Regelwerk; Allgemeines; Sanktionen
HmbJVollzDSG
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 1 Anwendungsbereich und vollzugliche Zwecke
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zweck, Datensparsamkeit
§ 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung
§ 5 Einwilligung
§ 6 Datengeheimnis
Abschnitt 2
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 7 Datenverarbeitung durch Justizvollzugsbehörden
§ 8 Art und Weise der Datenerhebung
§ 9 Erhebung von Daten über Personen, die nicht Gefangene sind
§ 10 Zweckänderung
§ 11 Verarbeitung von Erkenntnissen aus Beaufsichtigungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen
§ 12 Mitteilung über Haftverhältnisse
§ 13 Verantwortung für die Datenübermittlung und Überprüfung der Datenqualität
§ 14 Zweckbindung
§ 15 Sicherheitsanfrage über Gefangene und anstaltsfremde Personen
§ 16 Zuverlässigkeitsüberprüfung von Besucherinnen und Besuchern
§ 17 Datenübermittlung bei Beteiligung Dritter an Vollzugsaufgaben
§ 18 Aktenüberlassung
§ 19 Datenübermittlung und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke
§ 20 Einsichtnahme in Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblätter durch internationale Organisationen
§ 21 Datenverarbeitung durch optischelektronische Einrichtungen
§ 22 Auslesen von Datenspeichern
§ 23 Identifikation anstaltsfremder Personen
§ 24 Lichtbildausweise
§ 25 Kenntlichmachung von Daten innerhalb der Anstalt
§ 26 Schutz personenbezogener Daten besonderer Kategorien, Schutz von Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträgern
§ 27 Elektronische Aktenführung
§ 28 Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungsverfahren
§ 29 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Abschnitt 3
Rechte der betroffenen Personen
§ 30 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§ 31 Benachrichtigung betroffener Personen
§ 32 Auskunftsrecht, Akteneinsicht
§ 33 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 34 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen
§ 35 Anrufung der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
§ 36 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit oder bei deren oder dessen Untätigkeit
Abschnitt 4
Pflichten der Justizvollzugsbehörden und Auftragsverarbeiter
§ 37 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes
§ 38 Gemeinsam Verantwortliche
§ 39 Protokollierung
§ 40 Entsprechende Anwendbarkeit von Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
Abschnitt 5
Stellung, Aufgaben und Befugnisse der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
§ 41 Stellung der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, entsprechende Geltung von Vorschriften des Hamburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/679
§ 42 Aufgaben der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
§ 43 Befugnisse der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
Abschnitt 6
Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter der Justizvollzugsbehörden
§ 44 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter der Justizvollzugsbehörden
Abschnitt 7
Haftung und Sanktionen
§ 45 Schadensersatz und Entschädigung
§ 46 Strafvorschriften
Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 47 Übergangsvorschriften für die Anpassung von automatisierten Verarbeitungssystemen
§ 48 Weitere Übergangsvorschriften