Regelwerk, Allgemeines, Rechtspflege

HintG
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§ 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse

§ 2 Übertragung der Aufgaben

§ 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle

§ 4 Einsichtsrecht, elektronische Aktenführung

§ 5 Rechtsbehelfe

Zweiter Teil
Annahme

§ 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände

§ 7 Annahme zur Hinterlegung

§ 8 Antrag der hinterlegenden Person, elektronisches Dokument

§ 9 Einzahlung oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrages

§ 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung

Dritter Teil
Verwaltung der Hinterlegungsmasse

§ 11 Zahlungsmittel

§ 12 Verzinsung

§ 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten

§ 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung

Vierter Teil
Benachrichtigungen

§ 15 Benachrichtigung der Gläubigerin oder des Gläubigers

§ 16 Benachrichtigung der Ausstellerin oder des Ausstellers eines Sparbuches

§ 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts

§ 18 Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts

§ 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft

§ 20 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse

Fuenfter Teil
Herausgabe

§ 21 Herausgabeanordnung

§ 22 Herausgabeantrag, Empfangsberechtigung

§ 23 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung

§ 24 Herausgabeersuchen

§ 25 Nachweis der Klageerhebung

§ 26 Herausgabeort

Sechster Teil
Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe

§ 27 Dreißigjährige Frist

§ 28 Einunddreißigjährige Frist

§ 29 Erneuter Fristbeginn

§ 30 Verfall der Hinterlegungsmasse

Siebter Teil
Hinterlegung in besonderen Fällen

§ 31 Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung

§ 32 Übergangsvorschriften

§ 33