Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenverordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 18. September 2024
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 12 vom 10.10.2024 S. 740)


Aufgrund des § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1002, 1003), Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514, 528), in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. September 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 740), verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:

Artikel 1

Der allgemeine Gebührentarif der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. September 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 740), wird wie folgt geändert:

1. In Tarifstelle 18 wird nach der Angabe "Polizeiliche Angelegenheiten" die Angabe "Die Stundensätze errechnen sich nach § 6 Absatz 2 VerwGebVO (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt), soweit Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte eingesetzt sind." durch die folgende Angabe ersetzt: "Die Stundensätze für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte und Beschäftigte errechnen sich nach § 6 Absatz 2 VerwGebVO (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt), soweit nichts anderes bestimmt ist."

2. Die Bezeichnung der Tarifstelle 18.11 wird in der Spalte Gegenstand wie folgt gefasst:

alt neu
Kampfmittelbeseitigung auf Grundlage der Kampfmittelverordnung vom 7. Mai 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 222), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30) "Kampfmittelbeseitigung durch den Kampfmittelräumdienst"

3. Die Tarifstellen 18.11.1.1 und 18.11.1.2 werden wie folgt gefasst:

Alt:

"18.11.1.1 Auswertung alliierter Kriegsluftbilder zwecks Überprüfung auf Kampfmittelfreiheit eines Grundstücks einschließlich Mitteilung über das Ergebnis
je angefangene Stunde einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters 71
18.11.1.2 Beratungsleistung, gutachterliche Stellungnahme wie z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Räumkonzepte
je angefangene Stunde einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters 71

Neu:

"18.11.1.1 Auswertung alliierter Kriegsluftbilder zwecks Überprüfung auf Kampfmittelfreiheit eines Grundstücks einschließlich Mitteilung über das Ergebnis 1 Stundensatz zuzüglich besonderer Sachkosten in Höhe von 56
je angefangene Stunde einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters
18.11.1.2 Bereitstellung von Geodaten sowie Beratungsleistung, gutachterliche Stellungnahme, wie z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Räumkonzepte 1 Stundensatz zuzüglich besonderer Sachkosten in Höhe von 56"
je angefangene Stunde einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters

4. Nach Tarifstelle 18.11.1.2 werden folgende Tarifstellen 18.11.1.3 und 18.11.1.4 eingefügt:

"18.11.1.3 Erteilung von Auskünften zu Bodeneingriffen oder baulichen Anlagen mit geringer Flächen- und Tiefenausdehnung 1 Stundensatz zuzüglich besonderer Sachkosten in Höhe von 56
je angefangene Stunde einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters
18.11.1.4 Erteilung von Arbeitsfreigabebescheinigungen entlang eines Trassenverlaufs für räumlich begrenzte Tätigkeiten innerhalb bereits vorhandener Leitungstrassen durch teilautomatisierten Datenabgleich je geschnittenem Flurstück 50 insgesamt höchstens 15.000

"

5. Nach Tarifstelle 18.11.1.4 wird in der Spalte "Gegenstand" folgende Angabe eingefügt:

"Anmerkung zur Tarifstelle 18.11.1.4:

Ergibt sich durch den teilautomatisierten Datenabgleich ein Kampfmittelverdacht, erhöht sich die Gebühr nach Maßgabe der Tarifstelle 18.11.1.1 um den Aufwand, der für die weitere Aufklärung der Kampfmittelfreiheit durch die Auswertung alliierter Kriegsluftbilder erforderlich wird."

6. In den Tarifstellen 18.11.2.1 bis 18.11.2.5 und 18.11.3.3 wird Buchstabe a jeweils wie folgt gefasst:

Alt:

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.10.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion