Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

MeldeG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Aufgaben der Meldebehörden

§ 2 Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Meldewesen

§ 3 Meldebehörde

§ 4 Speicherung von Daten

§ 5 Datenerhebung

§ 5a Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters

§ 6 Ordnungsmerkmale

§ 7 Zweckbindung der Daten

§ 8 Meldegeheimnis

Zweiter Abschnitt
Schutzrechte

§ 9 Schutzwürdige Interessen der Betroffenen

§ 10 Rechte des Betroffenen

§ 11 Auskunft an den Betroffenen

§ 12 Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters, Sperrung von Daten

§ 13 Löschung und Aufbewahrung von Daten

§ 14 Aufbewahrung von Daten im Gemeindearchiv

Dritter Abschnitt
Meldepflichten

Erster Unterabschnitt
Allgemeine Meldepflicht

§ 15 An- und Abmeldung

§ 16 Begriff der Wohnung

§ 17 Mehrere Wohnungen

§ 18 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

§ 19 Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber

§ 20 Sonstige Pflichten

§ 21 Ausnahmen

§ 22 Befreiung

Zweiter Unterabschnitt
Besondere Meldepflichten

§ 23 Beherbergungsstätten

§ 24 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten

§ 25 Krankenhäuser und Heime

§ 26 Nutzungsbeschränkungen

§ 27 Binnenschiffer und Seeleute

Vierter Abschnitt
Datenübermittlung

§ 28 Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden

§ 29 Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen

§ 29a Automatisierte Erteilung einfacher Behördenauskünfte

§ 30 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 31 Datenübermittlung an den Suchdienst

§ 32 Melderegisterauskunft

§ 32a Automatisierte Erteilung von Melderegisterauskünften

§ 33 Auskunftssperre

§ 34 Gruppenauskunft an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen, Veröffentlichung und sonstige Nutzung von Daten

§ 35 Regelmäßige Datenübermittlung an den Südwestrundfunk (SWR)

§ 36 Ordnungswidrigkeiten

§ 37