Regelwerk |
Änderungstext
Vierte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Vom 27. Februar 2014
(GVBL. LSa Nr. 4 vom 12.03.2014 S. 88)
Aufgrund des § 3 Abs. 3 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSa S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSa S. 340), wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und den anderen Ministerien (ausgenommen das Ministerium für Justiz und Gleichstellung) verordnet:
§ 3 Abs. 1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSa S. 336), zuletzt geändert durch § 15 der Verordnung vom 13. Februar 2014 (GVBl. LSa S. 70) und Verordnung vom 17. Februar 2014 (GVBl. LSa S. 74), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird die Angabe "32" durch die Angabe "34" ersetzt.
2. In Nummer 2 wird die Angabe "39" durch die Angabe "46" ersetzt.
3. In Nummer 3 wird die Angabe "49" durch die Angabe "57" ersetzt.
4. In Nummer 4 wird die Angabe "65" durch die Angabe "71" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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