Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
SächsSÜG
- Inhalt -
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2 Betroffener Personenkreis
§ 3 Zuständigkeit
§ 4 Verschlusssachen
§ 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
§ 6 Rechte der betroffenen Person; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person
Abschnitt 2
Überprüfungsarten
§ 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
§ 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)
§ 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)
§ 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)
Abschnitt 3
Datenerhebung und Verfahren
§ 11 Befugnis zur Datenerhebung
§ 12 Maßnahmen der zuständigen Stelle und der mitwirkenden Behörde
§ 13 Sicherheitserklärung
§ 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
§ 16 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
§ 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 18 Aktualisierung der Sicherheitserklärung, Wiederholungsüberprüfung
Abschnitt 4
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung
§ 19 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
§ 20 Aufbewahren und Vernichten der Unterlagen
§ 21 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien
§ 22 Übermittlung und Zweckbindung
§ 23 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten
§ 24 Auskunft
Abschnitt 5
Sicherheitsüberprüfungen im nicht-öffentlichen Bereich
§ 25 Anwendungsbereich
§ 26 Zuständigkeit
§ 27 Sicherheitserklärung
§ 28 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung; Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
§ 29 Aktualisierung der Sicherheitserklärung
§ 30 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
§ 31 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
§ 32 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien
Abschnitt 6
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften
§ 33 Reisebeschränkungen
§ 34 Rechtsverordnung
§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 36 Geltung des Sächsischen Datenschutzgesetzes
§ 37 Einschränkung von Grundrechten