Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

MeldeG
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Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Meldebehörden

§ 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden

§ 3 Speicherung von Daten

§ 4 Zweckbindung der Daten

Abschnitt II
Schutzrechte

§ 5 Schutzwürdige Interessen der Betroffenen

§ 6 Rechte der Betroffenen

§ 7 Auskunft an die Betroffenen, Meldebescheinigung

§ 8 Berichtigung und Fortschreibung von Daten

§ 9 Löschung und Aufbewahrung von Daten

§ 10 Übernahme von Daten durch Archive

Abschnitt III
Allgemeine Meldepflicht

§ 11 An- und Abmeldung

§ 12 Rechte und Pflichten der Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber

§ 13 Begriff der Wohnung

§ 14 Mehrere Wohnungen

§ 15 Datenerhebung

§ 16 Auskunftspflichten

§ 17 Befreiung von der Meldepflicht

§ 18 Ausnahmen von der Meldepflicht

Abschnitt IV
Besondere Meldepflichten

§ 19 Binnenschifferinnen und Binnenschiffer, Seeleute

§ 20 Beherbergungsstätten

§ 21 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten

§ 22 Krankenhäuser und Heime

Abschnitt V
Datenübermittlungen

§ 23 Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden

§ 24 Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen

§ 25 Regelmäßige Datenübermittlungen an Behörden und den NDR

§ 26 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 27 Melderegisterauskunft

§ 28 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

§ 29 Melderegisterauskunft an den Kirchlichen Suchdienst

§ 30 Übermittlung von bestrittenen Daten

Abschnitt VI
Ordnungswidrigkeiten

§ 31 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt VII
Sonstige Vorschriften, Schlussvorschriften

§ 32 Meldegeheimnis

§ 33 Verordnungsermächtigungen