Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Aufgaben der Meldebehörden
§ 2 Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Meldewesen
§ 3 Meldebehörde
§ 4 Speicherung von Daten
§ 5 Datenerhebung
§ 5a Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters
§ 6 Ordnungsmerkmale
§ 7 Zweckbindung der Daten
§ 8 Meldegeheimnis
Zweiter Abschnitt
Schutzrechte
§ 9 Schutzwürdige Interessen der Betroffenen
§ 10 Rechte des Betroffenen
§ 11 Auskunft an den Betroffenen
§ 12 Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters, Sperrung von Daten
§ 13 Löschung und Aufbewahrung von Daten
§ 14 Aufbewahrung von Daten im Gemeindearchiv
Dritter Abschnitt
Meldepflichten
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Meldepflicht
§ 15 An- und Abmeldung
§ 16 Begriff der Wohnung
§ 17 Mehrere Wohnungen
§ 18 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
§ 19 Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber
§ 20 Sonstige Pflichten
§ 21 Ausnahmen
§ 22 Befreiung
Zweiter Unterabschnitt
Besondere Meldepflichten
§ 23 Beherbergungsstätten
§ 24 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten
§ 25 Krankenhäuser und Heime
§ 26 Nutzungsbeschränkungen
§ 27 Binnenschiffer und Seeleute
Vierter Abschnitt
Datenübermittlung
§ 28 Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden
§ 29 Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen
§ 29a Automatisierte Erteilung einfacher Behördenauskünfte
§ 30 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 31 Datenübermittlung an den Suchdienst
§ 32 Melderegisterauskunft
§ 32a Automatisierte Erteilung von Melderegisterauskünften
§ 33 Auskunftssperre
§ 34 Gruppenauskunft an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen, Veröffentlichung und sonstige Nutzung von Daten
§ 35 Regelmäßige Datenübermittlung an den Südwestrundfunk (SWR)
§ 36 Ordnungswidrigkeiten