Regelwerk, Allgemeines, Gebühren
BMDV-WS-BgebV
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§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 2 Höhe der Gebühren und Auslagen
§ 3 Zeitgebühr
§ 4 Übergangsvorschrift
§ 5 Inkrafttreten
Anlage Gebühren- und Auslagenverzeichnis
(zu § 2)
Abschnitt 1 Gebühren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet des Aus- und Neubaus von Bundeswasserstraßen und der Strompolizei
Abschnitt 2 Gebühren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
1. Auslagen und Gebühren
2. Gebührenreduzierung gemäß § 9 Absatz 4 BGebG.
3. Gebührenreduzierung aufgrund geringeren Aufwands
4. Doppelte Gebühr
5. Gebühren- und Auslagenerhebung bei von Amts wegen angeordneten Untersuchungen
1. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Befähigungszeugnissen und Schifferdienstbüchern
2. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Bescheinigungen über Bau, Ausrüstung, Besatzung und Betrieb der Wasserfahrzeuge
3. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen
4. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Wassersport- und dem Sportbootverkehr
5. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit dem sonstigen Verhalten im Verkehr
6. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Schiffseichung
7. Sonstige individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
Abschnitt 3 Gebühren der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet der Seeschifffahrt, ausgenommen die Schiffssicherheit
Abschnitt 4 Gebühren des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
Abschnitt 5 Gebühren der Berufsgenossenschaft Verkehr Post-Logistik Telekommunikation für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit
I. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit
A. Freibord-Zeugnisse nach dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966/88 sowie nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998 und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004
B. Sicherheitszeugnisse für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung, dem Internationalen Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC-Code), der Richtlinie 2009/45/EG und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004
C. Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe Sicherheitszeugnisse für Spezialschiffe und Reaktorschiffe, Bau-Sicherheitszeugnisse, Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung, dem HSC-Code, dem SPS-Code, dem MODU-Code und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004
D. Bau- und Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse und Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe, Spezialschiffe und Sonderfahrzeuge nach der Schiffssicherheitsverordnung
E. Sicherheitszeugnisse für Sportboote, Ausbildungsfahrzeuge und Traditionsschiffe nach der Schiffssicherheitsverordnung
F. Sicherheitszeugnisse für Fischereifahrzeuge nach der Richtlinie 97/70/EG des Rates vom 11. Dezember 1997 über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr und der Schiffssicherheitsverordnung
G. Ausnahmebescheinigungen und Ausnahmezeugnisse nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen 1974/88, der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 und der Schiffssicherheitsverordnung
H. Funk-Sicherheitszeugnisse nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen 1974/88 und der Schiffsicherheitsverordnung
J. Sonstige individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung
K. Schiffsbezogene Zulassungen
L. Zeugnisse für die sichere Schiffsbetriebsführung nach dem SOLAS-Übereinkommen 1974/88 i. V. m. dem Internationalen Code für sichere Betriebsführung und der Schiffssicherheitsverordnung
II. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet des Meeresumweltschutzes nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 und dem Protokoll von 1978 und 1997 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen, dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen, der Verordnung (EG) N r. 782/2003, der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und der Schiffssicherheitsverordnung
A. Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Ölverschmutzung für Öltankschiffe von 150 BRZ/BRT und mehr
B. Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung für sonstige Schiffe von 400 BRZ/ BRT und mehr
C. Internationales Zeugnis über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut
D. Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser oder über ein Bewuchsschutzsystem
E. Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Luftverunreinigung oder der Energieeffizienz, Internationales Motorenzeugnis, Bestätigung der Übereinstimmung des Energieeffizienzplanes zur Datenerfassung der jährlichen Brennstoffverbräuche und der Übereinstimmung des Brennstoffverbrauchberichtes mit den Anforderungen des IMO-Data Collection System
F. Sonstige individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Verhütung der Meeresverschmutzung
III. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet des Seearbeitsrechts
A. Maritime Medizin
B. Überprüfung der Arbeits- und Lebensbedingungen nach dem Seearbeitsgesetz
C. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Besetzung von Schiffen nach Schiffsbesetzungsverordnung und STCW-Übereinkommen
IV. Besichtigungen, Audits, Inspektionen, Beurteilungen und Planprüfung
V. Sonstiges
Abschnitt 6 Gebühren des Eisenbahn-Bundesamtes für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet der Fahrgastrechte in der Schifffahrt
Abschnitt 7 Gebühren für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet der Befähigungen in der Sportschifffahrt
1. Zuständige Stellen
2. Auslagen und weitergehende Regelungen