Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs

Vom 7. November 2007
(GVBl. Nr. 13 vom 24.11.2007 S. 486)


Der Sächsische Landtag hat am 7. November 2007 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsmassengesetzes 2007/2008

Absatz 4 des Gesetzes über die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2007 und 2008 (Finanzausgleichsmassengesetz 2007/2008 - FAMG 2007/2008) vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 502, 507) wird wie folgt geändert:

1. In Satz 1 wird die Angabe "2 497.623 000 EUR" durch die Angabe "2 619.766 000 EUR" ersetzt.

2. In Satz 2 Nr. 1 wird die Angabe "151.566 000 EUR" durch die Angabe "29.423 000 EUR" ersetzt.

Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Das Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen (Finanzausgleichsgesetz - FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 1) wird wie folgt geändert:

1. Dem § 3 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

"In Vorjahren nicht verausgabte Zuweisungen zum Ausgleich besonderen Bedarfs nach § 22 werden im Jahr 2008 in Höhe von 54.000 000 EUR zur Erhöhung der Schlüsselzuweisungen nach § 4 Abs. 1 eingesetzt."

2. § 4 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 Buchst. b wird die Angabe "10,39 Prozent;" durch die Angabe "14,06 Prozent," ersetzt.

b) In Nummer 2 Buchst. b wird die Angabe "9,39 Prozent;" durch die Angabe "9,43 Prozent," ersetzt.

c) In Nummer 3 Buchst. b wird die Angabe "10,39 Prozent." durch die Angabe "14,18 Prozent." ersetzt.

Artikel 3
Inkrafttreten

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