Regelwerk; Allgemeines; Sanktionen

HmbJVollzDSG
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 1 Anwendungsbereich und vollzugliche Zwecke

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Zweck, Datensparsamkeit

§ 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung

§ 5 Einwilligung

§ 6 Datengeheimnis

Abschnitt 2
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 7 Datenverarbeitung durch Justizvollzugsbehörden

§ 8 Art und Weise der Datenerhebung

§ 9 Erhebung von Daten über Personen, die nicht Gefangene sind

§ 10 Zweckänderung

§ 11 Verarbeitung von Erkenntnissen aus Beaufsichtigungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen

§ 12 Mitteilung über Haftverhältnisse

§ 13 Verantwortung für die Datenübermittlung und Überprüfung der Datenqualität

§ 14 Zweckbindung

§ 15 Sicherheitsanfrage über Gefangene und anstaltsfremde Personen

§ 16 Zuverlässigkeitsüberprüfung von Besucherinnen und Besuchern

§ 17 Datenübermittlung bei Beteiligung Dritter an Vollzugsaufgaben

§ 18 Aktenüberlassung

§ 19 Datenübermittlung und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke

§ 20 Einsichtnahme in Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblätter durch internationale Organisationen

§ 21 Datenverarbeitung durch optischelektronische Einrichtungen

§ 22 Auslesen von Datenspeichern

§ 23 Identifikation anstaltsfremder Personen

§ 24 Lichtbildausweise

§ 25 Kenntlichmachung von Daten innerhalb der Anstalt

§ 26 Schutz personenbezogener Daten besonderer Kategorien, Schutz von Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträgern

§ 27 Elektronische Aktenführung

§ 28 Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungsverfahren

§ 29 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Abschnitt 3
Rechte der betroffenen Personen

§ 30 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen

§ 31 Benachrichtigung betroffener Personen

§ 32 Auskunftsrecht, Akteneinsicht

§ 33 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung

§ 34 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen

§ 35 Anrufung der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

§ 36 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit oder bei deren oder dessen Untätigkeit

Abschnitt 4
Pflichten der Justizvollzugsbehörden und Auftragsverarbeiter

§ 37 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes

§ 38 Gemeinsam Verantwortliche

§ 39 Protokollierung

§ 40 Entsprechende Anwendbarkeit von Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes

Abschnitt 5
Stellung, Aufgaben und Befugnisse der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes

§ 41 Stellung der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, entsprechende Geltung von Vorschriften des Hamburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/679

§ 42 Aufgaben der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes

§ 43 Befugnisse der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes

Abschnitt 6
Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter der Justizvollzugsbehörden

§ 44 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter der Justizvollzugsbehörden

Abschnitt 7
Haftung und Sanktionen

§ 45 Schadensersatz und Entschädigung

§ 46 Strafvorschriften

Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47 Übergangsvorschriften für die Anpassung von automatisierten Verarbeitungssystemen

§ 48 Weitere Übergangsvorschriften

§ 49