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Änderungstext
Gesetz zur Fortgeltung der Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten im Landesverwaltungsgesetz
- Schleswig-Holstein -
Vom 23. Februar 2024
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 3 vom 07.03.2024 S. 88)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz
Das Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz vom 26. Februar 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 222) wird wie folgt geändert:
In Artikel 3 wird der zweite Satz des zweiten Absatzes
§ 251 Absatz 4 Variante 2, § 256 Absatz 2 Variante 1 und § 258a treten am 19. März 2024 außer Kraft.
gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 240491
ENDE |
(Stand: 11.03.2024)
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