Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
Sächsisches MeldeG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Aufgaben der Meldebehörden
§ 2 Meldebehörden; Aufsicht
§ 3 (aufgehoben)
§ 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Meldewesen
§ 5 Speicherung von Daten
§ 6 Erhebung von Daten
§ 7 Ordnungsmerkmale
§ 8 Zweckbindung der Daten
§ 9 Meldegeheimnis
Zweiter Abschnitt
Meldepflichten
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Meldepflicht
§ 10 An- und Abmeldung
§ 11 Begriff der Wohnung
§ 12 Haupt- und Nebenwohnungen
§ 13 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
§ 14 Sonstige Pflichten
§ 15 Binnenschiffer und Seeleute
§ 16 Ausnahmen
§ 17 Befreiungen
Zweiter Unterabschnitt
Besondere Meldepflichten
§ 18 Beherbergungsstätten
§ 20 Krankenhäuser und Heime
§ 21 Zweckbindung der Daten
Dritter Abschnitt
Schutzrechte
§ 22 Schutzwürdige Interessen des Betroffenen
§ 23 Rechte des Betroffenen
§ 24 Auskunft an den Betroffenen
§ 25 Fortschreibung des Melderegisters
§ 26 Löschung und gesonderte Aufbewahrung von Daten
§ 27 Übernahme von Daten in das zuständige kommunale Archiv
Vierter Abschnitt
Datenübermittlung
§ 28 Regelmäßige Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden
§ 29 Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen
§ 30 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 30a Datenübermittlung an den Mitteldeutschen Rundfunk
§ 31 Datenübermittlung an den Suchdienst
§ 32 Einfache Melderegisterauskunft an Private
§ 32a Erweiterte Melderegister- und Gruppenauskunft an Private
§ 33 Gruppenauskunft vor Wahlen; Veröffentlichung von Daten; Widerspruchsrecht
§ 34 Auskunftssperre
Fuenfter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
§ 36 Rechtsverordnungen
§ 37 Einschränkung von Grundrechten
§ 38 Übergangsvorschriften
§ 39 (aufgehoben)