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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Berlin
- Berlin -
Vom 14. September 2021
(GVBl. Nr. 70 vom 24.09.2021 S. 1076)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Justizgesetzes Berlin
Das Justizgesetz Berlin vom 22. Januar 2021 (GVBl. S. 75) wird wie folgt geändert:
1. In die Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 62 folgende Angabe eingefügt:
" § 62a Normenkontrollverfahren".
2. Nach § 62 wird folgender § 62a eingefügt:
" § 62a Normenkontrollverfahren
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet nach Maßgabe des § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auch über die Gültigkeit von anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
ID 212094
ENDE |
(Stand: 14.07.2022)
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