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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und weiterer Gesetze
- Bremen -
Vom 24. November 2020
(Brem.GBl. Nr. 147 vom 07.12.2020 S. 1486)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Polizeigesetzes
Das Bremische Polizeigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 2001 (Brem.GBl. S.441; 2002, S. 47.205-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 Gesetzes vom 2. April 2019 (Brem.GBl. S.169) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsangabe wird wie folgt gefasst:
"Erster Teil :
Das Recht der Polizei
1. Abschnitt:
Aufgaben und allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgaben der Polizei
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 4 Ermessen, Wahl der Mittel
§ 5 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
§ 6 Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen
§ 7 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
§ 8 Verantwortlichkeit nach anderen Vorschriften
§ 9 Legitimations- und Kennzeichnungspflicht
2. Abschnitt:
Allgemeine und besondere Befugnisse der Polizei
§ 10 Allgemeine Befugnisse
§ 11 Platzverweisung; Betretens- und Aufenthaltsverbot
§ 12 Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt
§ 13 Gewahrsam
§ 14 Richterliche Entscheidung
§ 15 Rechte bei Freiheitsentziehungen
§ 16 Dauer der Freiheitsentziehung
§ 17 Durchsuchung von Personen
§ 18 Durchsuchung von Sachen
§ 19 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
§ 20 Verfahren beim Betreten und bei der Durchsuchung von Wohnungen
§ 21 Sicherstellung
§ 22 Durchführung der Sicherstellung
§ 23 Verwertung, Einziehung, Vernichtung
§ 24 Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses
3. Abschnitt:
Allgemeine Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
1. Unterabschnitt:
Datenerhebung
§ 25 Grundsätze
§ 26 Allgemeine Befugnisse
§ 27 Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen
§ 28 Kontrollstellen
§ 29 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
§ 30 Vorladung
§ 31 Befragung und Auskunftspflicht
§ 32 Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie an besonders gefährdeten Objekten, Orten und Anlagen
§ 33 Datenverarbeitung durch den Einsatz körpernah getragener oder an polizeilich genutzten Fahrzeugen befestigter Aufnahmegeräte
§ 34 Datenerhebung innerhalb von polizeilich genutzten Räumen und Fahrzeugen
2. Unterabschnitt:
Besondere Mittel und Methoden der Datenerhebung
§ 35 Datenerhebung mit besonderen Mitteln und Methoden
§ 36 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
§ 37 Schutz von Berufsgeheimnisträgern
§ 38 Parlamentarische Kontrolle; Berichtspflicht
§ 39 Polizeiliche Beobachtung
§ 40 Datenerhebung durch Observation
§ 41 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel
§ 42 Telekommunikationsüberwachung und Eingriff in die Telekommunikation
§ 43 Verkehrsdatenerhebung, Nutzungsdatenerhebung und Standortermittlung
§ 44 Bestandsdatenerhebung
§ 45 Anordnung von Telekommunikationsmaßnahmen
§ 46 Datenerhebung durch Vertrauenspersonen
§ 47 Datenerhebung durch den Einsatz verdeckt ermittelnder Personen
§ 48 Datenabgleich
§ 49 Datenabgleich mit anderen Dateien
3. Unterabschnitt:
Weiterverarbeitung
§ 50 Datenweiterverarbeitung; Zweckbindung;
§ 51 Zweckänderung Weiterverarbeitung zu besonderen Zwecken
§ 52 Kennzeichnung
4. Unterabschnitt:
Datenübermittlung
§ 53 Allgemeine Voraussetzungen der Datenübermittlung
§ 54 Automatisiertes Abrufverfahren; Datenverbund
§ 55 Datenübermittlung im Inland und innerhalb der Europäischen Union
§ 56 Bereitstellung von Daten an Kontrollgremien
§ 57 Übermittlung von Daten durch nicht öffentliche Stellen an den Polizeivollzugsdienst
5. Unterabschnitt:
Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung
§ 58 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung
4. Abschnitt:
Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
1. Unterabschnitt:
Anwendungsbereich, Grundsätze der Datenverarbeitung
§ 59 Anwendungsbereich
§ 60 Grundsätze der Datenverarbeitung
§ 61 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 62 Profiling; automatisierte Einzelentscheidung
§ 63 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 64 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
§ 65 Unterrichtung der betroffenen Person bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
2. Unterabschnitt:
Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
§ 66 Allgemeine Voraussetzungen der Datenübermittlung an Drittstaaten und an internationale Organisationen
§ 67 Voraussetzungen der Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§ 68 Voraussetzungen der Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§ 69 Datenübermittlung an für Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder Strafvollstreckung zuständige Stellen in Drittstaaten
§ 70 Datenübermittlung an sonstige Stellen in Drittstaaten
3. Unterabschnitt:
Rechte der betroffenen Person
§ 71 Allgemeine Informationspflicht
§ 72 Unterrichtung betroffener Personen
§ 73 Auskunftsrecht
§ 74 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
(Stand: 03.07.2024)
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