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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 28. September 2020
(GVOBl. M-V Nr. 61 vom 29.09.2020 S. 878)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landeshochschulgesetzes
Das Landeshochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. November 2019 (GVOBl. M-V S. 705) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Dem § 114 wird folgender Absatz 4 angefügt:
"(4) Für die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ermächtigt, bei einem Fortdauern der Pandemiesituation auch für das nachfolgende Wintersemester 2020/2021 eine entsprechende Regelung durch Rechtsverordnung zu treffen."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID: 201837
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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