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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz
- Hamburg -
Vom 26. Oktober 2021
(HmbGVBl. Nr. 70 vom 05.11.2021 S. 723)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
In § 3 Absatz 1 des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz vom 15. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 193), geändert am 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 145, 154), wird hinter der Textstelle " § 23 Absätze 3 und 4" die Textstelle "sowie § 23a Absatz 2" eingefügt.
In § 3 Absatz 1 des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz vom 15. Juli 2015 (HmbGVBl. S. 193), zuletzt geändert durch Artikel 1 dieses Gesetzes, wird die Textstelle " § 23a Absatz 2" durch die Textstelle " § 23a Absatz 1" ersetzt.
Artikel 2 tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID: 212339
ENDE |
(Stand: 13.06.2022)
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