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Änderungstext
Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern der Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes
Vom 28. Oktober 2005
(GVBl. Nr. 9 vom 25.11.2005 S. 306)
Die Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes ( SächsKAG) vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 176), wird wie folgt berichtigt:
" § 40 In-Kraft-Treten
(1) (In-Kraft-Treten)
(2) Die Vorschriften des Fuenften Abschnittes finden mit der Maßgabe Anwendung, dass solche Beiträge nur erhoben werden können, wenn die Anschaffung, Herstellung oder der Ausbau der Verkehrsanlagen sowie der Straßen und Wege nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes endgültig erfolgt ist."
(Stand: 26.04.2021)
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