umwelt-online: AllGO LSa - Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (3)
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Lfd. Nr.
Tarif- stelle |
Gegenstand | Gebühr / Pauschbetrag Euro |
68 | Gesundheitsämter mit Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz | |
1 | Besichtigung, Kontrolle, Überwachung (einschließlich Niederschrift) von Badeanstalten, Campingplätzen, Sportanlagen, von Begräbnisplätzen und Krematorien, von Fahrzeugen und Flugzeugen, von gewerblichen Anlagen, von Heimen, von Krankenhäusern (einschließlich Privatkliniken und Entbindungsanstalten), von Müllplätzen, von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, von Wohnungen, von sonstigen Betrieben und Einrichtungen |
15 bis 300 |
2 | Leichenwesen | |
2.1 | Leichenbesichtigung | 12,5 bis 50 |
3 | Untersuchung, Bescheinigung, Zeugnis, Gutachten, Belehrung (ohne technische Untersuchungsleistungen) | |
3.1 | Untersuchung, die das gewöhnliche Maß nicht übersteigt | 7,7 |
3.2 | eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung | 10,3 |
3.3 | Schirmbildaufnahme | 10,3 |
3.4 | kurze Bescheinigung, kurzer Bericht | 5,2 |
3.5 | amtsärztliches Zeugnis | 12,8 |
3.6 | eingehend begründetes schriftliches Gutachten | 25 bis 100 |
3.7 | ausführliches schriftliches Gutachten, in dem der Gutachter sich für den Einzelfall eingehend mit der wissenschaftlichen Lehre auseinandersetzt |
50 bis 250 |
3.8 | Belehrung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes | 23 |
4 | Amtshandlungen und Leistungen, die nicht unter Tarifstellen 1 bis 3.8 fallen | Einfachsätze der Gebührenordnung für Ärzte |
5 | Untersuchungen außerhalb der Dienststelle zusätzlich | 12,8 |
Anmerkung:
Bei Leistungen der Laboratoriums- und Röntgendiagnostik sind die Aufwendungen für Porto und Versandmaterial mit der Gebühr abgegolten. |
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69 | Gewerbeordnung 16a 16b | |
1 | Prüfung der Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1) einschließlich Aufnahme des Gewerbebetriebes in ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung | 15 bis 60 |
2 | Verhinderung der Fortsetzung nichtzugelassener Gewerbebetriebe oder des Gewerbebetriebes ausländischer juristischer Personen, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird nach § 15 Abs. 2 | 110 bis 650 |
3 | Anordnungen | |
3.1 | nach § 15a Abs. 4x | 11 bis 33 |
4 | Konzession für Privatkrankenanstalten nach § 30 Abs. 1x | 220 bis 3.300 |
5 | Schaustellungen | |
5.1 | Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Veranstalten von Schaustellungen von Personen nach § 33a Abs. 1 Satz 1x | 150 bis 450 |
5.2 | für einmalige Veranstaltungenx | 40 bis 140 |
6 | Spielgeräte | |
6.1 | Erlaubnis zum Aufstellen mechanischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 Satz 1 | 150 bis 935 |
6.2 | Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte nach § 33c Abs. 3 | 22 bis 55 |
6.3 | Erlaubnis zum Veranstalten eines anderen Spieles mit Gewinnmöglichkeit nach § 33d | 55 bis 660 |
6.4 | Erlaubnis zum Aufstellen mechanischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, wenn der Gastwirt selbst Aufsteller ist (§ 33c Abs. 3) | 150 bis 950 |
7 | (aufgehoben) | |
8 | Erlaubnis zur Ausübung des Pfandleihgewerbes nach § 34 Abs. 1x | 150 bis 600 |
9 | Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 | 90 bis 1 750 |
9.1 | Regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 34a Abs. 1 | 15 bis 650 |
10 | Versteigerergewerbe | |
10.1 | Erlaubnis für die gewerbsmäßige Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte (Versteigerergewerbe) nach § 34b Abs. 1x | 150 bis 550 |
10.2. | öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders sachkundigen Versteigerern nach § 34b Abs. 5x | 66 bis 330 |
10.3 | Erweiterung der Erlaubnis nach § 34 Abs. 1 in eine besondere Erlaubnis nach § 34b Abs. 5x | 80 bis 400 |
11 | Makler und sonstige in § 34c und § 34f, § 34h und § 34i aufgeführte Gewerbe | |
11.1 | Erlaubnis zur Ausübung des Maklergewerbes oder eines sonstigen in § 34c |
(Stand: 08.05.2024)
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