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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes sowie des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck
- Schleswig-Holstein -
Vom 3. Februar 2022
(GVBl. Nr. 2 vom 17.02.2022 S. 102)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Hochschulgesetzes
Das Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2020 (GVOBl. Schl.-H. 2021 S. 2), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 10 (gestrichen) | " § 10 Hochschulentwicklung" |
b) Die Angaben zu den §§ 15 und 16 werden durch die folgenden Angaben ersetzt:
alt | neu |
§ 15 Beschlüsse
§ 16 Öffentlichkeit der Sitzungen |
" § 15 Öffentlichkeit der Sitzungen
§ 16 Beschlüsse" |
c) Folgende Angabe § 18a wird eingefügt:
" § 18a Allianz für Lehrkräftebildung"
d) Die Angabe zu § 45 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 45 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten | " § 45 Verarbeitung personenbezogener Daten" |
e) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 58 Wissenschaftliche Weiterbildung und berufsbegleitendes Studium | " § 58 Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung und berufsbegleitendes Studium" |
f) Nach der Angabe zu § 62 wird folgende Angabe § 62a eingefügt:
" § 62a Tenure-Track-Professur"
g) Die Angabe zu § 65 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 65 Außerplanmäßige Professur, Honorar-Professur, Seniorprofessur, Privatdozentinnen und Privatdozenten | " § 65 Außerplanmäßige Professur, Honorarprofessur, Seniorprofessur, Privatdozentinnen und Privatdozenten, Gastprofessur |
h) Nach der Angabe zu § 76 werden die folgenden § 76a und § 76b eingefügt:
" § 76a Akkreditierungsverfahren im Rahmen der staatlichen Anerkennung
§ 76b Gebühren und Auslagen"
i) Die Angabe zu § 97 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 97 Beschlüsse | " § 97 (gestrichen)" |
j) Die Angabe zu § 98 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 98 Öffentlichkeit der Sitzungen | " § 98 (gestrichen)" |
k) Die Angabe zu § 99 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 99 Wahlen | " § 99 (gestrichen)" |
l) Die Angabe zu § 101 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 101 Einteilung des Hochschuljahres | " § 101 (gestrichen)" |
m) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 102 Übergang vom Bachelor zum Master | " § 102 (gestrichen)" |
n) Die folgenden §§ 109 und 110 werden angefügt:
" § 109 Optionsregelung
§ 110 Innovationsklausel
§ 111 Übergangsvorschrift"
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Fachhochschule Lübeck" durch die Wörter "Technische Hochschule Lübeck" ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 1 wird nach dem Wort "Verfassung" die Angabe " (§ 7 Satz 1)" eingefügt.
(Stand: 01.03.2022)
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