Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
MVO - Meldeverordnung
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Abschnitt 1
Datenübermittlungen der Meldebehörden
§ 1 Form und Verfahren der Datenübermittlungen
§ 2 Datenübertragungen über eine Vermittlungsstelle
§ 3 Verzeichnisdienst
§ 4 Automatisiertes Abrufverfahren zur Anmeldung
§ 4a Automatisiertes Abrufverfahren zur elektronischen Anmeldung
§ 4b Automatisierter Abruf von Meldedaten durch öffentliche Stellen des Landes
§ 4c Automatisiertes Prüfungsverfahren bei Datenbestätigungen nach § 39a BMG sowie § 49a BMG
§ 4d Protokollierungspflichten bei automatisiertem Abruf und bei Datenbestätigung
Abschnitt 2
Regelmäßige Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen einschließlich des automatisierten Abrufverfahrens
§ 5 Datenübermittlungen an die Landratsämter
§ 6 Datenübermittlungen an die Schulen
§ 7 Datenübermittlungen an die Gesundheitsämter
§ 8 Datenübermittlungen an die Polizeidienststellen
§ 9 Datenübermittlungen an das Staatsministerium
§ 10 Datenübermittlungen an die für die Überwachung der Wohnungsbindung zuständigen Stellen
§ 11 Datenübermittlungen an die Tumorzentren
§ 12 Datenübermittlungen an die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings
§ 13 Datenübermittlungen an den Südwestrundfunk (SWR)
§ 14 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Abschnitt 3
Zentrales Meldeportal
§ 15 Führung, Aufgaben und Betrieb
§ 16 Datenvorhaltung und Datenzugriff
Abschnitt 4
Aufbewahrung von Daten, Verwaltungsvorschriften
§ 17 Zugriff auf aufzubewahrende Daten
§ 18 Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 5
Zuständigkeit bei regelmäßiger Datenübermittlung und Inkrafttreten
§ 19 Zuständigkeit
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 21 (aufgehoben)
§ 22 (aufgehoben)
§ 23 (aufgehoben)