Regelwerk, Allgemeines, Rechtspflege
SächsHintG
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse
§ 2 Übertragung der Aufgaben
§ 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
§ 4 Einsichtsrecht
§ 5 Überprüfung von Entscheidungen
Abschnitt 2
Annahme
§ 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände
§ 7 Annahme zur Hinterlegung
§ 8 Antrag des Hinterlegers
§ 9 Einzahlung oder Einlieferung vor Erlass der Annahmeanordnung
§ 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung
Abschnitt 3
Verwaltung der Hinterlegungsmasse
§ 11 Hinterlegtes Geld
§ 12 Verzinsung
§ 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
§ 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung
Abschnitt 4
Benachrichtigungen
§ 15 Benachrichtigung des Gläubigers
§ 16 Benachrichtigung des Sparbuchausstellers
§ 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts
§ 18 Benachrichtigung des Betreuungs- oder Familiengerichts
§ 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
§ 20 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen
Abschnitt 5
Herausgabe
§ 21 Herausgabeanordnung
§ 22 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
§ 23 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
§ 24 Herausgabeersuchen von Behörden
§ 25 Frist zur Klage
§ 26 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
Abschnitt 6
Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
§ 27 Einunddreißigjährige Frist
§ 28 Dreißigjährige Frist
§ 29 Erneuter Fristbeginn
§ 30 Verfall der Hinterlegungsmasse
Abschnitt 7
Hinterlegung in besonderen Fällen
§ 31 Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung
Abschnitt 8
Kosten und Übergangsregelung
§ 32 Verweis auf das Sächsische Justizgesetz