Regelwerk, Allgemeines, Rechtspflege

SächsHintG
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse

§ 2 Übertragung der Aufgaben

§ 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle

§ 4 Einsichtsrecht

§ 5 Überprüfung von Entscheidungen

Abschnitt 2
Annahme

§ 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände

§ 7 Annahme zur Hinterlegung

§ 8 Antrag des Hinterlegers

§ 9 Einzahlung oder Einlieferung vor Erlass der Annahmeanordnung

§ 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung

Abschnitt 3
Verwaltung der Hinterlegungsmasse

§ 11 Hinterlegtes Geld

§ 12 Verzinsung

§ 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten

§ 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung

Abschnitt 4
Benachrichtigungen

§ 15 Benachrichtigung des Gläubigers

§ 16 Benachrichtigung des Sparbuchausstellers

§ 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts

§ 18 Benachrichtigung des Betreuungs- oder Familiengerichts

§ 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft

§ 20 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen

Abschnitt 5
Herausgabe

§ 21 Herausgabeanordnung

§ 22 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung

§ 23 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung

§ 24 Herausgabeersuchen von Behörden

§ 25 Frist zur Klage

§ 26 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe

Abschnitt 6
Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe

§ 27 Einunddreißigjährige Frist

§ 28 Dreißigjährige Frist

§ 29 Erneuter Fristbeginn

§ 30 Verfall der Hinterlegungsmasse

Abschnitt 7
Hinterlegung in besonderen Fällen

§ 31 Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung

Abschnitt 8
Kosten und Übergangsregelung

§ 32 Verweis auf das Sächsische Justizgesetz

§ 33