Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur organisationsrechtlichen Anpassung und Entfristung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts
- Saarland -

Vom 11. November 2020
(Amtsbl. I Nr. 75 vom 10.12.2020 S. 1262)



Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport

1. Das Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 58 wie folgt gefasst:

alt neu
§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten " § 58 Inkrafttreten"

b) In § 3 Absatz 5 und Absatz 7, § 6 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 und Absatz 4 Satz 1, § 10 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3, § 13 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 und Absatz 4 Satz 1, § 17 Absatz 1, § 29 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2, § 30 Absatz 1 Satz 1 und Satz 4, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2, § 32 Absatz 4, § 33 Absatz 5, § 36 Satz 3, § 41 Absatz 2 Satz 5, § 48 Absatz 2 Nummer 3 und im Satzteil nach der Nummer 3 und § 54 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 werden jeweils die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.

c) In § 6 Absatz 2 Nummer 4 werden die Wörter "des Landesamts für Bau und Liegenschaften" durch die Wörter "des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport, Oberste Baubehörde" ersetzt.

d) § 58 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.

" § 58 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft."

2. Das Gesetz über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 3. Juli 1959 (Amtsbl. S. 1279), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. November 2011 (Amtsbl. I S. 430), wird wie folgt geändert:

a) In § 8 Absatz 1, § 10 Absatz 1 Satz 1 und § 12 Absatz 1 und 2 werden jeweils die Wörter "Inneres, Kultur und Europa" durch die Wörter "Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.

b) § 13 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 13 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft."

3. Das Gesetz über die Stiftung eines Ehrenzeichens für besondere Verdienste im Katastrophenschutz, Zivilschutz und Rettungsdienst vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008 S. 74), geändert durch das Gesetz vom 26. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1406), wird wie folgt geändert:

a) In § 4 Absatz 4 und § 6 Satz 1 werden jeweils die Wörter "Inneres und Europaangelegenheiten" durch die Wörter "Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.

b) § 7 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 7 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft."

4. Das Gesetz über die Saarländische Verwaltungsschule vom 11. Juli 1962 (Amtsbl. S. 561), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Februar 2011 (Amtsbl. I S. 168), wird wie folgt geändert:

a) In § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 6 Absatz 1 Satz 2 werden jeweils die Wörter "Ministeriums für Inneres und Europaangelegenheiten" durch die Wörter "Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.

b) In § 10 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.

c) § 11 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 11 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft."

5. § 120 des

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion