Erster Teil
Organisation und Aufgaben
§ 1 Zweck des Verfassungsschutzes
§ 2 Organisation und Zusammenarbeit
§ 3 Bedienstete und Mitarbeiter
§ 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde
§ 4a Weitere Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde
§ 5 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde
§ 8 Besondere Formen der Datenerhebung
§ 8a Verdeckte Mitarbeiter
§ 8b Vertrauenspersonen
§ 9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
§ 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien
§ 12 Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten in Akten, Vernichtung von Akten
Dritter Teil
Auskunft
§ 14 Auskunft an die betroffene Person
Vierter Teil
Informationsübermittlung
§ 15 Unterrichtungspflichten
§ 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten
§ 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen
§ 17a Übermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbehörde
§ 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde
§ 19 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes
§ 20 Übermittlungsverbote
§ 21 Minderjährigenschutz
§ 22 Pflichten des Dritten, an den übermittelt wird
§ 23 Nachberichtspflicht
§ 23a Weitergabe personenbezogener Daten
Fuenfter Teil
Parlamentarische Kontrolle
§ 24 Parlamentarisches Kontrollgremium
§ 25 Zusammensetzung, Wahl und Abwahl
§ 26 Verfahrensweise
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums
§ 28 Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 29 Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages
Sechster Teil
Schlussvorschriften
§ 30 Geltung des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt und des Archivgesetzes Sachsen-Anhalt
§ 30a Einschränkung von Grundrechten
§ 30b Sprachliche Gleichstellung