Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -

Vom 8. Juli 2013
(GVBl. LSa vom 22.07.2013 S. 388)



Aufgrund des § 3 Abs. 3 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSa S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSa S. 340), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium far Arbeit und Soziales, dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft und der Staatskanzlei verordnet:

§ 1

Die Anlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSa S. 336), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (GVBl. LSa S. 242), wird wie folgt geändert:

1. Die Übersichten zum Kostentarif werden wie folgt geändert:

a) In der Übersicht Kostentarif (lfd. Nr.) wird nach der Angabe zu der laufenden Nummer 92 folgende Angabe eingefügt:

"92a Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA)".

b) In der Übersicht Kostentarif (alphabetisch) wird nach der Angabe "Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) 92" folgende Angabe eingefügt: "Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA) 92a".

2. Der Kostentarif wird wie folgt geändert:

a) Die laufende Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1.4 Spalte 2 wird die Anmerkung zu den Tarifstellen 1.8.1 bis 1.8.4

Anmerkung zu den Tarifstellen 1.8.1 bis 1.8.4:

Schließt das Verfahren oder die Genehmigung andere, die Deponie betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidung vorgesehenen Gebühren.

aufgehoben.

bb) In der Tarifstelle 1.18 Spalte 2 wird die Angabe " § 53 Abs. 3" durch die Angabe " § 53 Abs. 1 Satz 2" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 11.1 Spalte 2 wird nach dem Wort "Bestimmung" die Angabe "(Notifizierung)" eingefügt.

dd) Nach der Tarifstelle 12.1 wird folgende neue Tarifstelle 12.2 eingefügt.

"12.2 Anerkennung eines Lehrgangs nach § 4 Nr. 2 nach Zeitaufwand".

ee) Die bisherigen Tarifstellen 12.2 bis 12.10 werden die Tarifstellen 12.3 bis 12.11.

ff) In der Tarifstelle 12.11 Spalte 3 werden die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt.

b) In der laufenden Nummer 4 Tarifstellen 8 und 9 Spalte 3 wird jeweils die Angabe "8" durch die Angabe "7" ersetzt.

c) Die laufende Nummer 45 wird wie folgt geändert:

aa) In den Tarifstellen 4.16 und 4.24 Spalte 2 werden jeweils nach dem Wort "Festlegungen" die Wörter "beziehungsweise Genehmigungen" eingefügt.

bb) In der Tarifstelle 15.2 Spalte 3 wird die Angabe "800" durch die Angabe "8.000" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 15.3 Spalte 3 wird die Angabe "2.400" durch die Angabe "24.000" ersetzt.

d) Die laufende Nummer 53 wird wie folgt geändert:

aa) Die Tarifstelle 5.2

5.2 Zulassung einer Ausnahme gemäß § 68 nach Zeitaufwand

wird aufgehoben.

bb) Die bisherige Tarifstelle 5.3 wird Tarifstelle 5.2 und in Spalte 2 werden die Wörter "Lebensmittelunternehmen und Heimtierfutterbetrieben" durch das Wort "Futtermittelunternehmen" ersetzt.

e) Die laufende Nummer 67 wird wie folgt geändert:

aa) Nach der Tarifstelle 3.3 wird folgende neue Tarifstelle 3.4 eingefügt:

"3.4 "weggefallen".

bb) Die bisherige Tarifstelle 3.4 wird Tarifstelle 3.5.

cc) Nach der neuen Tarifstelle 3.5 wird folgende neue Tarifstelle 3.6 eingefügt:

"3.6 "weggefallen".

dd) Die bisherigen Tarifstellen 3.5 bis 3.8 werden die Tarifstellen 3.7 bis 3.10.

cc) Die bisherigen Tarifstellen 3.9.1 bis 3.11.2 werden die Tarifstellen 3.10.1 bis 3.12.2.

ff) Nach der Tarifstelle 5.2 wird folgende neue Tarifstelle 5.3 eingefügt:

"5.3 "weggefallen".

gg) Die bisherigen Tarifstellen 5.3 his 5.11 werden die Tarifstellen 5.4 bis 5.12.

hh) Nach der neuen Tarifstelle 5.12 wird folgende neue Tarifstelle 5.13 eingefügt:

"5.13 weggefallen".

ii) Die bisherigen Tarifstellen 5.12 his 5.24 werden die Tarifstellen 5.14 bis 5.26.

jj) Die Tarifstelle 9.10 erhält folgende Fassung: 

alt neu
9.10 Partikelmessung pro Messstelle 4,35 "9.10 Partikelmessungen".

kk) Nach der Tarifstelle 9.10 werden die folgenden Tarifstellen 9.10.1 und 9.10.2 eingefügt:

"9.10.1 Partikelmessung pro Messstelle bei drei Einzelmessungen 4,35

9.10.2 Partikelmessung pro Messstelle bei 36 Einzelmessungen 9".

ll) In der Tarifstelle 9.12 Spalte 2 wird das Wort "Raum" durch die Wörter "pro Messstelle" ersetzt und in Spalte 3 wird die Angabe "2,6" durch die Angabe "1" ersetzt.

mm) Die Tarifstelle 11.2 erhalt folgende Fassung: 

alt neu
11.2 wissenschaftlich begründetes Gutachten 25 bis 500 je nach Art, Umfang und Zeitaufwand "11.2 gutachterliche Beurteilung nach Zeitaufwand".

nn) Nach der Tarifstelle 11.4.5 wird folgende Tarifstelle 11.4.6 eingefügt:

"11.4.6 Schädlingsbestimmung nach Zeitaufwand".

oo) Die Tarifstelle 11.5.11 erhalt folgende Fassung: 

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