Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten in der Arbeitsschutzverwaltung
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1. Arbeitsschutzrechtliche Geheimhaltungsvorschriften
1.1 Grundsätzliches zu Auskunftsverlangen
1.2 Gegenstand und Zweck der Geheimhaltungspflicht
1.3 Anwendungsbereich; Abgrenzung der Vorschriften voneinander; Verweis auf das UIG
1.4 Voraussetzungen des § 23 Absatz 2 ArbSchG
1.5 Voraussetzungen des § 139b Absatz 1 Satz 3 GewO
1.6 Ausnahmen und Befreiung von den Geheimhaltungspflichten
1.6.1 Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht
1.6.2 Allgemeine Mitteilungen ohne Bezug auf geheimhaltungspflichtige Tatsachen
1.6.3 Mitteilungen zu statistischen Zwecken
1.6.4 Mitteilungen innerhalb von Behörden oder zwischen Behörden
1.7 Folgen eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht
2 Arbeitsschutzrechtliche Unterrichtungspflichten
2.1 Unterrichtungs- und Zusammenarbeitspflicht des § 23 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz
2.2 Unterrichtungs- und Zusammenarbeitspflicht des § 139b Absatz 7, 8 Gewerbeordnung
2.3 Zusammenarbeitspflicht des § 21 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz
2.4 Informations- und Unterstützungspflichten nach §§ 29 bis 31 Produktsicherheitsgesetz
2.5 Übermittlungs- und Mitteilungspflichten nach § 10 Absatz 2, 3 Fahrpersonalgesetz
3 Regelungen aus anderen Rechtsgebieten
3.1 Informationsfreiheitsgesetz NRW
3.1.1 Jedermannsrecht nach § 1 Absatz 1 IFG NRW
3.1.2 Verhältnis zu anderen Informationsrechten, § 4 Absatz 2 IFG NRW
3.1.3 Verhältnis zu den Geheimhaltungsvorschriften
3.2 Umweltinformationsgesetz
3.2.1 Anspruch nach § 2 UIG NRW i.V.m. § 3 UIG
3.2.2 Ablehnungsgründe nach § 2 Satz 3 UIG NRW i.V.m. §§ 8, 9 UIG
3.3 Verbraucherinformationsgesetz
3.3.1 Auskunftsberechtigte und Umfang des Informationsrechts nach dem VIG
3.3.2 Antrag auf Informationen und Ablehnungsgründe
3.3.3 Verfahren und Bescheidungsfrist
3.3.4 Verhältnis zu anderen Informationsrechten
3.4 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
3.4.1 Akteneinsichtsrecht nach § 29 Absatz 1 und 3 VwVfG NRW
3.4.2 Ausschluss und Beschränkungen nach §§ 29 Absatz 2, 3b VwVfG NRW
3.4.3 Amtshilfe nach §§ 4 ff. VwVfG NRW
3.5 Datenschutzgesetz NRW
3.5.1 Auskunfts- und Einsichtsrechte nach § 18 DSG NRW
3.5.2 Übermittlung personenbezogener Daten an andere als den Betroffenen
3.5.3 Sonderfall: Umgang mit Daten des Beschwerdeführers
3.6 Ordnungswidrigkeitengesetz
3.6.1 Akteneinsicht an anwaltlich nicht vertretene Betroffene
3.6.2 Akteneinsicht an Rechtsanwalt als Verteidiger
3.6.3 Akteneinsicht an verletzte Person
3.6.4 Akteneinsicht an nicht beteiligte Personen und Stellen
3.7 Pressegesetz NRW
3.8 Landesverfassung
3.9 Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW
4 Auskunftsersuchen von Gerichten und Verfolgungsbehörden
4.1 Auskunftsersuchen von Strafgerichten und Verfolgungsbehörden
4.2 Auskunftsersuchen von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten
4.3 Auskunftsersuchen anderer Gerichte
5 Aussage der Bediensteten der Arbeitsschutzverwaltung vor Gericht als Zeuge oder Sachverständiger
5.1 Aussagen vor Staatsanwaltschaften, Strafgerichten und Finanzgerichten in Steuerstrafsachen sowie vor Amtsgerichten in Bußgeldsachen
5.2 Aussagen vor Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie vor Ausschüssen des Landtages
5.3 Regelungen für Tarifbeschäftigte