LVerfSchG-M-V-
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Abschnitt 1
Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde
§ 1 Zweck des Verfassungsschutzes
§ 2 Organisation
§ 3 Bedienstete
§ 4 Zusammenarbeit
§ 5 Aufgaben des Verfassungsschutzes
§ 6 Begriffsbestimmungen
§ 7 Rahmen für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde
§ 8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbehörde
§ 9 Formen der Datenerhebung
§ 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln
§ 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter
§ 11 Mitteilung an betroffene Personen
§ 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde
Abschnitt 2
Datenverarbeitung
§ 13 Begriff der Datei und der Akte
§ 14 Dateianordnung
§ 15 Voraussetzung der Speicherung
§ 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderjährigen
§ 17 Speichern, Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten
Abschnitt 3
Informationsübermittlung und Auskunftserteilung
§ 18 Informationsübermittlung zwischen den Verfassungsschutzbehörden
§ 19 Informationsübermittlung an Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst
§ 20 Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen
§ 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien
§ 21 Informationsübermittlung an ausländische Stellen
§ 22 Informationsübermittlung an die Öffentlichkeit
§ 23 Dokumentation und Grundlage der Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde
§ 24 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde
§ 24a Informationsübermittlung durch nichtöffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde
§ 24b Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
§ 25 Übermittlungsverbote, Nachberichtspflicht
§ 26 Auskunft an betroffene Personen
Abschnitt 4
Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde
§ 27 Parlamentarische Kontrollkommission
§ 28 Geheimhaltung
§ 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes
§ 31 (weggefallen)