immissionsschutzes im Zusammenhang mit der Zulassung von Anlagen getroffen werden, oder diesbezügliche Einzelfallregelungen bleiben hiervon unberührt.
Nicht zum Straßenaufbruch gehört - mit Ausnahme der Bodenverfestigungen des Unterbaues - Material aus dem Straßenunterbau. Dieses ist entsprechend seiner Herkunft und Beschaffenheit nach den Technischen Regeln für Boden ( II.1.2) oder für die jeweils ausgebauten mineralischen Reststoffe/Abfälle zu behandeln.
Straßenaufbruch kann, bedingt durch seine Vorgeschichte (z.B. Zuschläge, Bauart), mit sehr unterschiedlichen Stoffen belastet sein. Seine Verwertungsmöglichkeit hängt vom Schadstoffgehalt, der Mobilisierbarkeit der Schadstoffe, den Nutzungen und den Einbaubedingungen ab.
Bevor im Rahmen einer Baumaßnahme Straßenaufbruch aufgenommen wird, ist zunächst durch die Auswertung vorhandener Unterlagen und ggf. durch organoleptische Prüfung von Materialproben festzustellen, ob mit einer Schadstoffbelastung gerechnet werden muß.4 Auf der Grundlage der sich aus dieser Vorerkundung ergebenden Erkenntnisse ist zu entscheiden, ob zusätzlich analytische Untersuchungen durchzuführen sind.
Wenn keine Hinweise auf schädliche Verunreinigungen vorliegen, sind diese Untersuchungen nicht erforderlich bei
ungebundenem Straßenaufbruch aus natürlichen Mineralstoffen, z.B. Kies, Felsgestein;
Natur- und Betonwerksteinen;
Aufbruch hydraulisch gebundener Straßenschichten mit natürlichen Zuschlägen;
Ausbauasphalt, der unter Verwendung natürlicher Mineralstoffe hergestellt wurde.
Darüber hinaus kann auf Untersuchungen verzichtet werden bei
Straßenaufbruch, der eindeutig als pechhaltig eingestuft worden ist;
Ausbauasphalt aus Sonderbauweisen (z.B. offenporige Asphaltdeckschichten), sofern er in einer Asphaltschicht verwertet wird;
Straßenaufbruch, dessen Materialien bereits entsprechend Teil II. "Technische Regeln für die Verwertung" untersucht und deren Untersuchungsergebnisse dokumentiert worden sind;
sonstige Werksteine aus mineralischen Reststoffen, deren stoffliche Zusammensetzung bekannt ist (z.B. Kupferschlackensteine) und die in gleicher Weise und an vergleichbaren Standorten wiederverwendet werden.
In allen anderen Fällen, bei denen sich aufgrund der Vorerkundung ein Verdacht auf Schadstoffbelastungen ergibt, sind analytische Untersuchungen erforderlich. Zu untersuchen sind insbesondere
ungebundene und hydraulisch gebundene Schichten, die unter Verwendung von mineralischen Reststoffen/Abfällen hergestellt worden sind und die nicht
entsprechend den Anforderungen in Teil II. "Technische Regeln für die Verwertung" untersucht und dokumentiert worden sind;
in Teil II. "Technische Regeln für die Verwertung" behandelt werden.
Ausbauasphalt, der unter Verwendung von mineralischen Reststoffen/ Abfällen hergestellt wurde und/oder aufgrund der Bauweise schädliche Verunreinigungen enthalten kann, soweit er nicht in Asphaltschichten verwertet wird;
Straßenaufbruch, bei dem nicht eindeutig feststeht, ob es sich um Ausbauasphalt oder pechhaltigen Straßenaufbruch handelt;
ungebundene und gebundene Schichten, die durch Schadensfälle verunreinigt sein können.
Der Umfang der Untersuchungen richtet sich nach den Vorkenntnissen. Mineralische Reststoffe/Abfälle aus industriellen Prozessen weisen häufig erhöhte Salz- sowie Arsen- und Schwermetallgehalte auf. Ob diese im Eluat und/oder im Feststoff zu untersuchen sind, richtet sich nach der beabsichtigten Verwertung. Zur Unterscheidung des Ausbauasphaltes vom pechhaltigen Straßenaufbruch wird auf Abschnitt III.3.1.7
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