Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung
LandesmeldeG SH
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§ 1 Meldebehörden
§ 2 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei
§ 3 Regelmäßige Datenübermittlungen an die untere Standesamtsaufsichtsbehörde
§ 4 Datenübermittlungen an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden
§ 5 Datenübermittlungen an die Kreise und kreisfreien Städte oder die von ihr mit der Durchführung betrauten Stelle
§ 6 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landesamt für soziale Dienste
§ 7 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatsangehörigkeitsbehörde
§ 8 Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk
§ 9 Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
§ 10 Besondere Meldescheine in Beherbergungsstätten