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Regelwerk

Änderungstext

Erstes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Berlin
- Berlin -

Vom 14. September 2021
(GVBl. Nr. 70 vom 24.09.2021 S. 1076)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Justizgesetzes Berlin

Das Justizgesetz Berlin vom 22. Januar 2021 (GVBl. S. 75) wird wie folgt geändert:

1. In die Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 62 folgende Angabe eingefügt:

" § 62a Normenkontrollverfahren".

2. Nach § 62 wird folgender § 62a eingefügt:

" § 62a Normenkontrollverfahren

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet nach Maßgabe des § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auch über die Gültigkeit von anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften."

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

ID 212094

ENDE

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(Stand: 14.07.2022)

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