Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen
§ 4a Erwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil
§ 5 Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software
§ 6 Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
§ 7 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung
§ 8 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
Abschnitt 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 9 Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 10 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 11 Bevollmächtigter des Herstellers
§ 12 Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 13 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 14 Pflichten des Händlers
§ 15 Einführer oder Händler als Hersteller
§ 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3
Konformität von Funkanlagen
§ 17 Konformitätsvermutung bei Funkanlagen
§ 18 Konformitätsbewertungsverfahren
§ 19 CE-Kennzeichnung von Funkanlagen
§ 20 Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
§ 21 Technische Unterlagen
Abschnitt 4
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 22 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5
Bundesnetzagentur
Unterabschnitt 1
Zuständigkeiten und Befugnisse
§ 23 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
Unterabschnitt 2
Marktüberwachung, Schutz von Personen
§ 24 Maßnahmen bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht oder die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen
§ 25 Maßnahmen bei nichtkonformen Funkanlagen
§ 26 Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
§ 27 Maßnahmen bei fehlerhaften technischen Unterlagen
§ 28 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
§ 29 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht
§ 30 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
§ 31 Auskunftsrechte
§ 32 Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern
Unterabschnitt 3
Schnittstellenbeschreibung
§ 33 Bereitstellung von Schnittstellenbeschreibungen durch die Bundesnetzagentur
Unterabschnitt 4
Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
§ 34 Zwangsgeld
§ 35 Beiträge, Verordnungsermächtigung
§ 36 Vorverfahren
Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften
§ 37 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
Schlussbestimmungen